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Wappen oder Dienstflagge

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Hej! Zur Führung des Wappens durch die Landesbehörden siehe [1] und [2]. Die Verwendung der Dienstflagge als Symbol in einer Webseite oder einem Druckwerk ist nicht vorgesehen. Eine Flagge wird zur Beflaggung genutzt... Die Verwendung der Dienstflagge ist in den o.g. Vorschriften geregelt. Die Landesregierung verwendet entweder das Wappen (auch in einfacher, stilisierter Form, z.B. am Landeshaus) oder die Landesfarben Blau-Weiß-Rot (z.B. auf der Webseite der Landesregierung). --HaukeIngmar 18:16, 28. Mär 2006 (CEST)

Hi! Ist denn die Landesregierung eine Behörde? Wo steht, dass die Flagge nicht als Symbol in einer Website oder einem Druckwerk vorgesehen ist? Wo steht, dass die Regierung das Wappen benutzt? Gruß, Madden 12:53, 31. Mär 2006 (CEST)
Hej! Erstmal gilt jede Deiner Fragen natürlich auch für die Landesdienstflagge -- umso mehr, da diese nur ein Derivat aus Landesflagge und Landeswappen ist.
Ich sehe gerade, daß ich oben ja zweimal die Durchführungsverordnung verlinkt habe. Einmal sollte es natürlich das Gesetz sein: [3].
Die Landesregierung ist eine Behörde. Genauer: Die Landesregierung ist die oberste Exekutive des Landes. Die Ministerien sind die obersten Landesbehörden. Nicht umsonst heißt es auch Amt des Ministerpräsidenten (beim Bund noch eindeutiger: Bundeskanzleramt). Damit gilt §1 Absatz 1 der Durchführungsverodnung. Also: Das Landeswappen repräsentiert das Land Schleswig-Holstein, insbesondere seine Exekutive.
Da es einen Bedarf gab, das Landeswappen auch im Rahmen privater Vereinigungen zu nutzen, gibt es speziell dafür eine vereinfachte Form des Wappens [4].
Wofür die Landesdienstflagge benutzt wird, steht in der Durchführungsverordnung. --HaukeIngmar 14:11, 1. Apr 2006 (CEST)
Alles klar! Gruß, Madden 18:42, 25. Apr 2006 (CEST)