Wikipedia:3. Foto-Workshop/Wieviel Retusche ist erlaubt

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Elektronische Bildverarbeitung (EBV): alles nur Käse?

Dies ist eine Arbeits- und Diskussionsseite des 3. Foto-Workshops in Nürnberg.

Aufgabe: Dieses Projekt setzt sich zum Ziel, einen Katalog (künftig Kriterienkatalog genannt) zu erstellen, aus dem hervorgeht in welchem Umfang und welche bildverarbeitende Maßnahmen für eine enzyklopädische Fotografie akzeptabel sind.

Vorgehen: Anhand von Beispielen aus verschiedenen Themenbereichen wollen wir allgemeine Richtlinien erarbeiten.

Folgende Themenbereiche sind dazu zu berücksichtigen:

  • Portrait
  • Architektur, Kunstgegenstände
  • Biologie: Tierwelt, Pflanzenwelt
  • Landschaftsaufnahmen, Panoramen
  • Aufnahme von Alltagsgegenständen, Nahrung und Genußmitteln
  • Astronomie


Ausgewählte Beispiele zu den Themenbereichen

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Portrait

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Originalbild Heiner Brand
 
EBV: Pickel entfernt

Wie verfahren wir mit:

  • bleibenden Merkmalen (Muttermale)
  • vorübergehende Merkmale (Pickel & Co)
  • Personen im Hintergrund, die als störend empfunden werden

Mehrheitsmeinung: Entfernung von bleibenden Merkmalen nicht zu empfehlen. Entfernung von vorübergehenden Merkmalen akzeptabel.

Architektur

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Originalbild: Abschlussdeich Aussichtsturm
 
EBV: „Störende Elemente“ entfernt, Personen, Gegenstände, Bodenbelag ausgebessert, Straßenlaterne entfernt, Schilder, aber auch teilweise Gebäudebestandteile
 
Ausgangsbild
 
EBV: Wieviel „Sturz“ ist erlaubt? Wo und wie soll er aussehen?
 
Originalbild: Cape Neddick Light, York Beach, Maine
 
EBV: ohne Häuschen

Wie verfahren wir mit:

  • Verkehrsschilder, Hinweisschilder, Geländer, Laternen (im Bild aber nicht Gebäudebestandteil)
  • Schilder, Plakate, Graffiti am Gebäude selbst
  • Passanten
  • störender Müll
  • mobile Hindernisse, die das eigentliche Objekt verdecken (Fahrräder, Äste)
  • immobile Hindernisse, die das eigentliche Objekt verdecken (Bäume, Äste)
  • stürzende Linien

Kunstgegenstände

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Original
 
Michelangelos Pietà im Petersdom: ohne Fenster und Kreuz
 
EBV: Künstliche Freistellung mit schwarzem Hintergrund
 
EBV: Künstliche Freistellung mit transparentem Hintergrund
 
Original: Skulputur Lörracher Sitzende
 
EBV: Bearbeitung der Farben. Welches entspricht der Realität?

Wie verfahren wir mit:

  • freigestellten Kunstgegenständen (welcher Hindergrund)
  • Kunstlicht
  • Lichtsituationen, die wir vor Ort nicht kennen (können)

Mehrheitenmeinung:

  • Freistellung legitim wenn es um das Kunstobjekt selbst geht
  • Lichtsituation sollte besonders bei Abend/ Nachtaufnahmen nicht verändert werden. Im Zweifel sollte diese nur mit dem Fotografen verändert werden.
 
Originalbild:Pottok-Pony in den westlichen Pyrenäen
 
EBV: Pony im Hintergrund entfernt

Mehrheitenmeinung: Entfernung legitim, da die Ästhetik in diesem Bild im Vordergrung steht und die Situation dadurch nicht unrealistischer wird.

Minderheitenmeinung: Was ist mit dem Schatten?
Dieser hätte natürlich auch entfernt werden sollen. – Wladyslaw [Disk.] 09:47, 9. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]