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Vorschlag für Mittwoch, 12. Februar 2025: Elektronische Archivierung
Elektronische Archivierung steht allgemein für die Aufbewahrung von Informationen in elektronischer Form. Ein spezieller Fall der elektronischen Archivierung ist die revisionssichere Archivierung handels- und steuerrechtlich relevanter Dokumente, für die besondere Anforderungen gelten, insbesondere die Unveränderbarkeit und langfristige Verfügbarkeit gemäß den geltenden Aufbewahrungsfristen. Für die elektronische Archivierung werden in der Regel spezielle Archivsysteme eingesetzt. Der Begriff Elektronische Archivierung fasst unterschiedliche Komponenten eines Enterprise-Content-Management-Systems zusammen, die im angloamerikanischen Sprachgebrauch separat als „Records Management“, „Storage“ und „Preservation“ bezeichnet werden. Der wissenschaftliche Begriff eines Archivs im Sinne der Langzeitarchivierung ist inhaltlich nicht identisch mit dem Begriff, der von der Dokumentenmanagement-Branche verwendet wird. Der Begriff der elektronischen Archivierung wird sehr unterschiedlich benutzt. Während heute Unternehmen schon Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren für handelsrechtlich und steuerlich relevante Daten und Dokumente als nur sehr schwierig umsetzbar sehen, wird in historischen Archiven von einer sicheren, geordneten und jederzeit zugreifbaren Aufbewahrung von Informationen mit Speicherzeiträumen von mehreren Jahrhunderten gesprochen. Angesichts der sich ständig verändernden Techniken, immer neuer Software, Formate und Standards, ist dies eine große Herausforderung für die Informationsgesellschaft. – Zum Artikel …
Wikidata-Kurzbeschreibung für Elektronische Archivierung:
Verfahren, die sicherstellen, dass digitale Information von bleibendem Wert zugänglich, vertrauenswürdig und benutzbar bleibt (Bearbeiten)
Verfahren, die sicherstellen, dass digitale Information von bleibendem Wert zugänglich, vertrauenswürdig und benutzbar bleibt (Bearbeiten)