Wertpapierhandelsbanken sind Kreditinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute (vormals Einlagenkreditinstitute) sind und die als Bankgeschäfte das Finanzkommissionsgeschäft, Emissionsgeschäft oder als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung, Anlageberatung, den Betrieb eines multilateralen Handelssystems, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und/oder Eigenhandel betreiben (Legaldefinition nach § 1 Abs. 3d Satz 3 Kreditwesengesetz (KWG)). Sie bedürfen einer Banklizenz.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht listet 33 in Deutschland zugelassene Wertpapierhandelsbanken (Stand: 11. Januar 2019).[1] Den Status der Wertpapierhandelsbank gibt es in dieser Form und mit dieser Bezeichnung nur in Deutschland. In Großbritannien werden vergleichbare Lizenzen als Broker von der FCA bezeichnet.

Literatur

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  • Olaf Fischer: Allgemeine Bankbetriebswirtschaft. 7. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-8349-4666-9, S. 4.
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Einzelnachweise

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  1. Liste der zugelassenen Kreditinstitute (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bafin.de (XLS; 375 kB). Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Stand 27. Juli 2015; abgerufen am 10. August 2015.