Wikipedia:Meinungsbilder/Relevanzkriterien für Politiker und Träger öffentlicher Ämter
Dies Meinungsbild dient zur Vereinfachung und Verallgemeinerung der Relevanzkriterien für Politiker und Träger öffentlicher Ämter.
Initiatoren und Unterstützer
Bearbeiten- Initiator
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden.
- Die Durchführung dieses Meinungsbilds wird befürwortet von (Stimmberechtigung überprüfen):
Hintergrund
BearbeitenBisherige Diskussionen zur Thematik siehe Wikipedia:Relevanzkriterien/Register#Politiker und Träger öffentlicher Ämter.
Die bisherigen Relevanzkriterien insbesondere für Politiker und Amtsträger auf der subnationalen Ebene sind bislang ziemlich deutschlandlastig und speziell, außerdem teilweise inkohärent. So ist ein Widerspruch, dass z. B. ein county commissioner als Äquivalent zum Landrat automatisch relevant ist, auch wenn sein County oder Borough nur wenige hundert Einwohner hat, während ein Bürgermeister einer Kleinstadt mit 19.000 Einwohnern unter Umständen nicht relevant ist. Dem soll nun durch eine allgemeinere und kürzere Formulierung abgeholfen werden.
Vorschlag
BearbeitenUnter Wikipedia:Relevanzkriterien#Politiker und Träger öffentlicher Ämter heißt es:
Ein Politiker sollte für die Aufnahme eines der folgenden Kriterien erfüllen oder in der Vergangenheit erfüllt haben:
(...)
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aktuelle Formulierung | Vorschlag zur Neuformulierung |
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keine Änderung |
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fällt weg |
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PRO
Bearbeiten- Die Deutschlandlastigkeit der bisherigen Relevanzkriterien auf diesem Gebiet wird aufgehoben
- Die neuen RKs wären allgemeiner und klarer formuliert
- Unsicherheiten bei der Auslegung der hier diskutierten RKs würden fast gänzlich wegfallen
CONTRA
BearbeitenAbstimmungsmodus und Auswertung
BearbeitenJeder stimmberechtigte Benutzer hat zwei Stimmen: Eine zur formalen Gültigkeit des Meinungsbilds und eine zur inhaltlichen Abstimmung. Für beide Teilabstimmungen gilt die einfache Mehrheit; Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.