Wikipedia:Meinungsbilder/Deutschsprachiger Standpunkt auf Commons
Dieses Meinungsbild soll den Standpunkt von der de:wikipedia gegenüber Bildrechten auf Commons ausloten.
Worum es eigentlich geht: Da ja das Urheberrecht, Bildrecht usw. von Land zu Land unterschiedlich ist, gibt es immer wieder Probleme auf Commons. Zum Teil auch von de:-Usern untereinander. Ob es überhaupt zu einer Abstimmung kommt kann, ist noch offen, da es auch um Rechtsfragen geht.
Es geht um verschiedene Fragen, die mal wieder ausgelotet werden sollten. Die in erster Linie den Umgang mit Commons und das Einbinden von Commons-Dateien betreffen.
- 1. Die Hauptfrage: Soll die de:-Wikipedia einen klaren Standpunkt betreffend Bildrechten auf Commons vertreten? (Also eine Meinung, nicht zwei oder mehr Meinungen, vertreten)
- 1.a Sollen wir dafür Leute bestimmen, die nach vorheriger Absprache diesen Standpunkt auch offiziell durchsetzen sollen? (Also darauf bedacht sind, dass die deutschen Rechtshinweise auch korrekt vermittelt werden. Damit die User auch feststellen können, dass die DACH-Rechtslage von der auf Commons vertretenen abweicht)
- 2. Welchen Standpunkt (hier gibt eigentlich kein Spielraum)
- Um was es nicht geht: Commons vorzuschreiben, was für Dateien sie zu behalten haben und was zu löschen. Das ist und bleibt ihr eigenes Problem.
Folgende Sache sollte mal klargestellt werden. Es geht nicht darum, dass deutsche, schweizerische oder österreichische Recht auszuhebeln oder zu umgehen. Sondern darum, wie wir uns von de: verhalten sollen, wenn auf Commons was behalten wird, was bei uns nicht erlaubt ist. Und im Gegenzug natürlich, wie wir uns verhalten sollen, wenn was gelöscht wird mit dem Hinweis illegal, was bei uns legal ist. Und eben auch darum, wie wir das kommunizieren, was bei uns geht, was einen Zusatz haben muss (z. B. Persönlichkeitsrecht) oder was eben nicht geht (z. B. Fair use).
Bitte auf Diskussionsseite diskutieren.
1. Lösungsvorschlag
BearbeitenDie bisherige Diskussion läuft auf folgende Lösung hinaus:
1. Einrichten eines deutschsprachigen Portals auf Commons, auf welches sich die englischsprachigen de:-Benutzer berufen können sollen.
2. Dort wird der Standpunkt vertreten, welcher schon hier auf de: gilt. Also Commons für wirklich freie Dateien, Rest auf die Sprachversionen hochladen. Heißt im Klartext: Was nur nach DACH-Rechtssprechung zulässig ist, gehört auf de:. Was bei uns nicht zulässig ist, gehört auch nicht auf Commons.