Ein Wehrführer[1] bezeichnet in Brandenburg den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene.[2] Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Ortsteilfeuerwehren. Die Ortsteilfeuerwehren werden durch einen Ortswehrführer geführt.

Bestellung und Ernennung

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Der Träger des örtlichen Brandschutzes bestellt den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr und seinen Stellvertreter nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister.

Die Leitung der Berufsfeuerwehr hat gleichzeitig die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr inne. Sie bestellt auf Vorschlag der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren eine Person, die die Belange der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Leitung vertritt.

Der Wehrführer wird zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren ernannt.

Unterstellung

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Er ist den Ortswehrführern fachvorgesetzt. In Städten mit Berufsfeuerwehr ist er dem Leiter der Berufsfeuerwehr sonst dem Kreisbrandmeister unterstellt.

Dienstgrade und Voraussetzungen

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Aufgrund der verschiedenen Stärken der Freiwilligen Feuerwehren wird eine Unterscheidung in verschiedene Dienstgrade vorgenommen. Seit 2020 gibt es neue Abzeichen, wobei eine Übergangszeit von max, 5 Jahren angedacht ist.[3]

Dienstabzeichen seit 2020

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Eine Kombination aus Funktions- und Dienstgrad sind zulässig, wobei das Funktionsabzeichen außen ist.

Dienstabzeichen bis 2020

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  • Ortswehrführer
   
bei Feuerwehren mit einer Stärke weniger als einem Zug
Oberbrandmeister
bei Feuerwehren mit einer Stärke mit mehr als einem Zug
Hauptbrandmeister
  • Wehrführer
   
stellv. Wehrführer
Erster Hauptbrandmeister
Wehrführer
Amtsbrandmeister

Einzelnachweise

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  1. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 22. März 2023.
  2. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG)
  3. Dienstbekleidung und Dienstgradabzeichen der Feuerwehren im Land-Brandenburg abgerufen am 17. Feb. 2021