Organisationsform der öffentlichen Einrichtung
öffentlich-rechtlich
(z. B. Regiebetrieb, Eigenbetrieb, AöR, KöR)
privatrechtlich
(z. B. GmbH, AG)
1. Stufe: „ob“ unabhängig von der Organisationsform: immer öffentlich rechtlich
2. Stufe: „wie“   Indizien Benutzungsordnung: Satzung AGB immer privatrechtlich
Art der Benutzung: Gebühr Nutzungsentgelt
Beendigung der Benutzung: Widerruf Kündigung
  Rechtsbehelfsbelehrung  
Nutzungsverhältnis: öffentlich-rechtlich privatrechtlich