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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Ktesias in Abschnitt Landesverbände Braunschweig und Oldenburg

Landesverbände Braunschweig und Oldenburg

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In der Vorlage fehlen die Vorsitzenden der beiden Landesverbände Braunschweig und Oldenburg. Sie sind zwar Teil des Niedersächsischen Dachlandesverbandes „CDU in Niedersachsen“, werden von der Bundespartei aber ebenfalls als Landesverbände geführt. Im § 17 des Partei-Statuts heißt es: „(1) Die Landesverbände sind die Organisationen der CDU in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Die CDU in Niedersachsen besteht aus den Landesverbänden Braunschweig, Hannover und Oldenburg. Der Landesverband ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen seines Bereiches, soweit sie nicht mehrere Landesverbände gemeinsam betreffen und deswegen nur im Einvernehmen mit der Bundespartei behandelt werden können.“ Wäre es also nicht korrekter, die beiden Vorsitzenden der genannten Landesverbände mit aufzuführen? --Ktesias 22:37, 26. Aug. 2010 (CEST)Beantworten