Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln

Verwaltungsgemeinschaft in Bayern

Die Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln ist ein Zusammenschluss von Hochstadt a. Main und Marktzeuln.

Wappen Deutschlandkarte
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Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln
Deutschlandkarte, Position der Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 10′ N, 11° 10′ OKoordinaten: 50° 10′ N, 11° 10′ O
Bestandszeitraum: 1980–
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Oberfranken
Landkreis: Lichtenfels
Fläche: 20,64 km2
Einwohner: 3256 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 158 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: LIF, STE
Verbandsschlüssel: 09 4 78 5446
Verbandsgliederung: 2 Gemeinden
Adresse der
Verbandsverwaltung:
Am Flecken 29
96275 Marktzeuln
Website: www.vg-hochstadt-marktzeuln.de
Vorsitzender: Josef Stark
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln im Landkreis Lichtenfels
KarteNeuensorger ForstBreitengüßbacher ForstLandkreis HaßbergeCoburgLandkreis CoburgLandkreis KronachLandkreis KulmbachLandkreis BayreuthLandkreis BambergRedwitz an der RodachMichelau in OberfrankenWeismainAltenkunstadtBad StaffelsteinMarktzeulnMarktgraitzLichtenfels (Oberfranken)Hochstadt am MainEbensfeldBurgkunstadt
Karte

Geografie

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Die Verwaltungsgemeinschaft liegt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels. Hochstadt a. Main hat 1625 Einwohner auf einer Fläche von 13,78 km², Marktzeuln 1631 Einwohner auf einer Fläche von 6,86 km². Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist Marktzeuln.

Geschichte

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Bis zum 31. Dezember 1979 gehörten beide Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Redwitz an der Rodach an. Zum 1. Januar 1980 schieden sie dort aus und bilden seit dem eine eigene Gemeinschaft, um die Verwaltungsgeschäfte zu erledigen.[2]

Einzelnachweise

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  1. Genesis-Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-003r Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtag (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  2. Gesetz über die Änderung der Zugehörigkeit von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vom 10. August 1979 (GVBl S. 223)