Diese Datenbanklink-Vorlage dient dazu, auf Verordnungen der Europäischen Union in dem offiziellen Rechtsinformationssystem EUR-Lex zu verweisen.

Vorlagenparameter

Jahr1
Das Jahr der Veröffentlichung in der Form jjjj, also vierstellig.
Beispiel
2018
Nummer2
Laufende Nummer des Rechtsaktes innerhalb des Jahres
Beispiel
42
vertragvertrag
Kürzel des Vertrages, der die Basis des Rechtsaktes ist. Normalerweise wird der korrekte Wert (EWG, EG oder EU) aufgrund des Jahres automatisch ermittelt. Muss daher nur angegeben werden, wenn mehrere Verträge die Basis sind oder für einige seltene Fälle der Jahre 1993 und 1994, in denen EWG/EG falsch ausgegeben wird.
Standard
* EWG: Jahr < 1994

* EG: Jahr 1994–2009

* EU: Jahr >= 2010
Beispiel
EG, Euratom
typtyp
Spezieller Typ der Verordnung.
Vorgeschlagene Werte
  • VerordnungVerordnung mit Gesetzescharakter, der Normalfall. Der Parameter sollte dann weggelassen werden.
  • DurchführungsverordnungDurchführungsverordnung der Kommission oder des Rates. Regelt EU-weite Durchführungsbestimmungen sofern notwendig.
  • Delegierte VerordnungDelegierte Verordnung der Kommission. Regelt Details basierend auf der Ermächtigung des Basisrechtsakts.
Standard
Verordnung
titeltitel
Rest des Titels nach dem einleitenden "Verordnung (XX) Nr. XX/XX".
Beispiel
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien
konsolidiertkonsolidiert
Datum (der Veröffentlichung) der konsolidierten Fassung im Format JJJJ-MM-TT.
Beispiel
2018-08-21
texttext
Komplett eigener Linktext. Hat Vorrang vor vertrag, titel etc. und wird alleine als Text des Links verwendet.
Beispiel
Detergenzien-Verordnung
tabtab
Für die Anzeige einer spezifischen Registerkarte (innerhalb der EUR-Lex-Datenbankseite mit der und über die Verordnung). Mögliche Werte – falls zum jeweiligen Dokument vorhanden – siehe unten.
Vorgeschlagene Werte
  • TXTTextansicht
  • ALLAlles anzeigen
  • HISRechtsetzungsverfahren
  • NIMNationale Umsetzung
  • LSUZusammenfassung der Gesetzgebung
  • LKDVerbundene Dokumente
Standard
TXT
formatformat
Ausgabeformat der Textansicht (sprich, der Parameter greift nur, wenn der Parameter tab fehlt, leer ist oder den Wert TXT hat). Wird der Parameter nicht oder ohne Wert (d. h. leer) angegeben, wird die offizielle EUR-Lex-Datenbankseite zur Verordnung oder zur konsolidierten Fassung der Verordnung mit weiterführenden Informationen und Links zu verschiedenen Textfassungen wiedergegeben. Hier findet man auch Links zu bzw. das Datum von konsolidierten Fassungen, falls diese noch nicht bekannt sind.
Vorgeschlagene Werte
  • PDFPDF
  • HTMLHTML
  • XMLXML, wenn überhaupt, dann nur sehr selten sinnvoll
Beispiel
PDF
Dateigrößekbytes
Dateigröße in KBytes, wenn das Format nicht leer ist.
Beispiel
45
sprachesprache
ISO-Kürzel der Dokumentsprache.
Je nach Verfügbarkeit für das betreffende Dokument sind die Werte der EU-Sprachen möglich.
Vorgeschlagene Werte
Standard
de
Beispiel
en
Fragmentfragment
Fragmentbezeichner zur Navigation an einen spezifischen Punkt auf der Zielseite. Den Wert ohne führendes # angeben.
Beispiel
tocId431 oder page=26
Abrufdatumabruf
Datum des Abrufs des Dokuments im Format JJJJ-MM-TT.
Beispiel
2024-12-22

Diese Datenbanklink-Vorlage dient dazu, auf Verordnungen der Europäischen Union in dem offiziellen Rechtsinformationssystem EUR-Lex zu verweisen.

Vorlagenparameter[Vorlagendaten bearbeiten]

Diese Vorlage bevorzugt Inline-Formatierung von Parametern.

ParameterBeschreibungTypStatus
Jahr1

Das Jahr der Veröffentlichung in der Form jjjj, also vierstellig.

Beispiel
2018
Zahlenwerterforderlich
Nummer2

Laufende Nummer des Rechtsaktes innerhalb des Jahres

Beispiel
42
Zahlenwerterforderlich
vertragvertrag

Kürzel des Vertrages, der die Basis des Rechtsaktes ist. Normalerweise wird der korrekte Wert (EWG, EG oder EU) aufgrund des Jahres automatisch ermittelt. Muss daher nur angegeben werden, wenn mehrere Verträge die Basis sind oder für einige seltene Fälle der Jahre 1993 und 1994, in denen EWG/EG falsch ausgegeben wird.

Standard
* EWG: Jahr < 1994
  • EG: Jahr 1994–2009
  • EU: Jahr >= 2010
Beispiel
EG, Euratom
Einzeiliger Textoptional
typtyp

Spezieller Typ der Verordnung.

Vorgeschlagene Werte
Verordnung Durchführungsverordnung Delegierte Verordnung
Standard
Verordnung
Einzeiliger Textoptional
titeltitel

Rest des Titels nach dem einleitenden "Verordnung (XX) Nr. XX/XX".

Beispiel
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien
Einzeiliger Textvorgeschlagen
konsolidiertkonsolidiert

Datum (der Veröffentlichung) der konsolidierten Fassung im Format JJJJ-MM-TT.

Beispiel
2018-08-21
Datumoptional
texttext

Komplett eigener Linktext. Hat Vorrang vor vertrag, titel etc. und wird alleine als Text des Links verwendet.

Beispiel
Detergenzien-Verordnung
Einzeiliger Textoptional
tabtab

Für die Anzeige einer spezifischen Registerkarte (innerhalb der EUR-Lex-Datenbankseite mit der und über die Verordnung). Mögliche Werte – falls zum jeweiligen Dokument vorhanden – siehe unten.

Vorgeschlagene Werte
TXT ALL HIS NIM LSU LKD
Standard
TXT
Einzeiliger Textoptional
formatformat

Ausgabeformat der Textansicht (sprich, der Parameter greift nur, wenn der Parameter tab fehlt, leer ist oder den Wert TXT hat). Wird der Parameter nicht oder ohne Wert (d. h. leer) angegeben, wird die offizielle EUR-Lex-Datenbankseite zur Verordnung oder zur konsolidierten Fassung der Verordnung mit weiterführenden Informationen und Links zu verschiedenen Textfassungen wiedergegeben. Hier findet man auch Links zu bzw. das Datum von konsolidierten Fassungen, falls diese noch nicht bekannt sind.

Vorgeschlagene Werte
PDF HTML XML
Beispiel
PDF
Einzeiliger Textoptional
Dateigrößekbytes

Dateigröße in KBytes, wenn das Format nicht leer ist.

Beispiel
45
Einzeiliger Textoptional
sprachesprache

ISO-Kürzel der Dokumentsprache.. Das wäre etwa: „de“ für deutsch, „en“ für englisch, „fr“ für französisch usw.

Vorgeschlagene Werte
de en fr es it nl da et fi lt lv sv ga mt pt bg cs hr hu pl ro sk sl el
Standard
de
Beispiel
en
Einzeiliger Textoptional
Fragmentfragment

Fragmentbezeichner zur Navigation an einen spezifischen Punkt auf der Zielseite. Den Wert ohne führendes # angeben.

Beispiel
tocId431 oder page=26
Einzeiliger Textoptional
Abrufdatumabruf

Datum des Abrufs des Dokuments im Format JJJJ-MM-TT.

Beispiel
2024-12-22
Datumoptional

Kopiervorlage

Einfacher Standardfall:

{{EU-Verordnung|<jahr>|<nummer>}}

Mit allen Parametern:

{{EU-Verordnung|||vertrag=|typ=|titel=|konsolidiert=|text=|tab=|format=|kbytes=|sprache=|fragment=|abruf=}}

Beispiele

Beschreibung Quelltext Ergebnis
EWG, ohne Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|1988|1677}}
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88
EWG, mit Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|1988|1677|konsolidiert=2005-01-06}}
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 in der konsolidierten Fassung vom 6. Januar 2005
EG, ohne Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|1994|2257}}
Verordnung (EG) Nr. 2257/94
EG, mit Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|1994|2257|konsolidiert=2012-01-09}}
Verordnung (EG) Nr. 2257/94 in der konsolidierten Fassung vom 9. Januar 2012
EG 1993, falsche Ausgabe der Organisation
{{EU-Verordnung|1993|3675}}
Verordnung (EWG) Nr. 3675/93
EG 1993, mit Angabe Vertrag
{{EU-Verordnung|1993|3675|vertrag=EG}}
Verordnung (EG) Nr. 3675/93
Mehrere Verträge
{{EU-Verordnung|1993|3608|vertrag=Euratom, EGKS, EG}}
Verordnung (Euratom, EGKS, EG) Nr. 3608/93
EU, vor 2015, ohne Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|2012|648}}
Verordnung (EU) Nr. 648/2012
EU, vor 2015, mit Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|2011|1178|konsolidiert=2012-04-08}}
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in der konsolidierten Fassung vom 8. April 2012
EU, nach 2015, ohne Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|2016|217}}
Verordnung (EU) 2016/217
EU, nach 2015, mit Angabe der konsolidierten Fassung
{{EU-Verordnung|2015|9|konsolidiert=2015-01-07}}
Verordnung (EU) 2015/9 in der konsolidierten Fassung vom 7. Januar 2015
Typ, Durchführungsverordnung
{{EU-Verordnung|2012|923|typ=Durchführungsverordnung}}
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
Typ, Delegierte Verordnung
{{EU-Verordnung|2012|923|typ=Delegierte Verordnung|titel=der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission}}
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission
Titel
{{EU-Verordnung|2004|648|titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien}}
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien
Eigener Text
{{EU-Verordnung|2004|648|text=Detergenzienverordnung}}
Detergenzienverordnung
Mit Angabe des Formats als PDF und Dateigröße
{{EU-Verordnung|1988|1677|format=PDF|kbytes=433}}
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 (PDF; 433 kB)
Ausgabe konsolidierte Fassung im HTML-Format
{{EU-Verordnung|1988|1677|konsolidiert=2005-01-06|format=HTML}}
Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 in der konsolidierten Fassung vom 6. Januar 2005
Mit Abrufdatum
{{EU-Verordnung|2002|6|abruf=2013-10-06}}
Verordnung (EG) Nr. 6/2002, abgerufen am 6. Oktober 2013
Mit Format und Abrufdatum
{{EU-Verordnung|1994|2257|format=PDF|abruf=2013-10-12}}
Verordnung (EG) Nr. 2257/94 (PDF), abgerufen am 12. Oktober 2013
In anderer Sprache
{{EU-Verordnung|1994|2257|sprache=en}}
Verordnung (EG) Nr. 2257/94
Tab ALL
{{EU-Verordnung|1994|2257|tab=ALL}}
Verordnung (EG) Nr. 2257/94
Mit Fragment
{{EU-Verordnung|2008|1272|konsolidiert=2020-05-01|fragment=tocId123}}
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der konsolidierten Fassung vom 1. Mai 2020

Siehe auch

Wartung

Fehlerhafte Einbindungen werden aufgelistet in der Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:EU-Verordnung – aktuell keine – ignoriert 1   (22. Dezember 2024 20:52) Aktualisieren