Weißfertig
Mit dem Attribut weißfertig werden in der Büchsenmacherei Gegenstände (in der Regel Büchsen oder Läufe) bezeichnet, bei denen alle materialverändernden oder -schwächenden Arbeiten, ausgenommen übliche Gravurarbeiten, abgeschlossen sind[1], die jedoch noch keiner Oberflächenbehandlung (z. B. Brünierung) unterzogen wurden, somit noch „weiß“ sind. Eine Gebrauchsprüfung nach dem Beschussgesetz darf nur mit mindestens weißfertigen Prüfgegenständen durchgeführt werden.[2]
Die deutsche Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Büchsenmacher-Handwerk (BüchsMstrV) sieht als mögliche Meisterprüfungsarbeit unter anderem die Herstellung einer weißfertigen Selbstspanner-Kipplaufwaffe, Scheibenbüchse oder Bockdoppelflinte (je mit weiteren Anforderungen) vor.[3]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 2 Abs. 5 BeschG
- ↑ § 3 Abs. 1 und 3 BeschG
- ↑ § 3 BüchsMstrV