Als Warteschild wird in der Heraldik ein leerer Schild oder ein leeres Feld im Wappen bezeichnet. Feld oder der Schild können maximal in Weiß, bevorzugt aber in neutraler Hintergrundfarbe dargestellt werden. Sinn war und ist es, einen Wappenplatz für ein wappenveränderndes Ereignis schon im Voraus im Gesamtwappen vorzuhalten. Gründe waren beispielsweise besondere zu erwartende Lehen, Amtsübernahmen (Schatzmeisterwürden), Kurwürden oder Adelungen. Trat eine erwartete Wappenänderung ein, wurde gelegentlich auch das Oberwappen mit einem Helm samt entsprechender Zier erweitert.

1 Thaler, Georg Ludwig 1709 als Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg und Erzbannerträger, in Erwartung des Amts als Erzschatzmeister (Welter 2138) Vs.: Wappen von Braunschweig-Lüneburg mit Kurhut und Warteschild
1 Thaler, Georg Ludwig 1709 als Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg und Erzbannerträger, in Erwartung des Amts als Erzschatzmeister (Welter 2138) Vs.: Wappen von Braunschweig-Lüneburg mit Kurhut und Warteschild
1 Thaler, Georg Ludwig 1709 als Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg und Erzbannerträger, in Erwartung des Amts als Erzschatzmeister (Welter 2138)
Vs.: Wappen von Braunschweig-Lüneburg mit Kurhut und Warteschild

Beim Warteschild von einem ledigen Schild oder Feld zu sprechen, wie es oft in der Vergangenheit üblich war, ist nicht heraldisch korrekt. Der ledige Schild ist ohne Wappenfiguren, aber mit Tingierung festgelegt, während beim Warteschild alles leer ist.

Literatur

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  • Wolfgang Menzel: Literaturblatt Nr.67. Paul Reff, Stuttgart 1862, S. 265
  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut Leipzig 1984, S. 438
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