Vom Falken und dem Rebhuhn
Vom Falken und dem Rebhuhn ist eine Erzählung aus den Geschichten aus Tausendundeine Nacht. In der Arabian Nights Encyclopedia ist sie als ANE 48 gelistet.[1] Sie ist eine Binnengeschichte[1][2] in der größeren Geschichte vom Wolf und dem Fuchs.[3]
In der Fabel bereut ein Rebhuhn seine Gutgläubigkeit und ein Falke seinen Wortbruch.[1][2]
Handlung
BearbeitenEines Tages stieß ein Falke auf ein Rebhuhn hinab. Doch als er es gepackt hatte, gelang es dem Huhn sich aus den Klauen des Falken zu befreien und in sein Nest zu fliehen, wo es sich verbarg. Da kam der Falke zum Nest und erklärte dem Huhn, er habe aus der Luft gesehen, dass das Huhn hungrig auf dem Feld war und er Mitleid mit ihm bekommen habe. Er habe Körner für das Huhn gepickt und habe es nur festhalten wollen, damit es fresse. Da glaubte das Huhn dem Falkan gutgläubig und kam aus seinem Nest, woraufhin sich der Falke sofort auf es stürzte. Das Huhn jammerte und verfluchte den Falken, er möge für seinen lügnerischen Wortbruch von Gott verflucht werden und das Fleisch des Huhns zu Gift werden. Da fraß der Falke das Huhn, und tatsächlich verwandelte Gott dessen Fleisch im Magen des Falken zu Gift, sodass sowohl das Huhn für seine Gutgläubigkeit, als auch der Falke für seinen Wortbruch den Tod fanden.
Hintergrund
BearbeitenDie Geschichte findet sich in einer der arabischen Druckausgaben des 19. Jahrhunderts, der Kalkutta-II-Edition, aus der Richard Francis Burton und Enno Littmann es in ihre Sammlungen aufnahmen.[1][2]
Ausgaben
Bearbeiten- Enno Littmann: Die Erzählungen aus den tausendundein Nächten, Karl Insel Verlag, Frankfurt 1968, Band 2, S. 257f.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c d Ulrich Marzolph, Richard van Leeuwen und Hassan Wassouf: The Arabian Nights Encyclopedia, ABC-Clio, Santa Barbara 2004, S. 180.
- ↑ a b c Enno Littmann: Die Erzählungen aus den tausendundein Nächten, Karl Insel Verlag, Frankfurt 1968, Band 2, S. 257f.
- ↑ Enno Littmann: Die Erzählungen aus den tausendundein Nächten, Karl Insel Verlag, Frankfurt 1968, Band 2, S. 249–268.