Wikipedia:Richtlinien bildende Kunst

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Diese Seite enthält Richtlinien für Artikel im Bereich bildende Kunst, insbesondere für zeitgenössische Künstler und Galerien.

Relevanz von zeitgenössischen bildenden Künstlern

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Zeitgenössische Kunst arbeitet mit den unterschiedlichsten Medien. Künstler oder bildender Künstler ist kein geschützter Beruf und selbst wenn er es wäre, ist es nicht die Aufgabe einer Lexikonredaktion, zu entscheiden, ob ein künstlerisches Werk gut oder schlecht, ein Künstler bedeutend oder unbedeutend, ob etwas überhaupt Kunst ist. Wie bei anderen Berufen (Politiker, Sänger, Wissenschaftler etc.) zählt für die Aufnahme in ein Lexikon nicht die tatsächliche („objektive“) Qualität einer Arbeit, sondern das Ausmaß, in dem diese Tätigkeit im fraglichen Bereich einen Widerhall in der Öffentlichkeit und/oder bei den Instanzen gefunden hat, die sich damit professionell auseinandersetzen. Gerade in der zeitgenössischen Kunst ist die Aufnahme eines Künstlers bzw. seines Werks in den Diskurs des Kunstbetriebs und seine Institutionen (Museen, Ausstellungen, Biennalen) zu einem entscheidenden Kriterium ernannt worden, „ob es Kunst ist“ (siehe auch → Kunstbegriff). Dies lässt sich in klaren Fällen sogar mittels Suchmaschinen und Online-Recherchen ausreichend belegen.

Das WikiProjekt Bildende Kunst hat nach ausführlicher Debatte – und ungeachtet der nach wie vor notwendigen Prüfung jedes Einzelfalls bei einem Löschantragallgemeine Kriterien formuliert, um im Sinne des vorher gesagten die lexikalische Relevanz (nicht die Qualität!) eines bildenden Künstlers für die Wikipedia festzustellen.

Allgemeine Kriterien für lexikalische Relevanz von zeitgenössischen bildenden Künstlern

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Relevant sind bildende Künstler, auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Präsentation der Werke in oder von einem überregional bedeutenden und öffentlich zugänglichen Museum, einer Kunsthalle oder einer nichtkommerziellen und überregional bedeutenden Biennale.
  • Präsentation der Werke bei einer Ausstellung zu einer Künstlergruppe oder von Künstlern, die in der Öffentlichkeit nur als Gruppe wahrgenommen werden, sofern diese nicht nur einmalig unter einem Motto bei einer Ausstellung vereint waren.
  • Eine umfangreiche Begleitdokumentation einer Ausstellung in Buch- oder Bildbandform (Ausstellungskatalog).
  • Ehrung durch einen überregional bedeutenden Preis oder eine ebensolche Auszeichnung.
  • Personeneintrag in einem anerkannten Nachschlagewerk (auch regionaler Art), insbesondere im Thieme-Becker bzw. im Allgemeinen Künstlerlexikon (nur Verlag E. A. Seemann).
  • Monografischer Artikel in einer Fachzeitschrift (Kunstzeitschrift) oder personenbezogener Bericht im Feuilleton bzw. Kulturteil einer überregionalen Tageszeitung, Kultursendung etc.
  • Professur an einer staatlichen Kunstakademie oder Kunsthochschule.
  • Eintrag in der Bestandsliste des Deutschen Kunstarchives.

Keine Kriterien für lexikalische Relevanz von zeitgenössischen bildenden Künstlern

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Folgende Kriterien werden nicht zur Bestimmung der lexikalischen Relevanz von bildenden Künstlern herangezogen:

  • Galerieausstellungen, Auktionen und dazu gehörige Kataloge: Kommerzielle Galerien und Auktionshäuser sind ein wichtiger Teil des Kunstbetriebs. Da aber die Relevanzdiskussion vom Künstler nicht auf die Galerie oder das Auktionshaus verschoben werden soll, zählen kommerzielle Ausstellungen generell nicht zu den Relevanzkriterien. Relevante Künstler sind auch immer in anderen Ausstellungen vertreten.
  • Kostenpflichtige Teilnahme an als Ausstellungen oder Biennalen deklarierten Messen („pay for show“).
  • Ausstellungen an primär kommerziellen Orten: Sparkassenhallen, Cafés, Friseure etc. schmücken ihre Räumlichkeiten vielfach mit Kunstwerken. Für die lexikalische Relevanz eines Künstlers fallen diese Ausstellungen jedoch nicht ins Gewicht. Gleiches gilt für nicht primär künstlerisch ausgerichtete Orte (Ausstellung im Wandelgang eines Parlaments, in einer Schule).
  • Laufende Ausbildung an einer Kunstakademie.
  • Stipendien: Stipendien, auch die renommiertesten, sind keine Preise, sondern sollen vielversprechende Berufsanfänger fördern, ihnen also erst zu einer Karriere verhelfen, die einen späteren Lexikoneintrag möglicherweise einmal rechtfertigt.
  • Lokale Zeitungsartikel: Erwähnungen in der lokalen Presse belegen die lokale Bedeutung einer Person, nicht aber automatisch die überregionale ergo lexikalische.
  • Kunsterzieher, Dozent für Kunst, Kursleiter: Berufe wie Kunsterzieher an Schulen, Fachdozenten an Kunstakademien, Fachhochschulen, Privatakademien, Volkshochschulen, Kursleiter von Kreativworkshops etc. sind für sich allein kein Relevanzkriterium.
  • Teilnahme an Kursen, Symposien, Workshops etc.: Ebenso wenig besagt die Teilnahme an Symposien, Sommerakademien, Kursen aller Art etwas über die Relevanz eines Künstlers.

Kriterien für die Relevanz von Galerien

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Die Relevanz einer kommerziellen Kunstgalerie mit zeitgenössischer Kunst kann gegeben sein bei:

Allgemeine Kriterien für lexikalische Relevanz von Galerien

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  • Regelmäßige, mindestens fünfmalige Teilnahme an den internationalen Kunstmessen Art Cologne, Art Basel, The Armory Show – The International Fair of New Art, New York, Frieze Art Fair oder Art Forum Berlin (evtl. Arco, Madrid).
  • Verlagsmäßige Vertretung eines Künstlers der Kunstkompass-Liste (gedruckte Ausgabe, in der die Galerien stehen) oder zwei Künstlern der documenta oder Biennale Venedig.
  • Herausgabe von mindestens drei Ausstellungskatalogen, die in wissenschaftlichen Bibliotheken (nicht Pflichtabgabestellen) oder namhaften Kunstbuchhandlungen (z. B. Walther König) geführt werden.
  • Bei historischen Galerien: Mindestens zwei frühe Ausstellungen von international bekannten, überragenden Künstlern (die in wichtigen Museen für moderne Kunst vertreten sind).

Keine Kriterien für lexikalische Relevanz von Galerien

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  • Teilnahme an lokalen Kunstmessen.
  • Ausstellung vom Künstler, Darbietung von Performances etc., auch nicht von bekannten oder relevanten Künstlern, es sei denn, die Ausstellungen haben regelmäßig Resonanz in der überregionalen- oder Fachpresse (art magazin, Kunstforum, artforum).
  • Herausgabe von Verkaufskatalogen ohne kunsthistorischen Gehalt.