Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2014/Dezember
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Yellowcard in Abschnitt Datei:Allegro Logo 2014.svg
Kann mal bitte jemand über die Datei schauen? Ich habe das Logo aus einem Datenblatt (PDF) mit Inkscape extrahiert. Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, ist das ja unterhalb der notwendigen Schöpfungshöhe. Nun habe ich aber mit Inkscape die "Original-Daten" aus dem PDF extrahiert, also eine 1:1-Kopie des Logos bzw. seiner Daten. Wie ist das zu bewerten? Danke schon mal und sorry falls das schon 1000Mal diskutiert wurde. --Wassertraeger 10:06, 1. Dez. 2014 (CET)
- Ob Du das Logo nachgezeichnet oder aus einem PDF gegrabbt hast, ist für seine urheberrechtliche Bewertung ohne Belang.
- Ansonsten gilt das, was auch in den Bausteinen auf der Upload- und der Bildbeschreibungsseite steht: Auf Basis der aktuellen Rechtslage raten wir aktuell davon ab, überhaupt irgendwelche Logos lokal in der de.WP hochzuladen! Alles was auf Commons als PD-Textlogo akzeptiert wird, kann dort gehostet werden. Die lokale Ausnahmeregelung gibt es de facto nicht mehr. // Martin K. (Diskussion) 12:06, 1. Dez. 2014 (CET)
- Okay, dann entsorge ich die Datei halt wieder. Ich hatte gedacht als Sammlung einfacher Quadrate wäre die Schöpfunghöhe zu gering. --Wassertraeger 14:42, 1. Dez. 2014 (CET)
- Auf Commons möglicherweise ja. Hier lokal zumindest nach österreichem Recht (restriktivstes Recht im DACH-Raum): nein. // Martin K. (Diskussion) 15:04, 1. Dez. 2014 (CET)
- Problem gelös(ch)t, danke. Gibt es schon eine Idee, wann wieder Klarheit herrscht, was geht und was nicht? --Wassertraeger 17:07, 1. Dez. 2014 (CET)
- Auf Commons möglicherweise ja. Hier lokal zumindest nach österreichem Recht (restriktivstes Recht im DACH-Raum): nein. // Martin K. (Diskussion) 15:04, 1. Dez. 2014 (CET)
- Okay, dann entsorge ich die Datei halt wieder. Ich hatte gedacht als Sammlung einfacher Quadrate wäre die Schöpfunghöhe zu gering. --Wassertraeger 14:42, 1. Dez. 2014 (CET)
- Wenn wir unsere eigenen Richtlinien (restriktivste Rechtslage im DACH-Raum) konsequent anwenden würden, wäre die Sache eigentlich schon jetzt ziemlich klar. Aber auch so kann man davon ausgehen, dass die exzessive Ausnahmeregelung für Logos endgültig der Vergangenheit angehört und es eigentlich keinen Sinn mehr macht Logos hier lokal hochzuladen.[1] Was auf Commons akzeptiert wird, ist dort ok.
- Was aktuell noch im Fluss ist, ist die Suche nach möglichen Ausweichstrategien, die aber auf ganz anderen Nutzungsgrundlagen (Sonderlizenz, Bildzitate) oder anderen Werkarten (Panoramafreiheit) basieren und daher wenig mit der Schöpfungshöhenschwelle zu tun haben. // Martin K. (Diskussion) 18:02, 1. Dez. 2014 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 17:51, 25. Dez. 2014 (CET)
- ↑ Der einzige Fall in dem ein lokaler Logo-Upload sinnvoll sein könnte, wäre ein sehr einfaches Logo, dass aus einem Land stammt dessen Rechtslage noch restriktiver ist als die in Österreich und das deshalb nicht auf Commons gehostet werden dürfte. Die Bedeutung dieses Szenarios dürfte aber irgendwo im Promillebereich liegen.