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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Heimspiel in Abschnitt Selbständigkeit der Saarbrücker Zeitungsgruppe

Selbständigkeit der Saarbrücker Zeitungsgruppe

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Die die Saarbrücker Zeitungsgruppe der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei ja eine gewisse Selbständigkeit hat -- der SbrZtg-Verlag hat jeweils 100% an den drei anderen Zeitungen, aber die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH nur 56,1% der Anteile an den Saarbrückern, sollte deren Selbständigkeit etwas deutlicher in der Vorlage herausgestellt werden. Die Saarbrücker Zeitungsgruppe hat auch noch weitere eigene Tochtergesellschaften wie den Berliner Medienservice u.a. --L.Willms (Diskussion) 16:02, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Ich hab die nun mal verselbständigt. --L.Willms (Diskussion) 10:51, 10. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Alle Tageszeitungen werden auf der Website der Mediengruppe als „unsere Tageszeitungen“ geführt, ohne Unterschied. Es ist auch klar, das die Rheinische Post durch die Mehrheitsbeteiligungen die alleinige unternehmerische Entscheidungsgewalt innehat. Da gibt es keine relevante Selbstständigkeit. --Heimspiel (Diskussion) 21:08, 12. Mär. 2019 (CET)Beantworten