Vereinheitlichte Darstellung von Gesetzestexten usw.
Vorlagenparameter
Parameter | Beschreibung | Typ | Status | |
---|---|---|---|---|
Text | 1 | Mehrzeiliger Text | erforderlich | |
ref | ref | Einzelnachweis: Fundstelle
| Mehrzeiliger Text | optional |
Diese Vorlage dient zur Vereinheitlichung der Darstellung von Gesetzestexten z. B. von Abstimmungen.
Kopiervorlage
Bearbeiten{{Gesetzestext|1=|ref=<ref></ref>}}
Beispiel
Bearbeiten{{Gesetzestext| I Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: […] Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.|ref=<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis348t.html Text der Eidgenössischen Volksinitiative ‹gegen die Abzockerei›] auf der Website des Bundes ([[admin.ch]])</ref>}}
I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
[…]
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Text der Eidgenössischen Volksinitiative ‹gegen die Abzockerei› auf der Website des Bundes (admin.ch)