Wappen der Statutarstädte Österreichs

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Diese Liste zeigt und erläutert die Wappen der 15 Statutarstädte in Österreich mit eigenem Stadtstatut.

Die 15 Statutarstädte in Rot

Statutarstädte werden vom Bürgermeister geleitet, wobei die Vollziehung der Verwaltung vom Magistrat übernommen wird. Sie gehören keinem Bezirk an und üben die Bezirksverwaltung selbst aus.

Wappen Stadt Bundesland Anmerkungen
  Eisenstadt Burgenland Quaderturm mit zur Hälfte herabgelassenen Fallgatter
Adler mit den Insignien F III = Ferdinand III.
  Graz Steiermark 1245
gekrönter Panther in Grün = Anlehnung an das Steirische Wappen
  Innsbruck Tirol 1267
Brücke über den Inn in Vogelperspektive
  Klagenfurt Kärnten 1287
Stadtturm mit Drachen = Lindwurm am Turm
  Krems an der Donau Niederösterreich 1463
Doppeladler mit Kaiserkrone = von Kaiser Friedrich III. verliehen
  Linz Oberösterreich 1242
offenes Stadttor mit zwei Türmen
österreichisches Bindenschild = Hinweis auf die ehemals landesfürstliche Stadt
Wellenbalken = Lage an der Donau
  Rust Burgenland Eintrag zu Rust im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
  Salzburg Salzburg 1249
Stadttor mit offenen Torflügeln, umgeben von einer Stadtmauer
Torturm
zwei kleinere Stadttürme
  St. Pölten Niederösterreich 1538
österreichischer Bindenschild = landesfürstlichen Zugehörigkeit
Wolf = Bistum Passau
  Steyr Oberösterreich 1160
flammenspeiender Panther = Markgrafen der Steiermark
Grün-Weiß
  Villach Kärnten 1240
vierkrallige Adlerfang auf einem Felsen = Wappen eines Stadtrichters (Typar = Siegelstempel)
  Waidhofen an der Ybbs Niederösterreich Zwei Türme mit Freisinger Mohr = Bistum Freising
  Wels Oberösterreich 1295
österreichischer Bindenschild = landesfürstlichen Zugehörigkeit
Stadttor mit Fallgitter
  Wien Wien 1934
Bindenschild mit silbernem Kreuz auf rotem Grund = Bindenschild des doppelköpfigen Adlerwappens aus der Kaiserzeit
  Wiener Neustadt Niederösterreich 1452
Reichsadler mit Krone im ersten und vierten Viertel = Auszeichnung für Treue zum Reich
Wappen des Herzogs von Österreich im zweiten und dritten Viertel = Schutzherr der Stadt

Siehe auch

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