Eine Fotodrohne für Hamburg?

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DJI Phantom III Advanced, wie sie auch das WP:Lokal K benutzt...
 
... und die als Alternative vorgeschlagene Mavic 2 Pro.

Unsere Kölner Kollegen betreiben bereits seit 2016 erfolgreich ein Projekt Wikipedia:Lokal K/Drohnenfotografie mittels einer von WMDE bereitgestellten DJI Phantom III Advanced (siehe nebenstehendes Foto). Auch für das Kontor haben wir eine solche Anschaffung in der Vergangenheit gelegentlich andiskutiert, bislang aber ohne konkretes Ergebnis. Zweifellos gibt es eine Reihe von Foto-Objekten – nicht nur in der Stadt, sondern auch im Umland – die vom Erdboden aus nicht oder nur schwer zu fotografieren sind und bei denen eine Drohne hilfreich sein kann.

Die Hamburger Drohnenverordnung (online unter https://www.hamburg.de/bwvi/drohnen/) verbietet das Fliegen auch nicht generell, jedoch sind eine Reihe von Bedingungen und Ausnahmen zu beachten (v.a. Abstandsregeln und Maximalflughöhen). Hier sollten wir bei Gelegenheit mal gemeinsam drauf schauen und ggf. auch die Kölner Kollegen (z.B. @Raymond, Superbass:) um ihre Expertise bitten, um abzuwägen, ob ein sinnvoller Einsatz innerhalb der Stadt dennoch möglich ist und die Anschaffung eines eigenen Gerätes lohnt. Grundsätzlich ist zwar auch eine Leihe der Kölner Drohne denkbar, aber auch das erfordert m.E. Aufwand und (Versand-)Kosten, die u.U. in keinem Verhältnis zum dann eingeschränkten Nutzen stehen. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:41, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Angesicht der vielen Einschränkungen wäre es vll. sinnvoll eine Karte mit den ganzen Flugverbotszonen zu malen, so dass man sehen könnte, ob überhaupt noch was für die Drohne übrig bleibt. Gruß Finanzer (Diskussion) 14:34, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
 
Vorläufige Übersicht der Flugverbotszonen (grün), Naturschutzgebiete (rot), Autobahnen (blau) und Bundesstraßen (rot). Noch nicht berücksichtigt sind Bahnanlagen, Wasserstraßen, Bundes- und Landesbehörden, Konsulate...
Die wichtigsten Verbotszonen sind auf Karten in Uwes Link eingetragen. Dazu kämen die Abstände zu Autobahnen, Bundesstraßen und -wasserstraßen, Eisenbahnen, Landesbehörden, Polizei- und Militäreinrichtungen, Konsulate (hat Hamburg reichlich), Naturschutzgebiete … Das Hauptproblem dürfte der kontrollierte Luftraum des Flughafens sein, der fast das gesamte Stadtgebiet umfasst. Darin darf nur bis 50 Meter Höhe geflogen werden, was für Fotos für Gebäudekomplexe oder Großsiedlungen zu niedrig ist. Für höhere Flüge muss jedesmal eine Freigabe eingeholt werden. Ist alles machbar, aber halt nicht ganz trivial. (Und aus der Rubrik „Wissen am Sonnabend“: Karten werden gezeichnet, nicht gemalt. :o) ) NNW 14:54, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nunja, mit 50 Metern kann man m.E. schon eine Menge machen. Problematisch finde ich allerdings, dass die HPA eine Mindesthöhe von 50 Metern über Wasserfahrzeugen (liegend oder fahrend) verlangt, während zugleich innerhalb der Flughafenkontrollzone (faktisch das gesamte Stadtgebiet) eine Maximalflughöhe von 50 Metern besteht. Das heißt dass der gesamte Hafenbereich ebenfalls faktisch tabu ist.  Vorlage:Smiley/Wartung/:(  --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:16, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Und es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Drohne außerhalb der Stadtgrenze einzusetzen. NNW 15:26, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ja, siehe z.B. [1] oder [2] – allerdings ohne Naturschutzgebiete, Elbe, Autobahnen und Bundesstraßen. Wenn man die noch dazunimmt, bleibt wenig übrig... --Reinhard Kraasch (Diskussion) 15:00, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Hört sich interessant an. Muss man, um so eine Drohne fliegen zu dürfen, eine Pilotenlizenz erwerben? Was ist der Aufwand dafür?--Wikipeter-HH (Diskussion) 15:08, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Für Drohnen unter 2kg braucht man keinen Führerschein, das trifft m.W. auch auf das Kölner Modell zu. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:16, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Was die Flugverbotszonen und Einschränkungen angeht, gibt es ganz ordentliche Apps - z.B. AirMap oder DFS-Drohnen-App (von der Flugsicherung). // Martin K. (Diskussion) 17:52, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich habe grundsätzlich Interesse

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Potentielle Fotomotive/Fotowünsche

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Größere Bauwerke und -ensembles sind schon aus 20-25 m Höhe (also auch innerhalb der Flughafen-Kontrollzone) schon gut fotografierbar, hier ein Beispiel aus Köln.
Besonders Bilder zu Ensembles wären super. Vom Boden aus ist selten ein sinnvolles Überblicksfoto machbar.--Hinnerk11 (Diskussion) 15:14, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Fragen zur Hamburger Drohnenverordnung

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Anmerkungen aus Köln

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  • In Abstimmung mit WMDE verschicken die lokalen Räume die Großgeräte nicht mehr. Daher ist eine Leihe per Versand nicht möglich
  • Aktuelle DJI-Kaufberatung
    • Die Mavic 2 Zoom mit echtem optischem Zoom (2x) ist sehr reizvoll.
  • Was mir zu Hamburg einfällt:
    • Am kritischten sind immer die Flughäfen. Dazu gehören auch Heliports. Da gibt es eine No-Fly-Zone
    • Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße. 100 m Mindestabstand, genau wie zu Autobahnen und Bundesstraßen
    • Wie schaut es bei euch mit Naturschutzgebieten aus? Die sind auch tabu, Landschaftsschutzgebiete idR jedoch kein Tabu.
  • Ansonsten eine tolle Möglichkeit auch für Gebiete außerhalb Hamburgs. — Raymond Disk. 14:06, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung:

  • Unbedingt eine kleine Drohne in Betracht ziehen (Mavic Pro o.Ä.). Die Phantom muss vor jedem Start mit Rotoren ausgestattet werden und erfordert einen eigenen Rucksack, das erhöht die Hemmschwelle, sie z.B. parallel zu einer Fotoausrüstung dabei zu haben. Auch sind die kleinen Modelle leiser und stören weniger, wo Fliegen zwar erlaubt ist, man aber dennoch Diskussionen vermeiden will
  • Die Flugbedingungen in Hamburg sind schwieriger als in Köln. Nicht nur, dass größere Teile des Stadtgebietes zwei Flugkontrollzonen(50m Limit) liegen, auch fordern die Hamburger Behörden (wenn man dieser Karte glaubt) innerhalb der Ortslage im öffentlichen Raum grundsätzlich eine Anmeldung für Drohnenflüge. In Köln darf man gemäß der Drohnenverordnung zwar nicht über bewohntem Gebiet ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers fliegen, liegt diese jedoch vor oder ist das Gebiet nicht mit Wohnhäusern bebaut, muss man Flüge nicht anmelden. Folglich solltet Ihr Euch m.E. mal erkundigen, wir aufwändig solche Anmeldungen sind und wie viel Vorlaufzeit erforderlich ist.
  • Zur 50m-Grenze in der Flugkontrollzone: Da kann man in Punkto Architektur durchaus einiges machen, z.B. Kirchtürme in Höhe der Turmuhr fotografieren, stürzende Linien vermeiden, Gebäudeensembles fotografieren etc. - eigentlich entstehen die wenigsten tollen Drohnenfotos aus großer Höhe, es sei denn, man möchte größere Teile eines Parks o.Ä. draufbekommen. Also würde ich mich von dem Höhenlimit nicht abschrecken lassen.

--Superbass (Diskussion) 17:57, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Nicht aus Köln, aber als Ergänzung von einem, der auch mittlerweile mit einer Drohne unterwegs ist:
  • Ich persönlich würde zur Dji Mavic 2 Pro raten. Der 1Zoll Sensor und die dadurch deutlich höre Bildqualität dürften mMn unter Strich mehr wert sein als der 2fach Zoom in der Mavic 2 Zoom (zumal man ja auch hier ausschnittsvergrößerungen machen kann). In jedem Fall würde ich auch zu einer Mavic (oder einer vergleichbaren Klappdrohne raten) weil diese viel kleiner und transportabler ist als die Phantom Drohnen. Und da die beste Drohne immer die ist, die man dabei hat, ist es schon von vorteil so ein Ding einfach in einen normalen Rucksack stecken zu können, statt mit dem Auto oder einem Spezialrucksack unterwegs sein zu müssen.
  • Vermutlich lohnt es sich direkt die "Fly more Combo" mit den Zusatzakkus zu kaufen. Beim Drohnenfliegen vergeht die Zeit wie im Flug und gerade wenn man unterwegs ist (also praktisch immer) und nicht sofort nachladen kann, sind zusätzliche Akkus (=Flugminuten) Gold wert.
  • Was die Flugmöglichkeiten in Hamburg angeht, sollte man sich vorher erkundigen, wie weit genau die Schutzzonen auf den Gewässern reichen. Die Elbe ist schließlich ziemlich breit und es macht schon einen Unterschied ob das nur 100m um die Fahrrinnen herum sind, oder der ganze Fluss (und ggf. die Altster etc.). Hier würde sich vermutlich lohnen vorab bei der Stadt und/oder der Flugsicherung anzufragen. // Martin K. (Diskussion) 18:12, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Achja: Falls Ihr wegen der ganzen Flugverbotszonen daran zweifelt, ob sich das "nur" für Hamburg lohnt, könnte man ja mal drüber nachdenken so ein Ding WMDE-seitig anzuschaffen und so ähnlich zirkulieren zu lassen, wie die Frstivalsommer-Kamera-Sets. // Martin K. (Diskussion) 18:27, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Auch nicht aus Köln:
Es wurde weiter oben ja die Größe angemerkt. Ralf hat jetzt eine. Zusammengefaltet kleiner als meine Nikon, unglaublich. Bei Youtube gibt es einige Filmchen über das Dingens. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 19:45, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Genau mit der bin ich auch unterwegs. // Martin K. (Diskussion) 20:34, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Und die Bilder sind wirklich brauchbar, nicht wie bei den älteren Drohnen mit Unschärfen im Randbereich. Versicherung und "Drohnenführerschein" sollte man haben, sonst ist so ziemlich alles illegal. Die Flugverbotszonen reduzieren sich übrigens drastisch, wenn man eine Privatpilotenlizenz hat ;) --M@rcela   21:14, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Jedoch nur, wenn Du in einem Flugzeug unterwegs bist. Für unbemannte Luftfahrzeuge gelten alle Regelungen und Einschränkungen, egal, wer die Fernbedienung in Händen hält. --Superbass (Diskussion) 22:31, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
@Ralf Roletschek: Wieso sollte man für dei Mavic Air einen Drohnenführerschein benötigen? Das Ding wiegt nicht mal 500g und liegt damit deutlich unter den 2kg, ab denen so ein Kenntnisnachweis nötig ist (gilt übrigens auch für die Mavic 2 Pro 907g und sogar für die Phantom 4 1,4kg). // Martin K. (Diskussion) 23:47, 27. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn man einen Flugplan aufgibt, darf man sogar im Regierungsviertel oder auf Verkehrsflugplätzen starten - sofern der Flugplan genehmigt wird. Kann man aber nur mit Pilotenschein.
Die Drohnengesetze sind noch sehr frisch und ohne Kommentare oder Urteile. Ob das Anfertigen von Drohnenbildern, die kommerziell verwendet werden dürfen, "privat" ist, ist noch nicht geklärt. Wenn dies geklärt wäre, dann bräuchte man keinen Kenntnisnachweis, das stimmt. --M@rcela   08:46, 28. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]

Wenn man nichts manipuliert, heben die Drohnen in Flugverbotszonen erst gar nicht ab. Und man kann nicht in sie reinfliegen, nur von ihnen weg. Eine Ausnahmegenehmigung ist relativ problemlos, es ist aber ziemlich schwer, der Drohne beizubringen, daß sie trotzdem fliegen darf. Eine gute Hilfe ist https://map2fly.flynex.de/ Da erkennt man auch, daß Hamburg praktisch flächendeckend rot ist. Es gibt ein Schlupfloch. Findet man eine nicht rote Stelle oder z. B. ein Eigenheim, deren Grundstücksbesitzer zustimmt, dann darf man nicht nur eine Inspektion der Dachrinne machen sondern mit Kenntnisnachweis ca. 300 m senkrecht hoch aufsteigen. Dann ist man auch mehr als 100 m von verbotenen anderen Objekten weg (vertikal). Es ist immer gut, die betroffenen Personen zu fragen, sie freuen sich über ein Bild ihres Hauses von oben, sind neugierig und die Angst vor Ausspionierung der Privatsphäre (ist ja verständlich) ist weg. Die Elbe ist als Bundeswasserstraße völlig tabu ohne Genehmigung. Hafenanlagen bedürfen einer Genehmigung der Betreiber. Im Tidepark Kreetsand darf man fliegen, vormittags hat man aus größerer Höhe die Chance, mit Rückenlicht eine Gesamtaufnahme von Hamburg zu machen. In Finkenwerder nördlich der Alten Süderelbe kann man auch aufsteigen, das verspricht nette Aufnahmen vom Hafen. --M@rcela   20:07, 20. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Moin Ralf. Das stimmt so meines Wissens nach nur bedingt. Zumindest bei DJI kann man die Flugverbotszonen temporär abschalten lassen. Gruß --Matthias Süßen ?! 10:24, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich weiß. Genau das ist mir nicht gelungen. --M@rcela   10:29, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Moin Ralf. Hast Du es per App oder auch hier probiert? Gruß --Matthias Süßen ?! 10:53, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Nur per App. Mit meinen Wurstfingern am Telefon habe ich dann bald aufgegeben ;) Ich versuchs mal ein andermal am Computer, danke für den Tip. --M@rcela   11:24, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Anfrage aus Kiel

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Moinsen. Ich werde mir demnächst eine Mavic Pro 2 kaufen (die mit der Hasselblad-Kamera). Obwohl es rechtlich für diese Drohne nicht nötig ist, würde ich gerne einen Kenntnisnachweis (Aka Drohnenführerschein) mit einem Theorie- und Praxisanteil machen, auch, um an Auftsiegsgenehmigungen in Verbotszonen zu kommen.. Ich vermute mal, dass dies auch für Euch nützlich wäre. Vllt. ließe sich das ja über das Kontor organisieren. Was meint ihr? Ich biete im Gegenzug auch gerne meinen Smartphone-Video-Workshop an. Gruß aus Kiel Matthias Süßen ?! 13:10, 1. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Moin Matthias, danke für das Angebot, über den Smartphone-Workshop hatten wir ja in der Vergangenheit schonmal gesprochen, gerne! Aber was genau meinst Du damit, den Drohnenschein "über das Kontor (zu) organisieren"? Geht es um die Bezahlung über WMDE, oder sollen weitere Interessenten an dem Kurs teilnehmen, oder sollen wir einen solchen Kurs quasi einkaufen udn selber anbieten? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:51, 1. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich dachte daran, dass wir einen Workshop in Hamburg (oder umzu) organisieren, an dem alle teilnehmen können, die mit Eurer möglicherweise zukünftigen Drohne filmen und fotografieren wollen und natürlich auch weitere Interessenten. Eine Förderung über WMDE ist grundsätzlich möglich, wie ich an anderer Stelle gelesen habe. Für den Smartphonefilmworkshop müssten wir mal über Termine sprechen. Gruß Matthias Süßen ?! 14:07, 1. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich bin auch der Meinung, dass es sinnvoll ist mit mehreren Personen einen Drohnenführerschein zu machen. Neben den erweiterten Möglichkeiten für Flüge kommen vermutlich auch Versicherungstechnische Aspekte etc. mit ins Spiel. Ganz abgesehen davon, dass man ja auch noch lernen muss wie man so ein Ding richtig fliegt.

Wir sollten auch noch mal über die Größe/das Gewicht der Drohne nachdenken. In Hamburg weht ja etwas häufiger als im Binnenland ein ordentliches Lüftchen. Wenn die Drohne zu windempfindlich ist schränkt das die Gebrauchsmöglichkeiten dann doch zu sehr ein. Und wenn man durch etwas mehr Gewicht auch eine längere Flugzeit bekommt ist das auch von Vorteil. --Wikipeter-HH (Diskussion) 12:14, 2. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Moin. Grundsätzlich ist über WMDE eine Förderung eine Förderung des Kenntnisnachweises (Aka Drohnenführerschein) möglich. Denkbar ist auch, dass ein solcher Schein auch von einer Gruppe, bestehend aus mehreren Wikimedia-Aktiven, gemacht und von WMDE gefördert werden könnte, sofern alle Teilnehmenden ebenfalls ein entsprechendes konkretes und individuelles Projekt umsetzen möchten für das dieser Schein erforderlich ist. Ich würde mich freuen, wenn wir den Schein als Gruppe machen könnten. So könnte man ggf. einen Workshop zusammenstellen, der besser auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist. Was meint ihr? Gruß --Matthias Süßen ?! 12:30, 27. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Laßt euch nur nicht auf einen dieser schweineteuren Kurse ein. Der Kenntnisnachweis kostet 26,75 Euro. --M@rcela   12:44, 27. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Nun ja. Die Prüfung schon. Ich hätte aber schon gerne etwas mehr, nämlich Auskunft zur Rechtelage, ggf. ein paar Flug-, Film- und Fototipps, eventuell ein kurzes Praxistraining, wo beantrage ich Aufstiegsgenehmigungen und was gilt es bei der Veröffentlichung von Drohnenbildern, bei denen ja die Panoramafreiheit nicht gilt, zu beachten. So einen Kurs könnte man sich ggf. zusammenzimmern und sich dabei nebenbei über ein Wochenende oder wasauchimmer mit anderen Wikipedianern austauschen. Gruß --Matthias Süßen ?! 13:14, 27. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Aha, verstehe. Das ist natürlich eine gute Idee. Von Video habe ich keine Ahnung, habe auch nicht vor, daß meine Drohne mal filmt. Aber zum Fotografieren kann ich schon einiges erzählen, ebenso zur Rechtslage in Deutschland und Spanien. Und zum Thema, was man besser nicht macht, weil es zu Abstürzen führt.... Mein Dröhnchen ist gerade mit gebrochenem Bein erkrankt. --M@rcela   13:35, 27. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Oha. Ich hoffe, das Dröhnchen ist noch zu retten. Ich bin ja auch noch im Fluglernmodus. Bitte versteh mich nicht falsch: Zum rechtlichen kann ich natürlich auch etwas sagen. Aber genau dafür hätte ich gerne jemanden von offizieller Stelle', etwa dem Luftfahrtbundesamt oder so. Und wenn ggf. klar ist, dass man sich für einen Hersteller entschieden hat, könnte man auch da emanden einladen und bitten, doch mal Funktionen von App und Gerät(en) zu erklären. Gruß --Matthias Süßen ?! 13:44, 27. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
@Ralf Roletschek:: Zu dem günstigen Kenntnisnachweis, den man hier machen kann, steht dort ausdrücklich Achtung: Dieser Kenntnisnachweis ist ausschließlich für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern im Sport-und Freizeitbereich gültig!. Ich habe auch aufgrund Deines Postings oben Zweifel daran, dass dies für uns gilt, wenn wir für WP und Commons Bilder machen, die dann auch kommerziell nachgenutzt werden können. Gruß --Matthias Süßen ?! 14:26, 30. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Genau deshalb mache ich den Pilotenschein. Mann kann mit so einem Vogel dann doch noch andere Dinge machen. --M@rcela   15:00, 30. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Drohne ausprobieren?

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Moin. Ich habe mir die Mavic 2 pro zugelegt. Wenn ihr mögt, könnt ihr die gerne mal ausprobieren, damit rumfliegen, fotografieren und filmen. as macht so eine Kaufentscheidung ja manchmal leichter. Ihr müsstet dafür aber nach Kiel kommen oder wir treffen uns auf freiem Feld irgendwo zwischen KI und HH. Gruß Matthias Süßen ?! 12:01, 20. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

@Matthias Süßen: Ein Test irgendwo auf einem holsteinischen Acker wäre natürlich nicht schlecht, ich jedenfalls wäre dabei. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 11:26, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Moin Reinhard. Warten wir mal ab, wer sich sonst noch so meldet und dann gucken wir mal nach einem Termin. Gruß --Matthias Süßen ?! 11:39, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Hallo Matthias, ich weiß nicht, wer hier noch mitliest - vielleicht fragst du erst einmal das grundsätzliche Interesse auf der Kontor-Diskussionsseite ab. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 09:50, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Moin Reinhard. Kann ich natürlich machen. Aber Du bist da glaube ich näher dran. Ich würde mich aber natürlich auch mit Dir alleine Treffen. Gruß --Matthias Süßen ?! 13:33, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ja, schaun wir mal - wenn, dann müsste man das ja wohl auch relativ kurzfristig ansetzen, es hat ja keinen Sinn, die Drohne im strömenden Regen oder bei Schneetreiben anzuwerfen. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 14:04, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Die kleinen Dinger sind erstaunlich gut. Das war im strömenden Regen. --M@rcela   14:58, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Übertrag von der Kontor-Diskussion --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:57, 4. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Die Diskussionen zur möglichen Beschaffung einer Drohne verfolgt abseits dieser Seite leider offenbar kaum jemand. Ich habe dort angeboten, meine Drohne (eine Mavic 2 Pro) auszuprobieren. Vielleicht hilft das bei Eurer Kaufentscheidung. Gemeldet hat sich bis dato @Reinhard Kraasch, der mich bat, hier das grundsätzliche Interesse abzufragen. Gruß --Matthias Süßen ?! 10:29, 23. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Das ist genau der Grund, weshalb ich diese Auslageritis auf Unterseiten so verabscheue! Davon abgesehen wäre ich aber auch an so einem Testflug interessiert, kann nur im Moment nicht so richtig sagen, wann ich Zeit habe, dafür auf einen – Zitat – „holsteinischen Acker“ zu fahren. Aber grundsätzlich immer gerne!    --Uwe Rohwedder (Diskussion) 11:24, 23. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich will mitkommen! :-) --RokerHRO (Diskussion) 18:14, 29. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
@Matthias Süßen, Reinhard Kraasch, RokerHRO: Bevor das hier wieder in Vergessenheit gerät und irgendwann gar im Archiv verschwindet: Anstelle des sprichwörtlichen „holsteinischen Ackers“ würde mich viel eher interessieren, welche Möglichkeiten so eine Drohne im Stadtgebiet trotz der bekannten Einschränkungen eröffnet, d.h. kann man damit z.B. große Baudenkmäler oder Parks halbwegs vernünftig ablichten? Könnten wir das bitte zeitnah mal ausprobieren, wenn Du sowieso mal wieder in HH bist, Matthias? --Uwe Rohwedder (Diskussion) 12:01, 5. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
@UweRohwedder, Reinhard Kraasch, RokerHRO:: Mit der nötigen Genehmigung darf man fast überall fliegen ;-) Nur ist die auf die Schnelle u (und für einen Testflug) nicht so leicht einzuholen. Für Flüge ab 50 Metern Höhe braucht man innerhalb des kontrollierten Luftraumes (also nahezu in. ganz HH) eine Flugverkehrskontrollfreigabe von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle, in Hamburg die Deutsche Flugsicherung GmbH, Tower Hamburg (DFS). Abgesehen davon muss man Flüge in geschlossenen Ortschaften vor dem Start bei der zuständigen Ordnungsbehörde und/oder Polizeidienststelle anmelden. Welche Formalitäten da in HH einzuhalten sind, weiß ich nicht. Die Stadt hat hier einiges an Infos zusammengetragen. Ansonsten filft die Map2Fly. Aber zurück zum Anfang: Lasst Euch davon nicht schrecken. Mit Erlaubnis ist vieles/alles möglich. Ich tüftle gerade an einem Drohnenwochenende für interessierte Wikipedianer aus ganz D, wo wir mit Experten über gestalterische, technische, aber auch rechtliche Fragen reden können und ggf. sogar die nötigen Prüfungen ablegen. Vllt. wird daraus sogar ein Wikiprojekt Drohnen. Mal gucken. Das Proble ist mal wieder die Zeit, die mir für die Orga fehlt. Deshalb läuft das gerade etwas schleppend an. Aber irgendwann wird etwas daraus. Gruß --Matthias Süßen ?! 14:44, 5. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
@Matthias, diese städtische Regelseite war mir schon bekannt, das hatten wir ja in der – inzwischen ausgelagerten – Diskussion alles bereits erörtert. Ich denke auch dass es wenig Sinn macht, für jeden Testflug eine Einzel-Genehmigung einzuholen. Was mir fehlt ist der Praxistext, was ohne Genehmigung geht, z.B. in einer Flughöhe von max. 50 m. Ich habe zwar eine vage Vorstellung davon, dass z.B. ein 5-stöckiges Haus mit einer Ø Geschosshöhe von ~3 m ungefähr auf 15 m kommt, aber was es heißt 50 m hoch zu fliegen und wie viel man von da oben „sieht“ bzw. fotografieren kann, dafür fehlt mir schlicht die Erfahrung. Deshalb wollte ich genau das mal an ein paar Beispielen ausprobieren. Es muss ja nicht immer der Michel oder die Elbphi sein (dass die höher sind, weiß ich auch), aber es gibt ja noch andere Bauwerke fernab von Bundesstraßen, NSG-en oder Heli-Landeplätzen, wo 50 m schon hoch genug sein könnten. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:25, 5. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Leider wenige. Da auch um Bundes(wasser)straßen etc. Sperrgebiete existieren, Wohngrundstücke nicht überflogen werden dürfen, Heliports ebenfalls Bannkreise haben... Lange Rede, kurzer Sinn. Relativ schnell könnte man auf dem Wall am Museum für Hamburgische Geschichte starten. Oder bei mir in Kiel im Park mit umliegender Wohnbebauung. Gruß --Matthias Süßen ?! 15:34, 5. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
@Matthias Süßen: Wallanlagen klingt doch gut, ist auch nicht weit vom Kontor    Dann lass uns das doch mal festhalten und sag einfach Bescheid, wenn Du mal wieder in HH bist und etwas Zeit im Gepäck hast! --Uwe Rohwedder (Diskussion) 21:14, 6. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Anmerkung: Flugverbotszone Millerntorstadium... --Bahnmoeller (Diskussion) 13:57, 22. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Update: Die Kölner Lokal-K-Drohne ist auf dem Weg zu uns und voraussichtlich nächste Woche da. Und das Wetter wird hoffentlich auch bald wieder besser!    --Uwe Rohwedder (Diskussion) 12:10, 2. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Update: Die Drohne ist bei mir eingetroffen. Akkus gehen jetzt an Netz. Flugversuche diese Woche über meiner Schule. --LEP Hamburg (Diskussion) 13:19, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Dietrich die Drohne hatte heute seinen ersten Flug. Morgen nehmen wir ihn und einige Filmaufnahmen mit.:)--LEP Hamburg (Diskussion) 17:55, 31. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Heißen Drohnen nicht eher Willy? --Reinhard Kraasch (Diskussion) 20:58, 9. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Nun haben wir hier die ersten hochgeladenen Bilder - wenn auch aus Stockholm. Die Bilder von der meiner Schule sind eher unenzyklopädisch. --79.216.36.125 22:37, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ende Übertrag --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:57, 4. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Update Mai 2019

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Nachdem die Kollegen im Lokal K sich ein neues Modell zugelegt haben, ist ihre alte Phantom-III-Drohne (siehe Bild ganz oben) nunmehr auf dem Weg zu uns und steht vsl. ab nächste Woche zur Verfügung! --Uwe Rohwedder (Diskussion) 12:20, 2. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Commons: Kameradrohne Kontor Hamburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien