Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive

Überblick über die Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive

Die österreichische Sicherheitsexekutive besteht aus den Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und den zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Verwaltungsbediensteten des höheren Dienstes (insbesondere des rechtskundigen Dienstes) bei den Sicherheitsbehörden. Die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei tragen den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich tragen sie noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung, der in einer Dienstgradverordnung[1] festgesetzt ist. Die Angehörigen des amtsärztlichen Dienstes haben zwar keine Polizeibefugnisse im herkömmlichen Sinn, jedoch können sie Verfügungen auf polizeilichem Gebiet treffen (z. B. Einweisung von Psychotikern) und gehören ebenfalls den Sicherheitsbehörden an. Polizeiseelsorger und Gastmusiker in der Polizeimusik gehören weder der Bundespolizei, noch den Sicherheitsbehörden an. Da sie aber auch zum Tragen einer Uniform berechtigt sind, gibt es auch für sie Unterscheidungszeichen.

Der Rang kann bei uniformierten Beamten anhand der Unterscheidungszeichen (auch Distinktionen genannt) erkannt werden. Sie sind hier in aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

Die gegenwärtig verwendeten Unterscheidungszeichen wurden im September 2015 eingeführt.

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

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Exekutivbedienstete

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Die Dienstgrade der Exekutivbediensteten lassen sich in drei Verwendungsgruppen (VWGr.) einteilen. Die Farbe des Untergrundstoffs (Egalisierung) der Distinktionen ist Karmesinrot. Auf allen ist als Korpsabzeichen das Bundeswappen in einem Eichenlaubkranz abgebildet. Die Litzen sind jeweils aus Stoff, die Korpsabzeichen und die Sterne sind auf den Schulterklappenabzeichen aus Kunststoff und bei den Kragenabzeichen gestickt.

Exekutivbedienstete in Polizeigrundausbildung

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Für Beamte in der Polizeigrundausbildung wäre die Verwendungsgruppe E2c vorgesehen. Für die Polizeigrundausbildung ist eine Aufnahme in das Beamtendienstverhältnis derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen werden Polizeischüler als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag eingestellt; auch sie werden als Aspiranten bezeichnet. Nach Absolvierung der Polizeigrundausbildung erfolgt eine Ernennung zum eingeteilten Beamten (Verwendungsgruppe E2b). Bei den Exekutivbediensteten in Ausbildung ist das Korpsabzeichen in der Farbe Platin gehalten.

Exekutivbedienstete in Polizeigrundausbildung
Dienstgrad[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung) Voraussetzungen[Anm. 2]

Aspirant (Asp)
während der Polizeigrundausbildung
Distinktionen[Anm. 3][2]    

Exekutivbedienstete im Grenzüberwachungsdienst

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Die Ausbildung für die Vertragsbediensteten im Grenzdienst ist verkürzt auf eine Basisausbildung mit Schwerpunkt auf grenz- und fremdenpolizeiliche Aufgaben sowie Einsatztraining. Nach 6 Monaten wird die Grundausbildung mit einer Fachprüfung abgeschlossen. Danach führen die Bediensteten den Dienstgrad Inspektor GFP (Grenz- und Fremdenpolizei). Nach 18 bis 24 Monaten Außendienst auf einer Fachpolizeiinspektion für fremden- und grenzpolizeiliche Amtshandlungen (FGP) wird eine 9-monatige Ergänzungsausbildung im neu eingerichteten Bildungszentrum St. Pölten angeschlossen, die mit der Ernennung zum eingeteilten Beamten (Verwendungsgruppe E2b) endet.[3] Bei den Vertragsbediensteten im Grenzdienst ist das Korpsabzeichen in der Farbe Platin gehalten. Im Gegensatz zu den Aspiranten befindet sich ein platinfarbiger Stern auf der Distinktion.

Exekutivbedienstete im Grenzüberwachungsdienst
Bezeichnung[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung) Voraussetzungen

Inspektor GFP
(Insp GFP)
Kurzausbildung zur Grenzsicherung
Distinktionen[Anm. 3][2]    

Eingeteilte Beamte

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Bei den eingeteilten Beamten handelt es sich um die unterste Stufe im Rahmen des Wachkörpers Bundespolizei. Eine Ernennung zum eingeteilten Beamten (Verwendungsgruppe E2b) erfolgt direkt nach Absolvierung der Polizeigrundausbildung. Im Jahr 2015 gab es 15.667 Bedienstete (VZÄ) der Verwendungsgruppe E2b, das sind ca. 58 % der Gesamtzahl der Exekutivbediensteten.[4] Anders als bei den anderen Verwendungsgruppen ist bei den eingeteilten Beamten der Dienstgrad ausschließlich eine Frage des Besoldungsdienstalters bzw. der Zeit im Exekutivdienst. Bei den eingeteilten Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch platinfärbige Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in dieser Farbe gehalten.

Verwendungsgruppe E 2b „Eingeteilte Beamte“
Dienstgrad[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung) Voraussetzungen[Anm. 2]

Inspektor
(Insp)
Ernennung 3 Monate nach abgelegter Prüfung[Anm. 4]
Revierinspektor
(RevInsp)
zumindest 6 Jahre im Exekutivdienst und Besoldungsdienstalter von mindestens 6 Jahren
Gruppeninspektor
(GrInsp)
zumindest 10 Jahre im Exekutivdienst und Besoldungsdienstalter von mindestens 21 Jahren
Distinktionen[Anm. 3][2]            

Dienstführende Beamte

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Bei den dienstführenden Beamten handelt es sich um Beamte in Leitungs- oder Sonderfunktionen, wobei die jeweiligen Dienstgrade von der Arbeitsplatzbewertung, also der Zuordnung des Arbeitsplatzes zur Grundlaufbahn (GL) oder einer Funktionsgruppe (FGr.) abhängen. Dienstführende Beamte sind als Sachbearbeiter oder Gruppenkommandanten auf Polizeiinspektionen oder als Kriminalbeamte tätig, können jedoch im Rahmen ihrer Verwendungsgruppe bis zum Leiter einer Polizeiinspektion, einer Abteilung in einer Landespolizeidirektion oder bis zum stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten eines kleineren Bezirkes aufsteigen. Richtverwendungen für die einzelnen Funktionsgruppen sind in Z 9 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetzes geregelt. Voraussetzung für die Ernennung zum dienstführenden Beamten ist das Durchlaufen eines Auswahlverfahrens und die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung für dienstführende Beamte. Im Jahr 2015 gab es 9185 Bedienstete in der Verwendungsgruppe E2a (VZÄ), das sind rund 33 % aller Exekutivbediensteten.[4] Bei den dienstführenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch silberne Litzen und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in Gold gehalten.

Verwendungsgruppe E 2a „Dienstführende Beamte“
Dienstgrad[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung) Voraussetzungen[Anm. 2]

Gruppeninspektor
(GrInsp)
GL, FGr. 1
Bezirksinspektor
(BezInsp)
FGr. 2 und 3
Abteilungsinspektor
(AbtInsp)
FGr. 4
Kontrollinspektor
(KontrInsp)
FGr. 5
Chefinspektor
(ChefInsp)
FGr. 6
Chefinspektor
(ChefInsp)
FGr. 7
Distinktionen[Anm. 3][2]                        

Leitende Beamte

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Bei den leitenden Beamten handelt es sich um Beamte in höheren Leitungsfunktionen, zum Beispiel Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommandant oder Landespolizeidirektor, wobei die Inhaber der hohen Leitungsfunktionen (wenn sie das Studium der Rechtswissenschaften oder ein anderes einschlägiges Studium absolviert haben) auch Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes sein können. Die Dienstgrade der leitenden Beamten hängen von der Funktionsgruppe, also der Bewertung des jeweiligen Arbeitsplatzes, ab. Die Richtverwendungen sind in Z 8 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz. Voraussetzung für die Ernennung zum leitenden Beamten ist das Durchlaufen eines Auswahlverfahrens und die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung für leitende Beamte, die die Absolvierung des Fachhochschul-Bachelorstudienganges Polizeiliche Führung an der Fachhochschule Wiener Neustadt einschließt. Im Jahr 2015 gab es 607 Bedienstete in der Verwendungsgruppe E1 (VZÄ), das sind rund 2 % aller Exekutivbediensteten.[4] Bei den leitenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch goldene Borten sowie durch silberne und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist entweder in Silber oder Gold gehalten.

Verwendungsgruppe E 1 „Leitende Beamte“[Anm. 5]
Dienstgrad[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung) Voraussetzungen[Anm. 2]

Leutnant
(Lt)
GL[Anm. 6]
Oberleutnant
(Oblt)
FGr. 1 und 2[Anm. 7]
Hauptmann
(Hptm)
FGr. 3[Anm. 7]
Major
(Mjr)
FGr. 4[Anm. 7]
Oberstleutnant
(Obstlt)
FGr. 5 und 6[Anm. 7]
Oberst
(Obst)
FGr. 7 und 8
Distinktionen[Anm. 3][2]                        
Verwendungsgruppe E 1 „Leitende Beamte“[Anm. 5]
Dienstgrad[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung) Voraussetzungen[Anm. 2]

Brigadier
(Bgdr)
FGr. 9
Generalmajor
(GenMjr)
FGr. 10 und 11
General
(Gl)
FGr. 12
Distinktionen[2][Anm. 3]            

Die bis zum Jahr 2015 verwendeten Unterscheidungszeichen für die Exekutivbediensteten stehen im Wesentlichen in der Tradition der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Zollwache, aus denen er unter anderem entstanden ist. Bei den neuen Unterscheidungskennzeichen wurden jedoch die Schulterdistinktionen dem System der Kragendistinktionen angepasst.

Rechtskundiger Dienst

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Bei den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes handelt es sich um Verwaltungsbeamte an den Sicherheitsbehörden. Sie bilden zwar kein Korps wie der Wachkörper Bundespolizei, trotzdem sind sie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 Z 3 des Sicherheitspolizeigesetzes). Daher sind sie befugt, eine Uniform samt dazugehörigen Distinktionen zu tragen.

Um eine Unterscheidung zwischen den Exekutivbediensteten und den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes zu ermöglichen, werden an Stelle von Sternen Akanthusornamente verwendet.

Angehörige des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden
Amtstitel[Anm. 1]

(Kurzbezeichnung)

Kommissär
(Kmsr)
Rat
(Rt)
Oberrat
(ORt)
Hofrat (HR)
Ministerialrat (MR)
Distinktionen[Anm. 3][5]                

Höherer Dienst

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Seit dem 1. Juli 2014 können auch Verwaltungsbedienstete des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen zu Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestellt werden, die nicht das Studium der Rechtswissenschaften, sondern ein anderes Studium absolviert haben und demnach zum Höheren Dienst (Verwendungsgruppe A1) zählen. Im Gegensatz zu den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes ist hier die Absolvierung der Polizeigrundausbildung vorgeschrieben (§ 5 Abs. 2 Z 4 des Sicherheitspolizeigesetzes). Da diese Bediensteten gleich den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes zu den Verwaltungsbediensteten gehören, sind für sie dieselben Distinktionen vorgesehen, wie für die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes.[5]

Leitungsfunktionen

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Für die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes (höheren Dienstes) in besonderen Leitungsfunktionen sind gesonderte Distinktionen vorgesehen, die dem System der Unterscheidungszeichen für die übrigen Angehörigen des rechtskundigen Dienstes entsprechen. Seit der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 können etliche dieser Funktionen auch von Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E 1 (Leitende Beamte) ausgeübt werden. Für sie sind die ihrem Dienstgrad entsprechenden Distinktionen vorgesehen, einzige Ausnahme bilden die Landespolizeidirektor-Stellvertreter (außerhalb Wiens) und die Landespolizeivizepräsidenten (in Wien).[5]

Leitungsfunktionen
Tätigkeit[Anm. 1][5] Referatsleiter in einer Landespolizeidirektion, Stadthauptmann (Leiter eines Polizeikommissariats) Referatsleiter im BMI, Büro-, Abteilungsleiter in einer Landespolizeidirektion Abteilungsleiter im BMI, Landespolizeidirektor-Stellvertreter, Landespolizeivizepräsident Wien Gruppenleiter im BMI, Direktor EKO Cobra/DSE, .BK, .BVT, .BAK, Landespolizeidirektor, Landespolizeipräsident Wien Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit
Distinktionen[Anm. 3]                    

Andere Uniformträger

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Amtsärztlicher Dienst

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An Stelle des Korpsabzeichens ist auf den Distinktionen der die Ärzteschaft symbolisierende Äskulapstab in einer ellipsenförmigen Einfassung angebracht. Die Stellung des Trägers wird durch ein Akanthusornament dargestellt.

Polizeiärztlicher Dienst
Tätigkeit Vertragsarzt Vertragsarzt seit mind. 20 Jahren Chefarzt-Stellvertreter in einer Landespolizeidirektion Chefarzt in einer Landespolizeidirektion Chefarzt-Stellvertreter im BMI Chefarzt im BMI
Distinktionen[Anm. 3][5]                        

Polizeiseelsorger

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Auf den Distinktionen der Polizeiseelsorger ist neben dem Korpsabzeichen das Kreuz als Symbol für die christliche Religion angebracht. Es gibt derzeit (2021) ausschließlich christliche (evangelische und katholische) Polizeiseelsorger.[6] Die Polizeiseelsorger stehen im Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirche und werden von dieser im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres zu Polizeiseelsorgern bestellt. Damit ist aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Inneres[6] das Recht verbunden, die Polizeiuniform zu tragen. Bei den Polizeiseelsorgern handelt es sich nicht um Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, sie haben also keinerlei exekutivdienstliche Befugnisse.

Polizeiseelsorger
Tätigkeit Bereichskurat Landeskurat Bundeskurat
Distinktionen[Anm. 3][5]            

Polizeimusiker

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Polizeimusiker tragen in der Regel ihre herkömmlichen Distinktionen. Ausgenommen davon sind Gastmusiker in jenen Polizeikapellen, deren Bestand nicht durch Polizeibedienstete allein aufgefüllt werden kann. Die Distinktionen der Gastmusiker entsprechen jenen der Inspektoren, jedoch ohne Korpsabzeichen, wobei anstatt des Sterns als Musikersymbol eine Lyra angebracht ist. Ebenso trägt der Kapellmeister spezielle Distinktionen, welche denen eines Chefinspektors entsprechen, wobei an Stelle der Sterne ebenfalls eine Lyra angebracht ist.

Polizeimusik
Tätigkeit Gastmusiker Kapellmeister
Distinktionen[Anm. 3][2]        

Geschichte

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Amtstitel

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Amtstitel für Wachebeamte 1967–1977

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Gendarmerie Sicherheitswache Kriminaldienst Justizwache/Jugenderzieher Zollwache Gemeinde-
sicherheitswache
W 3 (Eingeteilte Beamte)[7] Bsp. Vbg.:[8] D
Gendarm Polizei-
wachmann
Kriminal-
beamter
Justiz-
wachmann
Erzieher Zollwach-
revisor
Gemeinde-
wachmann
Gendarmerie-
patrouillenleiter
Polizei-
oberwachmann
Justiz-
oberwachmann
Zollwach-
oberrevisor
Gemeinde-
oberwachmann
Gendarmerie-
rayonsinspektor
Polizei-
rayonsinspektor
Kriminal-
rayonsinspektor
Justizwach-
kontrollor
Zollwach-
kontrollor
Gemeinde-
rayonsinspektor
W 2 (Dienstführende Beamte) Bsp. Vbg.: C
Gendarmerie-
revierinspektor
Polizei-
revierinspektor
Kriminal-
revierinspektor
Justizwach-
oberkontrollor
Ober-
erzieher
Zollwach-
oberkontrollor
Gemeinde-
revierinspektor
Gendarmerie-
bezirksinspektor
Polizei-
bezirksinspektor
Kriminal-
bezirksinspektor
Justizwach-
inspektor
Zollwach-
inspektor
Gemeinde-
bezirksinspektor
Gendarmerie-
kontrollinspektor
Polizei-
gruppeninspektor
Kriminal-
gruppeninspektor
Justizwach-
gruppeninspektor
Zollwach-
gruppeninspektor
Gemeinde-
gruppeninspektor
W 1 (Leitende Beamte)
Gendarmerie-
leutnant
Polizei-
leutnant
Kriminal-
leutnant
Justizwach-
leutnant
Präfekt Zollwach-
leutnant
Gendarmerie-
oberleutnant
Polizei-
oberleutnant
Kriminal-
oberleutnant
Justizwach-
oberleutnant
Oberpräfekt 3 Kl. Zollwach-
oberleutnant
Gendarmerie-
rittmeister
Polizei-
rittmeister
Kriminal-
hauptmann
Justizwach-
hauptmann
Oberpräfekt 2. Kl. Zollwach-
rittmeister
Gendarmerie-
major
Polizei-
major
Kriminal-
major
Justizwach-
major
Oberpräfekt 1. Kl. Zollwach-
major
Gendarmerie-
oberstleutnant
Polizei-
oberstleutnant
Kriminal-
oberstleutnant
Justizwach-
oberstleutnant
Direktor Zollwach-
oberstleutnant
Gendarmerie-
oberst
Polizei-
oberst
Kriminal-
oberst
Justizwach-
oberst
Oberdirektor Zollwach-
oberst
Gendarmerie-
general
Polizei-
general

Amtstitel für Wachebeamte 1978–1994

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Anfang 1978 wurden die Amtstitel für Wachebeamte – mit Ausnahme der Erzieher an Justizanstalten und der Gemeindebediensteten – vereinheitlicht:

  • Verwendungsgruppe W 3: Inspektor
  • Verwendungsgruppe W 2: Revier-, Bezirks-, Gruppen-, Abteilungsinspektor
  • Verwendungsgruppe W 1: Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann, Major, Oberstleutnant, Oberst.[9]

Amtstitel für Beamte des Exekutivdienstes 1995–2003

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Anfang 1995 gab es für die Beamten des Exekutivdienstes folgende Amtstitel:

  • Verwendungsgruppe E 2c: Aspirant
  • Verwendungsgruppe E 2b: Inspektor, Revier-, Gruppeninspektor
  • Verwendungsgruppe E 2a: Gruppen-, Bezirks-, Abteilungs-, Kontroll-/Ober-, Chefinspektor
  • Verwendungsgruppe E 1: Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann, Major, Oberstleutnant, Oberst.[10]

Seit Anfang 2004 gibt es nurmehr den Amtstitel Exekutivbediensteter; die bisherigen Amtstitel wurden zu Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen.[11] Der Dienstgrad Oberinspektor anstelle Kontrollinspektor für Beamte des Kriminaldienstes läuft aus.[12]

Historische Distinktionen vor der Zusammenlegung von Bundessicherheitswachekorps und Bundesgendarmerie

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Vor der Zusammenlegung von Bundessicherheitswachekorps und der Bundesgendarmerie zum einheitlichen Wachkörper Bundespolizei hatten die Wachkörper eigene Distinktionen. Da auch bestimmte Bedienstete des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden Uniformen trugen, waren auch für sie Distinktionen vorgesehen. Schließlich hatten auch die Angehörigen der Cobra eigene Distinktionen.

Die Distinktionen für die Angehörigen der Bundesgendarmerie zeigten eine brennende Granate, das traditionelle Korpsabzeichen der Gendarmerie. Die Distinktionen des Bundessicherheitswachekorps zeigten einen Adlerkopf über einer Stadtmauer, die für die Bediensteten des Höheren Dienstes das Bundeswappen in einer elliptischen Einfassung. Für die Polizeiärzte war ein Äskulapstab vorgesehen.[13]

Wachkörper Bundespolizei 2005

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Nach Zusammenlegung Bundessicherheitswachekorps und der Bundesgendarmerie zum einheitlichen Wachkörper Bundespolizei wurden neue, einheitliche Uniformen samt neuen Distinktionen herausgegeben.

Aufgrund der relativ strikten Trennung von Wachkörper Bundespolizei einerseits und den Sicherheitsbehörden andererseits waren weiterhin unterschiedliche Distinktionen für den Wachkörper (in krapproter Farbe) und für die Bediensteten des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden (in bordeauxvioletter Farbe) vorgesehen. Auch das Abzeichen unterschied sich: Während für den Wachkörper Bundespolizei ein Bundesadler mit einem Kranz als Korpsabzeichen vorgesehen war, führten die Bediensteten der Behörde ein Bundeswappen in ovaler Einfassung.[14][15]

Umgestaltung 2015

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Im Jahr 2012 wurde im Hinblick auf die mit der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 erfolgten Zusammenführung von Sicherheitsbehörden und Wachkörper ein neues, einheitliches Korpsabzeichen für Exekutivbedienstete und rechtskundigem Dienst, vom VB/S bis zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, angestrebt. Dazu wurde eigens ein interner Ideenwettbewerb ausgeschrieben. Noch vor Ende des Bewerbs wurde auf Grund der Beschwerde der Personalvertretung dieses Projekt gestoppt.

In Folge wurde entschieden, dass auch die Bediensteten des rechtskundigen Dienstes das Korpsabzeichen des Wachkörpers Bundespolizei tragen sollen. Die Grundfarbe der Distinktionen wird für alle Bediensteten von krapprot und bordeauxviolett zu karmesinrot geändert.

Außerdem wurde das Vorhaben, die Schulterklappenabzeichen und Kragenabzeichen einander anzugleichen, verwirklicht. Damit folgen nun auch die Schulterklappen stets dem System, dem auch die Kragendistinktion zu Grunde liegen. Eine entsprechende Forderung wurde bereits im Jahr 2005 zum ersten Mal vorgebracht, jedoch damals nicht verwirklicht.

Die neu gestalteten Distinktionen für die Landespolizeidirektoren, den Landespolizeipräsidenten in Wien sowie die Stellvertreter der genannten sind bereits seit 1. September 2012 (dem Tag des Inkrafttretens der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012) in Verwendung. Für die Distinktionen der übrigen Bediensteten wurde ein erster Entwurf im Mai 2014 präsentiert.[16] Die Einführung der neuen Distinktionen mit Beginn 2015 wurde Ende 2014 von der Bundespolizei bestätigt.[17] Für einen Zeitraum von fünf Jahren bis Ende 2020 durften die Distinktionen nach dem alten System weiterverwendet werden.

Generalsekretär

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Für den Generalsekretär im Bundesministerium für Inneres sind in der Polizeiuniformvorschrift ebenfalls Uniform und Unterscheidungszeichen vorgesehen. Als Unterscheidungszeichen werden jene des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit verwendet; seine Uniform weist rot-gold-rote Lampassen und ein Ärmelabzeichen mit dem Schriftzug „Bundesministerium für Inneres“ statt „Polizei“ auf.[18]

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. a b c d e f g h Weibliche Beamte führen, soweit sprachlich möglich, gemäß Art. 7 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz die Dienstgrade, Verwendungsbezeichnungen und Amtstitel in weiblicher Form (z. B. Revierinspektorin, Oberleutnantin, Hofrätin). Die Verwendung der Bezeichnung Hauptfrau ist, obwohl zulässig, nicht üblich.
  2. a b c d e Beamte, die bereits einen höheren Dienstgrad führten, können diesen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann behalten, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (§ 1 Abs. 3 und 5 der Dienstgradeverordnung). Anlässlich der Versetzung in den Ruhestand kann jeweils der nächsthöhere Dienstgrad verliehen werden (§ 2 der Dienstgradeverordnung). Im Auslandseinsatz können temporär höhere Dienstgrade verliehen werden (§ 3 der Dienstgradeverordnung).
  3. a b c d e f g h i j k Hier sind jeweils auf der linken Seite die Unterscheidungszeichen für den Kragen dargestellt, die bei der Repräsentationsuniform (RU) und den Motorradjacken verwendet werden. Rechts sind diejenigen Unterscheidungszeichen dargestellt, die an der Schulter angebracht werden können (Schulter- bzw. Aufschubdistinktionen).
  4. Nach positiver amtsärztlicher Untersuchung erfolgt die Überstellung in das definitive Dienstverhältnis. Dies ist bereits nach 4 Jahren möglich, also auch als Inspektor.
  5. a b Der gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 mögliche Dienstgrad Generalleutnant (eingeordnet zwischen Generalmajor und General) ist in der Bundespolizei nicht in Verwendung.
  6. In den ersten 3 Monaten nach Übernahme in die Verwendungsgruppe E1 führen die Beamten unabhängig von ihrer Funktionsgruppe jedenfalls nur den Dienstgrad "Leutnant" (§ 1 Abs. 1a der Dienstgradeverordnung)
  7. a b c d Beamte des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E1 in der Grundlaufbahn oder in der Funktionsgruppe 2, 3, 4 oder 6 sind nach einer durchgehenden dauernden Verwendung von mehr als fünf Jahren auf demselben oder einem spartengleichen Arbeitsplatz zum Führen des für die nächsthöhere Funktionsgruppe vorgesehenen Dienstgrades berechtigt (§ 1 Abs. 2a der Dienstgradeverordnung)

Literatur

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  • Peter Steiner: Abzeichen der österreichischen Exekutive: Funktions-, Tätigkeits-, Leistungs- und Korpsabzeichen; Zollwache, Bundesgendarmerie, Sicherheitswache, Justizwache, Zoll, Polizei. Republik Österreich, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Wien 2011, ISBN 978-3-902551-25-2.

Einzelnachweise

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  1. Dienstgradverordnung für den Exekutivdienst in der Bundespolizei, BGBl. II Nr. 204/2005 in der jeweils geltenden Fassung, Rechtsinformationssystem des Bundes. Abgerufen am 22. August 2021.
  2. a b c d e f g Uniform-Unterscheidungszeichen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (gem. § 5 Abs. 1 Ziff 1 SPG) (PDF; gültig ab 2015), Bundesministerium für Inneres, Momento vom 15. Juni 2017.
  3. Neu: Kurz-Lehrgang für Grenzpolizisten, auf orf.at, abgerufen am 7. September 2016.
  4. a b c Teilheft Bundesministerium für Inneres (UG11) des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2015, Seite 1080, auf der Website des österreichischen Rechnungshofes, abgerufen am 3. September 2016.
  5. a b c d e f Uniform-Unterscheidungszeichen der Bundespolizei Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (gem. § 5 Abs. 1 Ziff 3 und 4 SPG) – amtsärztlicher Dienst – Seelsorgedienst (PDF; gültig ab 2015), Bundesministerium für Inneres, Momento vom 15. Juni 2017.
  6. a b Organisationserlass BMI-OA1000/0308-II/1/b/2006, 2. Jänner 2007: Organisation; Polizeiseelsorge (Memento des Originals vom 28. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/media.wien.polizeiseelsorge.at.s3.amazonaws.com (PDF, Distinktionen auf S. 3; 78 kB), Website der Polizeiseelsorge, abgerufen am 2. November 2011.
  7. § 42 Gehaltsüberleitungsgesetz mit Wachebeamten-Dienstzweigeordnung (BGBl. Nr. 235/1967); ehemals Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst (BGBl. Nr. 260/1954), § 42 Gehaltsüberleitungsgesetz (BGBl. Nr. 22/1947), § 79 Gehaltsgesetz mit Dienstpostenschema für Wachbeamte (BGBl. Nr. 245/1924)
  8. Gemeindebediensteten-Dienstzweige- und Amtstitelverordnung (LGBl. Nr. 31/1972)
  9. §§ 104, 144 Abs. 1 Z 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BGBl. Nr. 329/1977)
  10. §§ 145, 278 Abs. 15 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BGBl. Nr. 43/1995)
  11. §§ 145, 284 Abs. 52 Z 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BGBl. I Nr. 130/2003)
  12. § 1 Abs. 6 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst (BGBl. II Nr. 204/2005)
  13. Uniformschutzverordnung 2004, BGBl. II Nr. 529/2004, Rechtsinformationssystem des Bundes. Abgerufen am 22. August 2021.
  14. Uniform-Unterscheidungszeichen des Wachkörpers Bundespolizei, Bundesministerium für Inneres, Momento vom 9. Mai 2013.
  15. Uniform-Unterscheidungszeichen des rechtskundigen, amtsärztlichen und Seelsorgedienstes der Bundespolizei, Bundesministerium für Inneres, Momento vom 31. August 2012.
  16. Distinktionen NEU, FSG-Klub der Exekutive, Momento vom 13. Mai 2014.
  17. Polizei Kärnten: Das Info-Magazin der Landespolizeidirektion, Ausgabe 3/2014, abgerufen am 24. Jänner 2015.
  18. Fotogalerie des Wiener Polizeiballs 2018. Verein Kuratorium Polizeimusik Wien, abgerufen am 16. Januar 2018.