Wikipedia:Artikel über lebende Personen

(Weitergeleitet von Wikipedia:Bio)
Abkürzung: WP:BIO, WP:PR, WP:BLP
 Info: Inhaltliche Änderungen sollten zuerst auf der Diskussionsseite angesprochen werden.
Präambel

„Das Kuratorium der Wikimedia Foundation hält die globale Wikimedia-Gemeinschaft an, unsere Verpflichtung für qualitativ hochwertige, zutreffende Informationen aufrechtzuerhalten und zu bekräftigen, indem sie

  1. sicherstellt, dass Projekte aller Sprachen, in denen lebende Personen beschrieben werden, Richtlinien vorhalten, die die besondere Beachtung der Prinzipien Neutralität und Überprüfbarkeit in solchen Artikeln fordern
  2. die Menschenwürde und Privatsphäre berücksichtigt, wenn Informationen entfernt oder hinzugefügt werden, besonders bei Artikeln von kurzlebigem oder geringem Interesse
  3. neue technische Mechanismen erforscht, um Bearbeitungen, besonders wenn sie lebende Personen betreffen, zu bewerten und Leser in die Lage versetzen, Probleme zu melden
  4. jede Person, die eine Beschwerde über ihre Darstellung in unseren Projekten vorbringt, mit Geduld, Freundlichkeit und Respekt behandelt und andere anhält, das ebenso zu tun.“

Autoren müssen beim Schreiben von Biografien über lebende Personen besonders sorgfältig vorgehen, gleichzeitig sensibel und strikt nach unseren inhaltlichen Richtlinien, insbesondere den zentralen Grundprinzipien der Wikipedia. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist für Betroffene in vielen Fällen nicht nur ärgerlich, sondern hat gravierende Auswirkungen auf ihr eigenes Leben. Zudem können sich für die Wikimedia Foundation und auch einzelne Autoren juristische Konsequenzen[1][2][3] ergeben.

Folgende Richtlinien müssen daher mit einer besonderen Aufmerksamkeit berücksichtigt werden:

  1. Wikipedia:Belege
  2. Wikipedia:Neutraler Standpunkt
  3. Wikipedia:Keine Theoriefindung
  4. Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist

Der Artikelinhalt muss überprüfbar sein, die Informationsquellen müssen korrekt und adäquat wiedergegeben werden. Sei streng bezüglich der Auswahl von qualitativ hochwertigen Quellen – insbesondere für Einzelheiten aus dem Leben der Person.

Diese Prinzipien gelten auch für biografische Informationen über lebende Personen in anderen Artikeln.

Erläuterung

Täglich treffen begründete Beschwerden von Betroffenen über biografische Artikel in E-Mails an die Wikipedia-Kontaktadressen, mit Telefonanrufen an das Hauptquartier der Foundation und mit der Post ein. Die Absender sind mit Recht verärgert, wenn sie ungenaue oder verfälschte Artikel gefunden haben. Es ist eine dauernde schwierige Aufgabe für die Freiwilligen vom Support-Team und für bezahlte Mitarbeiter, die Beschwerden erfolgreich zu bearbeiten.

Oft entsteht das Problem, wenn der Betroffene versucht, seinen eigenen Artikel zu editieren, um den problematischen Inhalt zu entfernen. Da es nicht immer geübte Wikipedianer sind, kennen sie unsere Richtlinien nicht und werden häufig beschuldigt, Vandalismus oder Edit-War zu betreiben, obwohl sie in guter Absicht handeln.

Aus diesem Grund müssen Autoren beim Schreiben und Editieren von biografischen Artikeln über lebende Personen besonders sorgfältig vorgehen. Drei Gesichtspunkte sind wesentlich:

  • Der Edit muss mit Sensibilität und unter strikter Befolgung unserer inhaltlichen Richtlinien erfolgen.
  • Wenn die beschriebene Person selbst ihren Artikel editiert, ist es unerlässlich, von ihren guten Absichten auszugehen.
  • Wenn jemand mit anonymer IP-Adresse oder neuem Account plötzlich die Seite über eine lebende Person leert oder einen Abschnitt daraus löscht, könnte es sich um den/die Betroffene/n handeln. Versuche, nicht aggressiv zu werden, sondern lade die Person zum Dialog ein und stelle sicher, dass der fragliche Artikel keine unbelegten Vorwürfe enthält.

Schreibstil

Du solltest in neutraler, unzweideutiger Weise dokumentieren, was verlässliche unparteiische Quellen über den Betroffenen veröffentlicht haben, und gegebenenfalls auch, was die Person über sich selbst veröffentlicht hat. Der Schreibstil soll neutral, faktenorientiert und zurückhaltend sein. Unerwünscht ist insbesondere:

  • Hagiographische Texte oder übermäßige Lobhudelei, z. B. durch Fans, Mitarbeiter oder bezahlte Schreiber.
  • Kritik aufgrund reinen Hörensagens oder unbelegtes Anzweifeln von Qualifikationen, besonders, wenn es sich um einen Konkurrenten handelt (Boulevardstil).
  • Andeutung von mutmaßlichem unbelegtem Fehlverhalten, besonders von angeblichen Straftaten. Wenn du über ein belegtes negatives Ereignis schreibst, berücksichtige auch entlastende Informationen. Bemühe dich also immer um Ausgewogenheit.
  • Informationen jeglicher Art, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, egal ob zutreffend oder nicht. Siehe WP:KTF.

Es sollte nicht um Veröffentlichung um jeden Preis gehen. Die Beiträge von Wikipedia-Autoren können reale Auswirkungen auf lebende Menschen haben.

Verlässliche Belege

Ohne glaubwürdige Belegangaben ist die Biografie wahrscheinlich Theoriefindung. Im Artikel angegebene Informationen müssen daher unbedingt zu verifizieren sein. Informationen, die nur auf parteiischen Webseiten oder in obskuren Zeitschriften veröffentlicht sind, sollten mit Vorsicht behandelt und nicht verwendet werden, wenn sie tendenziös sind. Informationen aus Büchern und Zeitungen im Selbstverlag oder von privaten Webseiten/Blogs sollten nie benutzt werden, außer sie stammen vom Betroffenen selbst (dazu siehe unten unter „selbstveröffentlichtes Material“) oder einer besonders anerkannten, fachlich qualifizierten Person.

Du bist nicht verpflichtet, mit der betroffenen Person Kontakt aufzunehmen. Wenn du von ihr aber direkte Informationen erhalten hast, solltest du sie in der Regel nur verwenden, wenn sie auch in öffentlichen Informationsquellen zu finden sind. Unveröffentlichte Einzelheiten sind Theoriefindung (engl.: original research), selbst wenn sie direkt vom Biografierten selbst stammen. Allerdings müssen nachweislich falsche Tatsachen (z. B. ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes unzutreffendes Geburtsdatum) über lebende Personen aus der Wikipedia entfernt werden, auch wenn der Nachweis nur durch private Belege (z. B. eine Geburtsurkunde) erbracht werden kann.

Umgang mit unbelegten Änderungen

Änderungen an Biografieartikeln sollten im Hinblick auf verlässliche Belegangaben kritisch beobachtet werden. Das absichtliche Einfügen falscher Informationen über lebende Personen ist eine subtile, für den Betroffenen unangenehme und für die Wikipedia mitunter peinliche Form des Vandalismus. Besondere Sorgfalt ist bei nicht zweifelsfrei belegten Todesnachrichten geboten. Im Zweifel sollte eine solche Änderung zunächst nicht gesichtet oder sogar rückgängig gemacht und beim Autor nach der Quelle für die Nachricht gefragt werden.

Selbstveröffentlichtes Material als Informationsquelle

Selbstveröffentlichte Informationen vom Betroffenen (zum Beispiel eine persönliche Webseite) können als Quelle verwendet werden, wenn sie …

  • … für die Relevanz der Person wesentlich sind. Die Biografie könnte sich schnell mit Trivialitäten füllen, die den Artikel verschlechtern. Einige Alltagsdetails können natürlich von Interesse sein, um die Persönlichkeit des Beschriebenen zu beleuchten.
  • … nicht strittig sind;
  • … kein unangemessenes Eigenlob darstellen. Eine Veröffentlichung sollte idealerweise geprüft worden sein, wie es bei seriösen Herausgebern üblich ist. Beim Selbstverlag gibt es keine solche kritische Redaktion.
  • … keine Behauptungen über weitere Personen und Ereignisse enthalten, die keinen direkten Bezug zum Subjekt haben;
  • … zweifellos vom Betroffenen stammen. Die persönliche Webseite, die angeblich „Erika Mustermann“ gehört, könnte jemand anderes böswillig erstellt haben.

Ein Blog oder eine persönliche Webseite des Betroffenen kann im Abschnitt „Weblinks“ verlinkt werden, auch wenn der Link nicht als verlässlicher Beleg eingeschätzt wird.

Im Zweifel für die Privatsphäre

Personen des öffentlichen Lebens

Über öffentlich bekannte Personen gibt es in der Regel eine Vielzahl von verlässlichen Quellen und die Wikipedia-Biografie sollte einfach wiedergeben, was dort steht. Andererseits haben auch diese Personen ein Recht auf Privatsphäre. Nur wenn ein Vorwurf oder Zwischenfall bedeutsam und in solchen angesehenen Veröffentlichungen dokumentiert ist, gehört er in den Artikel, und zwar auch, wenn der Betroffene die Erwähnung ablehnt.

Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichtes ist bei Veröffentlichungen aus der Privatsphäre eines Bürgers im Einzelfall durch Güterabwägung zu ermitteln, ob sie „im angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“ (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997, Az.: 1 BvR 1974/93, 1987/93, Urteil zugunsten eines Scientology-Mitglieds). Zeitweise legten die deutschen Gerichte diese Regel bei sogenannten absoluten Personen der Zeitgeschichte weit aus in dem Sinne, dass die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse an Details aus dem Privatleben dieser Personen hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aber im Caroline-Urteil anders geurteilt: Das entscheidende Kriterium bestehe auch im Falle berühmter Zeitgenossen darin, „inwieweit die veröffentlichten Fotos zu einer Debatte beitragen, für die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann.“

Es kommt also darauf an, um was für Informationen es sich handelt – eventuell auch, um welche Art der Veröffentlichung. In besonderem Maße gilt das Recht auf Privatsphäre für Bilder. Je privater die Information, desto eher sollte sie entfernt werden, je relevanter die Person, desto mehr Informationen sind gerechtfertigt. Insbesondere können und sollen Bilder oder Informationen verwendet werden, die zu einem Diskurs gehören, der in der Öffentlichkeit geführt wird.

Beispiel: Dass ein bekannter Neonazi in X-Hausen wohnt, ist eine für die öffentliche Meinungsbildung irrelevante Information aus dessen Privatsphäre. Dass in X-Hausen Schulungskurse und Kameradentreffen der Neonazis stattfinden, ist relevant und damit nicht geschützt.
Beispiel: „Erika Mustermann führte einen hässlichen Scheidungskrieg gegen Erich Mustermann“ – dies ist kaum beachtenswert und sollte nicht erwähnt werden.
Beispiel: Einem Politiker wird eine Bestechungsaffäre nachgesagt. Er bestreitet sie, aber der Spiegel druckt die Vorwürfe und löst einen öffentlichen Skandal aus. Wir haben eine Person des öffentlichen Lebens, eine für das Wirken des Politikers bedeutsame Information und glaubwürdige Quellen – die Affäre kann im Artikel dargestellt werden, wenn dort klargestellt wird, dass es sich um eine Beschuldigung handelt und nicht um eine festgestellte Tatsache, und wenn der Spiegel-Artikel als Quelle angegeben wird.

Illegal beschaffte personenbezogene Informationen wie zum Beispiel die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR dürfen nur mit Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden (vgl. Fall Kohl).

Weniger bekannte Personen

Wikipedia enthält auch Biografien über Menschen, die – obwohl ausreichend bedeutsam für einen Eintrag – Anspruch auf weitergehenden Schutz ihrer Privatsphäre haben. In solchen Fällen sollten Autoren zurückhaltend sein und nur die für den Eintrag relevanten Informationen einbeziehen.

Beispiel: Einem Akademiker, der in Würdigung seiner physikalischen Forschungsergebnisse eingetragen ist, wird vorgeworfen, eine Studentin unsittlich berührt zu haben. Sie erzählt die Geschichte der Studentenzeitung der Universität und eine Satirezeitschrift greift sie im Rahmen eines Textes über Sexualbeziehungen von Hochschullehrern auf. Keine andere Zeitung wiederholt die Angaben. Der Dozent hat keine Stellungnahme abgegeben. – Diese Beschuldigung sollte nicht im Artikel stehen. Sie ist für die Bedeutung des Mannes irrelevant, denn er ist außerhalb seiner Arbeit kaum interessant, die Quellen sind wenig zuverlässig und die Konsequenzen einer Verbreitung können für den Betroffenen schwerwiegend sein.

Viele Personen, die zwar enzyklopädische Relevanz, aber weder größere Bekanntheit noch Prominenz aufweisen, möchten ihre personenbezogenen Daten (Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Familienstand etc.) nicht veröffentlichen, weil sie ihre Privatsphäre gefährdet sehen oder berufliche Nachteile befürchten. Es kommt aber vor, dass ohne Zutun des Betroffenen derartige Informationen in die Öffentlichkeit geraten sind, für die sich dann auch Belege finden lassen. Kommt es hier zu Beschwerden, wird im Einzelfall die Information entfernt, wenn anzunehmen ist, dass die Veröffentlichung einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Person darstellt oder der Person ein nicht nur unerheblicher Schaden entsteht.

Grundsätzlich ist – wie bei jedem anderen in einem Artikel erwähnten Faktum – eine Prüfung der enzyklopädischen Relevanz notwendig. In Grenzfällen sollte die Daumenregel lauten: „schädige niemanden“. Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie, keine Tageszeitung. Es ist nicht unsere Aufgabe, Sensationen zu veröffentlichen oder prickelnde Gerüchte zu verbreiten.

Kinder beschriebener Personen

Die Nennung der Namen von Kindern in der Wikipedia beschriebener Personen ist entsprechend einem Urteil zur Presseberichterstattung nur statthaft, wenn konkret ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung des Namens des Kindes besteht – wenn beispielsweise das Kind selbst Objekt von Umständen öffentlichen Interesses ist oder sich die Eltern öffentlich über das Kind äußern oder das Kind öffentlich präsentieren.[4]

Adoption und Stiefelternschaft

Eine Adoption oder Stiefelternschaft wird nur erwähnt, wenn sie allgemein bekannt ist, durch zuverlässige Quellen belegt ist und für die öffentliche Wahrnehmung der betroffenen Personen und ihres Verhältnisses besondere Relevanz aufweist. Für gewöhnlich genügt eine einmalige Erwähnung im Artikel. Im Weiteren spricht man einfach vom Sohn bzw. der Mutter, nicht vom Adoptivsohn oder der Adoptivmutter, es sei denn, dass es im Kontext einen Grund für eine Alternative gibt.

Straftaten

Allgemeines

Auch Opfer von Verbrechen und Straftäter haben Persönlichkeitsrechte. Die Namen von Opfern wie Tätern in aktuellen Kriminalfällen, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, sollten in der Wikipedia daher nur dann ausgeschrieben werden, wenn diese Personen unter ihrem Namen nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, zum Beispiel durch Buchveröffentlichungen, oder (außer durch den Tathergang und das Strafverfahren) auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte. Damit wird beispielsweise verhindert, dass das Opfer einer Kindesentführung einige Jahre später seinen Namen bei Google eintippt und dann einen Wikipediaartikel vorfindet „Entführung … Der Täter wurde wegen mehrfachen sexuellen Missbrauches verurteilt“.

Resozialisierung

In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, der eine Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe ermöglichen soll. Nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lebach-Urteil kann die Nennung ihres vollständigen Namens im Zusammenhang mit der Tat durch die Massenmedien dieses Ziel erheblich beeinträchtigen; in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt. Im Einzelfall sollte immer überprüft werden, ob Informationen aus der Presse, zum Beispiel Namen und Lebensumstände der Beteiligten, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, langfristig von Belang sind. Im Zweifelsfall ist es angebracht, tagesaktuelle Presseinformationen in Artikeln bei Wikinews zu veröffentlichen.

Die Erwähnung von Straftaten in Personenartikeln bedarf der Einzelfallabwägung unter Beachtung des Resozialisierungsgedankens. In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht.

Weil lebende Personen ein Recht auf Nichterwähnung von Vorstrafen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne haben, müssen Artikel, die solche Informationen enthalten, kritisch auf deren Berechtigung und zeitüberdauernde Relevanz geprüft werden.

Auch hier gilt: Aussagen und Behauptungen müssen mit reputablen Belegen untermauert werden.

Umgang mit Kritik

Beleidigung und üble Nachrede

Abwertendes Material über eine lebende Person, das nicht mit einer verlässlichen Quelle belegt ist, sollte sowohl im Artikel als auch auf dessen Diskussionsseite entfernt werden. Das Wiederherstellen solchen Materials kann zur Sperrung des Benutzers führen.

Benutzer sollten auf Veränderungen von Artikeln und biografischen Informationen achten, die in böser Absicht erfolgen. Verlässliche, veröffentlichte Informationsquellen (Fachliteratur, seriöse Publikationen) und eine eindeutige Relevanz für den Artikel sind im Zweifel unumgänglich.

Meinungen von Kritikern und Gegnern

Viele Personen, über die es einen Wikipedia-Artikel gibt, haben Kritiker. Deren Ansichten können dargestellt werden, solange sie für die Bedeutung der Hauptperson relevant sind, aus verlässlicher Quelle stammen und weder den Artikel dominieren noch parteiisch beschrieben sind. Achte darauf, der Kritik nicht überproportional viel Raum einzuräumen. Sofern die Kritik lediglich aus dem Lager von unbedeutenden Minderheiten stammt, ist sie für den Artikel ungeeignet.

Artikel über Ideologien, Glaubensfragen oder Richtlinien bedürfen in vielen Fällen kritischer Absätze – Personenartikel jedoch selten. Zum Beispiel ist ein kritischer Abschnitt im Artikel Kommunismus enzyklopädisch, derselbe Abschnitt in den Artikeln über jeden einzelnen Kommunisten nicht. Schwerpunkt eines biografischen Artikels sollte die Person sein, nicht ihre Kritiker.

Wikipedia ist nicht Speakers’ Corner

Wikipedia hat nicht die Aufgabe, die Moral, den Glauben oder die Orientierung von Personen zu bewerten. Sie ist kein Forum für oder gegen politische und religiös-spirituelle Standpunkte. Schreibe einen NPOV-Artikel, mit dem bestenfalls alle aktiv und passiv Beteiligten leben können.

Passende Kategorien

Kategoriebezeichnungen enthalten keine Einschränkungen oder Distanzierungen, darum ist ein neutraler Standpunkt besonders wichtig. Stelle sicher, dass alle Kategorisierungen relevant, nachprüfbar und aus dem Artikeltext begründet sind – vor allem solche, die einen schlechten Ruf begründen. Siehe dazu Wikipedia:Kategorien.

Umgang mit Bearbeitungen des Betroffenen

Wir raten zwar davon ab, Artikel über sich selbst zu verfassen oder zu bearbeiten (siehe Wikipedia:Eigendarstellung), aber grundsätzlich ist es möglich, dass Betroffene unstrittige Fehler verbessern und ungenaues oder unbelegtes Material entfernen. Dabei gilt genauso die Belegpflicht wie für alle anderen Autoren. Werden die Änderungen wieder rückgängig gemacht oder handelt es sich um kontroverse Bearbeitungen, sollte das Support-Team kontaktiert werden.

Für die Wikipedia-Autoren gilt: Anonyme Komplett- oder Teillöschungen in der Biografie einer lebenden Person müssen sorgfältig geprüft werden. Oft sind solche Änderungen kein mutwilliger Vandalismus, sondern der Versuch des Betroffenen, verfälschtes oder ungenaues Material zu entfernen. Beobachter der „letzten Änderungen“ sollten auf unfreundliche Kommentare im Feld „Zusammenfassung“ und auf unnötige Vandalismusmeldungen verzichten. Siehe auch Wikipedia:Verhalten gegenüber Neulingen.

Hinweis auf der Diskussionsseite

In Artikeln über lebende Personen kann es sich bei Bedarf empfehlen, auf der Diskussionsseite (sofern diese schon bestehen; eine Neuanlage einer Artikeldiskussionsseite mit diesem Baustein ist nicht erwünscht) mit {{Artikel über lebende Person}} folgenden Hinweis einzufügen:

Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de wikimedia.org hingewiesen werden.

Umgang mit Artikeln über sich selbst

Wenn Sie eine Frage oder ein Problem mit einem Artikel über sich selbst haben, kontaktieren Sie uns bitte über einen der auf Wikipedia:Kontakt angegebenen Wege oder schreiben Sie auf die Diskussionsseite des Artikels. Angaben zum verantwortlichen Betreiber im juristischen Sinn finden Sie im Wikipedia:Impressum.

Verstorbene Personen

Allgemeines

Verstorbene stehen unter dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts, dessen Umfang mit dem zeitlichen Abstand zum Todeszeitpunkt verblasst. Gegen Verletzungen des ideellen Anteils am postmortalen Persönlichkeitsrecht können nahestehende Angehörige vorgehen.

„Das Schutzbedürfnis schwindet in dem Maße, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblaßt und im Laufe der Zeit auch das Interesse an der Nichtverfälschung des Lebensbildes abnimmt (vgl. BGHZ 50, 133 (140 f.) = NJW 1968, 1773 = LM Art. 2 GG Nr. 40 und Art. 5 GG Nr. 27 – Mephisto; BVerfGE 30, 173 (196) = NJW 1971, 1645 – Mephisto).“[5]

In unseren Artikeln ist ein Wert- und Achtungsanspruch daher auch bei verstorbenen Personen zu beachten. Eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist nach deutschem Recht strafbar.

Todesdatum

Das Todesdatum muss bei der Einfügung in einen Artikel anhand einer zuverlässigen Quelle belegt sein. Sollte eine Person verstorben, aber noch keine geeignete Quelle verfügbar sein, können die Todesdaten als Ausgangspunkt für zukünftige Recherchen auf der Diskussionsseite hinterlegt werden. Zu beachten ist, dass verschiedene Menschen denselben oder ähnliche Namen tragen können. Auch bei zuverlässig belegten Todesnachrichten ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Verstorbene wirklich identisch ist mit dem im Artikel beschriebenen Menschen.

Suizid

Wenn eine in Wikipedia beschriebene Person durch Suizid verstorben ist oder dies versucht hat, sollen vertiefende Details nur dann in Artikeln behandelt werden, wenn sie außerhalb der Wikipedia eine zeitüberdauernde Rezeption erfahren haben. Man bedenke dabei, dass vor allem Detailangaben zur Methode und zum genauen Ort der Tat in vielen Fällen in den reputablen, als Beleg qualifizierten Publikationen nicht gemacht werden, um den Werther-Effekt zu vermeiden. Die Richtlinien zu Belegen und zur Theoriefindung sind dann streng auszulegen. Fotos vom Ort des Suizid(-versuch)s oder Spekulationen über die Ursache des Vorgangs sind in aller Regel keine enzyklopädischen Informationen. Begriffe wie beispielsweise „Selbstmord“, „Freitod“, „sich selbst richten“ etc. sind oft wertend; es empfiehlt sich, mit ihnen sensibel umzugehen. Wertneutrale Begriffe sind Suizid oder Selbsttötung.

Siehe auch

Literatur

  • Olaf Dilling: Persönlichkeitsschutz durch Selbstregulierung in der Wikipedia. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. 2013, S. 380–389.
  • Ingo Strauß: Rechtliche Verantwortlichkeit für Wikipedia – Der Streit um »Tron« war erst der Anfang. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht. 2006, S. 274–284.

Relevante Richtlinien der Wikimedia-Foundation

Einzelnachweise

  1. Konrad Lischka: FOREN-HAFTUNG – Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland, Der Spiegel, 21. Juni 2007
  2. Joerg Heidrich: Hamburger Bumerang – Harte juristische Linie gegen Forenbetreiber bestätigt, c’t 11/2007, S. 52
  3. Florence Devouard (Anthere): French lawsuit against WMF, November 2007
  4. LG Berlin – Urteil vom 24. Februar 2005 – 27 O 994/04, BeckRS 2011, 8810 = ZUM 2005, 406
  5. BGH, Urteil vom 8. Juni 1989, Az. I ZR 135/87, NJW 1990, 1986 (1988) – Emil Nolde.