Hinweis
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) hatte ursprünglich Adressen, die mit „www.ris.bka...“ begannen. Anfang 2009 wurde das System auf „www.ris2.bka...“ umgestellt. Die Vorlage hier wurde dementsprechend angepasst. Später erfolgte eine neuerliche Umstellung, sodass die Adressen nun wieder auf „www.ris.bka...“ lauten. Die bestehenden Links nach „ris2“ wurden vom RIS auf „ris“ weitergeleitet. Die Vorlage wurde September 2011 wieder umgestellt und verlinkt seither wieder direkt nach „www.ris.bka...“.

Parameter

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Obligatorische Parameter
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  • Parameter 1: Gesetzesbezeichnung (Abkürzung, Kurztitel, oder Titel); wird zum Linktext, wenn der optionale Parameter text nicht verwendet wird.
  • Parameter 2: Angabe der Datenbank für Bundes- oder Landesrecht:
    • RIS-B für Bundesgesetze
    • oder für Landesgesetze:
      • LrBgld (Burgenland)
      • LrK (Kärnten)
      • LrOO (Oberösterreich)
      • LrSbg (Salzburg)
      • LrT (Tirol)
      • LrNO (Niederösterreich)
      • LrStmk (Steiermark)
      • LrVbg (Vorarlberg)
      • LrW (Wien).
  • GesetzNr: Angabe der in der URL verwendeten Gesetzesnummer Diese Gesetzesnummer findet man, indem man in der Abfragemaske des RIS eine beliebige Vorschrift des Gesetzes sucht. In jedem Fall kann man nach „§0“ suchen (auch bei Gesetzen, die in Artikel gegliedert sind). In diesem, bei jedem Gesetz vorhandenen Dokument, befinden sich grundlegende Angaben zum Gesetz. Die Gesetzesnummer ist dann gegen Ende des Dokuments angegeben.
Optionale Parameter
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  • text: Frei wählbarer Text für den Linktext. (Ohne diesen wird Parameter 1 angezeigt.)
  • FassungVom: Datum im Format JJJJ-MM-TT. Bei Verwendung des Parameters wird bspw. &FassungVom=1999-08-13 am Ende der URL angehängt.
  • Optionaler Parameter FassungText mit den folgenden Werten:
    • FassungText=idgFlang: ergibt »in der geltenden Fassung« hinter dem Linktitel.
    • FassungText=idgFkurz: ergibt »i. d. g. F.« hinter dem Linktitel.
    • FassungText=idFvLang (nur in Verbindung mit Parameter FassungVom sinnvoll): ergibt »in der Fassung vom« vor dem Datum.
    • FassungText=idFvKurz (nur in Verbindung mit Parameter FassungVom sinnvoll): ergibt »i. d. F. v.« vor dem Datum.

Beispiele

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Bundesgesetze
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  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 }}
wird: B-VG
  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 |text=Bundes-Verfassungsgesetz }}
wird: Bundes-Verfassungsgesetz
  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 |text=Bundes-Verfassungsgesetz |FassungVom=2025-01-22 }}
wird: Bundes-Verfassungsgesetz   (mit Datum am Ende der URL)
  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 |text=Bundes-Verfassungsgesetz |FassungText=idgFlang }}
wird: Bundes-Verfassungsgesetz  in der geltenden Fassung
  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 |text=Bundes-Verfassungsgesetz |FassungText=idgFkurz }}
wird: Bundes-Verfassungsgesetz  i. d. g. F.
  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 |text=Bundes-Verfassungsgesetz |FassungText=idFvLang |FassungVom=2025-01-22 }}
wird: Bundes-Verfassungsgesetz  in der Fassung vom 22. Jänner 2025
  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B |GesetzNr=10000138 |text=Bundes-Verfassungsgesetz |FassungText=idFvKurz |FassungVom=2025-01-22 }}
wird: Bundes-Verfassungsgesetz  i. d. F. v. 22. Jänner 2025
Landesgesetze
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  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz
  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 |text=Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland)
  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 |text=Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) |FassungVom=2025-01-22 }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland)   (mit Datum am Ende der URL)
  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 |text=Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) |FassungText=idgFlang }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland)  in der geltenden Fassung
  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 |text=Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) |FassungText=idgFkurz }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland)  i. d. g. F.
  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 |text=Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) |FassungText=idFvLang |FassungVom=2025-01-22 }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland)  in der Fassung vom 22. Jänner 2025
  • Aus {{RIS-AT |Landes-Verfassungsgesetz |LrBgld |GesetzNr=10000141 |text=Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland) |FassungText=idFvKurz |FassungVom=2025-01-22 }}
wird: Landes-Verfassungsgesetz (Burgenland)  i. d. F. v. 22. Jänner 2025

Besonderheit bei der Vorlage RIS-AT: RIS-Suche

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Wird der Parameter GesetzNr nicht angegeben, wird eine RIS-Suche durchgeführt. Das Ziel des angezeigten Hyperlinks zeigt dann eine Seite mit Suchergebnissen, über die man das Dokument § 0 des gesuchten Gesetzes öffnen kann. Dort findet man gegen Ende der Seite die Gesetzesnummer, die man dann beim Parameter GesetzNr einträgt. Findet die RIS-Suche § 0-Dokumente mehrerer Gesetze, muss nach dem gewünschten Ausschau gehalten werden.

Beispiel für die RIS-Suche
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  • Aus {{RIS-AT |B-VG |RIS-B }}
    wird: B-VG  ← Unter dem Ziel dieses Links ist das Ergebnis der Suche zu sehen.
Wichtiger Hinweis zur RIS-Suche
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Die RIS-Suche ist nicht zur dauerhaften Verlinkung gedacht, sondern nur ein Hilfsmittel, um über den angezeigten Link die Gesetzesnummer herauszufinden! Dazu reicht es, den Link mit der RIS-Suche über die Vorschau zu erzeugen. Die Vorlageneinbindung darf erst dann endgültig gespeichert werden, nachdem der Parameter GesetzNr mit der gefundenen Gesetzesnummer eingetragen wurde! Ist das nicht geschehen, muss der Parameter GesetzNr nachträglich ergänzt werden!

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Fälle fehlerhafter Abspeicherung der RIS-Suche (ohne Angabe des Parameters GesetzNr): Spezial:Linkliste/Vorlage:RIS-AT/RIS-Suche.

Siehe auch

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