Walther Hüttenhein

deutscher Staatsbeamter

Walther Friedrich Hermann Hüttenhein (* 15. August 1887; † nach 1952) war ein deutscher Staatsbeamter. Er amtierte von 1920 bis 1933 als Landrat des schlesischen Kreises Neumarkt.

Leben und Tätigkeit

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Nach dem Schulbesuch studierte Hüttenhein Rechtswissenschaften. Er wurde 1912 in Würzburg zum Dr. jur. et. rer. pol. promoviert.

1920 wurde Hüttenhein zum Landrat des Kreises Neumarkt ernannt. Diese Position bekleidete er knapp dreizehn Jahre lang, bis er nach der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten seines Postens enthoben wurde.

Während Hüttenheins Zeit als Landrat wurden die Landwirtschaftsschule in Neumarkt – mitsamt der bei dieser angesiedelten Wirtschaftsberatungsstelle – sowie der Zweckverband „Kreis- und Stadt-Gymnasium Neumarkt“ gegründet. Außerdem wurden während dieser Jahre mehrere ländliche Fortbildungsschulen im Kreisgebiet gegründet. Zudem wurde zu dieser Zeit die alten Gutsbezirke der Kaiserzeit aufgelöst und die Landkreise neugegründet. Im Oktober 1932 wurden unter Hüttenheins Aufsicht die Stadt Kanth und 19 Landgemeinden an den Landkreis Breslau abgetreten. Im Gegenzug efielen dem Kreis damals 28 Landgemeinden des Kreises Striegau, der aufgelöst wurde, zu. Schließlich war Hüttenhein Gründer des Neumarkter Kreiskalenders, der von 1927 bis 1941 veröffentlicht wurde.

In späteren Jahren war er Direktor des Ruhrtalsperrenverbandes in Essen. 1952 lebte er als Verwaltungsrechtsrat in Marburg an der Lahn.

Überlieferung

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Im Bundesarchiv hat sich eine Personalakte des Reichsinnenministeriums zu Hüttenhein erhalten (R 1501/207549).

Schriften

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  • Die Beiladung im Verwaltungsstreitverfahren (§70 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883), Würzburg 1912.
  • „Bürgerschaftliche Mitarbeit in der ge- meindlichen Selbstverwaltung“, in: Bürgerverantwortung in der Gemeinde, Frankfurt am Main 1952, S. 103–140.

Literatur

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  • Schlesische Heimat. Stadt und Kreis Neumarkt, 1994, S. 89.