Vollprüfung
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Vollprüfung bezeichnet
- im Qualitätsmanagement die Prüfung jedes hergestellten Einzelstücks, siehe Vollprüfung (Qualitätsmanagement)
- im Recht die Prüfung in rechtlich und tatsächlich vollständiger Hinsicht, siehe Vollprüfung (Recht).