Wikipedia:Richtlinien Südosteuropa

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Abkürzung: WP:RL/SOE, WP:RSOE

Vorbemerkungen

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Ziel dieser Seite ist die Aufstellung verbindlicher Regeln über den Umgang mit südosteuropäischen Nationalitäten und Sprachen in Wikipedia-Artikeln. Bislang gab es häufig Editwars und Diskussionen hierüber, die oft von Benutzern aus dem südslawischen Raum initiiert werden, da dort ein anderer Umgang mit diesen Bezeichnungen üblich ist als in der deutschsprachigen wissenschaftlichen Literatur.

Südosteuropa im Sinne dieser Konventionen sind alle heutigen Staaten, die im weiteren Sinne zu Südosteuropa gehören (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowenien, Ungarn, Zypern incl. Nordzypern) bzw. historisch das Gebiet zwischen (nicht inklusiv) deutsch- und türkischsprachigem Raum.

Diese Richtlinien gelten zunächst verbindlich nur für Albanien und Jugoslawien sowie deren historische Vorläufer und Nachfolgestaaten. Längerfristig sollen die Richtlinien für das gesamte Südosteuropa gelten, vorher müssen jedoch noch einige Fragen der räumlichen und zeitlichen Abgrenzung diskutiert werden.[1]

Grundsätzliches

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Kriterium für die Einsortierung nach Nationalitäten ist nicht die Ethnie, sondern die Staatsbürgerschaft einer Person, bzw. der Staat, in dem der Ort liegt, an dem ein Unternehmen ansässig ist.

Sofern zutreffend findet zusätzlich eine Kategorisierung statt von

für diese Kategorien spielen weder Staatsangehörigkeit noch Ethnie eine Rolle.

Außerdem existiert eine Kategorie:Roma (Person) (unterhalb von Kategorie:Person nach Ethnie). Dort können Roma, die sich selbst als solche bezeichnen, zusätzlich zur Staatsbürgerschaftskategorie einsortiert werden. Personen, die „objektiv“ Roma zu sein scheinen, sich selbst jedoch nicht als solche sehen (z. B. Aschkali), werden nicht hier einkategorisiert.

Für die Zeit vor der Entstehung moderner Nationalstaaten findet, ebenfalls unabhängig von der „Ethnie“, eine Kategorisierung unter Kategorie:Historische Person (Südosteuropa) statt, im Text werden die Wirkungsorte der Person genannt.

Einzelfragen

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Zeitraum der Relevanz

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Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit während der Zeit der relevanzstiftenden Aktivitäten einer Person. Wer in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens, z. B. nach 1992 in Kroatien prominent wurde, und Jugoslawien nur als Kind miterlebt hat, wird nicht als Jugoslawe einsortiert. Entsprechend wird eine in Jugoslawien prominente Person, die die Unabhängigkeit Kroatiens als Rentner erlebt hat, aber nichts Relevantes mehr geleistet hat, nicht als Kroate einsortiert. Wer vor und nach 1992 Relevantes geleistet hat, kommt in beide Kategorien.

Einleitungssatz

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Wenn auf eine Person mehrere Staatsbürgerschafts-Kategorien zutreffen, werden im Einleitungssatz des Artikels

  • bei verstorbenen Personen alle Staatsbürgerschaften in chronologischer Reihenfolge genannt
  • bei lebenden Personen, die derzeit noch im Sinne ihrer Relevanz aktiv sind, nur die aktuelle Staatsbürgerschaft genannt (sobald die Person stirbt, werden die vorherigen Staatsbürgerschaften nachgetragen). Hierdurch sollen unlogische Formulierungen wie z. B. Nebojša Šnajder (* 1920) ist ein jugoslawischer bzw. montenegrinischer Vulkanologe vermieden werden – mit „war“ statt „ist“ passt es dann wieder.

Bei Personen, deren Sprache für ihre relevante Tätigkeit besonders wichtig ist (z. B. Schriftsteller, Sänger, Schauspieler etc.) kann die Muttersprache im Einleitungssatz erwähnt werden, wenn es sich um eine Minderheitensprache handelt (z. B. in Jugoslawien: Albanisch, Türkisch etc.). Dies gilt nicht für Sprachen, die von der Mehrheitssprache nicht oder nur geringfügig abweichen (z. B. serbischsprechende Personen in Bosnien-Herzegowina). Ansonsten gehören Angaben zur Volksgruppenzugehörigkeit nicht in den Einleitungssatz (in den Artikel auch nur, wenn diese eindeutig feststeht und für die Tätigkeit der Person relevant ist, z. B. bei einem Politiker in Jugoslawien, dessen Amt nach Volksgruppen quotiert war; nicht jedoch z. B. bei Wissenschaftlern).

Bei lebenden Personen, die seit dem Erwerb ihrer letzten Staatsbürgerschaft nichts Relevantes im Sinne der Wikipedia:Relevanzkriterien mehr getan haben, und die daher nicht unter ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft kategorisiert werden, erfolgt eine Formulierung wie z. B. Nebojša Šnajder (* 1920) ist ein ehemaliger jugoslawischer Vulkanologe (in diesem fiktiven Falle wurde er 1985 emeritiert und hat seitdem nichts Relevantes mehr veröffentlicht).

Zweifelsfälle

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Ist eine Staatsbürgerschaft nicht ermittelbar, wird die Person unter dem Staat eingeordnet, in dem sie längere Zeit gelebt hat – auch dann, wenn z. B. ihr Name darauf hindeutet, dass sie dort einer Minderheit angehörte.

Vor 1918

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Wer vor der Entstehung räumlich stabiler Nationalstaaten (d. h. in Südosteuropa vor 1918, für Albanien gilt als Stichtag 1913, für Zypern – trotz Kolonie-Status – 1914) relevant war, wird nicht unter Habsburg-Monarchie und Osmanisches Reich, sondern unter Kategorie:Historische Person (Südosteuropa) einsortiert. Diese Kategorie steht Personen aus dem gesamten Südosteuropa zwischen dem deutschsprachigen und türkischsprachigen Raum offen, also z. B. auch Personen, die als Sprecher einer südslawischen Sprache oder des Ungarischen auf dem Gebiet des heutigen Österreich im Burgenland oder im südlichen Kärnten gelebt haben. Wer vor und nach 1918 Relevantes geleistet hat, kommt nicht in diese Kategorie. Im Einleitungssatz des Artikels werden statt einer konstruierten Nationalität die wichtigsten Wirkungsorte genannt. Wenn die Zuordnung zu einer Nationalität zweifelsfrei möglich und durch Quellen belegbar ist, kann diese im Einleitungssatz bzw. im Artikel genannt werden; ist diese unklar oder umstritten, erfolgt keine Nennung der Nationalität. In Ausnahmefällen können beide Nationalitäten im Text (nicht im Einleitungssatz!) genannt werden, wenn eine Person für zwei Völker eine herausragende Bedeutung hat (dies kann z. B. erfolgen wie bei Goze Deltschew: gilt heute als einer der Nationalhelden in Nordmazedonien und Bulgarien).

Zur Kategorie:Historische Person (Südosteuropa) können, sofern die notwendige Anzahl von Artikeln vorhanden ist, Unterkategorien erstellt werden. Unproblematisch sind funktionale Unterteilungen, z. B. Kategorie:Historische Person (Südosteuropa) Künstler. Staatliche, regionale o. ä. Kategorien müssen eine Woche im Voraus auf Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Südosteuropa vorgeschlagen werden. Möglich wären dann Kategorien, die eine klar umrissene Personengruppe (z. B. Kategorie:Politiker (Serbien 1804–1918)) enthalten, oder die z. B. die Kulturgeschichte eines Volkes umfassen, das in der Abgrenzung unproblematisch ist (z. B. Kategorie:Person der albanischen Kulturgeschichte). Grundsätzlich sollen keine derartigen Unterkategorien für Schriftsteller erstellt werden, diese werden in Kategorie:Historische Person (Südosteuropa), zusätzlich sprachlich (z. B. Kategorie:Literatur (Serbisch)), zeitlich (z. B. Kategorie:Literatur (17. Jahrhundert)), und sofern erforderlich nach Gattung (z. B. Kategorie:Lyrik) einsortiert.

Für Personen des antiken Griechenland gilt die Kategorie Kategorie:Grieche (Antike).

Umgang mit Pavelić-Kroatien

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Personen, die sich als Politiker, Militärpersonen, Diplomaten und ähnliche staatliche Funktionsträger des „Unabhängigen Staates Kroatien“ (NDH, 1941–1945) betätigt haben, werden unter Kategorie:Person der Staatsgewalt (Unabhängiger Staat Kroatien) einsortiert. Wenn sie bereits vor 1941 politisch in Erscheinung getreten sind (gegebenenfalls auch vom Ausland aus), werden sie zusätzlich unter Kategorie:Politiker (Jugoslawien) einsortiert. Für alle anderen Personen hat die NDH-Staatsbürgerschaft als kriegsbedingtes Übergangsphänomen keine Auswirkung auf die Einordnung.

Umgang mit der „Bundesrepublik Jugoslawien“

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Für die Bundesrepublik Jugoslawien wird nicht die Kategorie „Jugoslawien“ verwendet; stattdessen wird bereits ab 1992 in die Kategorien Serbien, Montenegro und Kosovo unterschieden. Eine Ausnahme gilt für Politiker und Sportler, diese werden in die Kategorien Kategorie:Politiker (Serbien und Montenegro) und Kategorie:Sportler (Serbien und Montenegro) bzw. Unterkategorien einsortiert. Politiker, die zwischen 1992 und 2006 politische Ämter nicht auf Bundesebene, sondern auf der Ebene der Republiken Montenegro und Serbien innehatten, werden in die Kategorien Kategorie:Politiker (Montenegro) und Kategorie:Politiker (Serbien) eingetragen. Politiker des Kosovo gehören ab 1999 in die Kategorie:Politiker (Kosovo).

Auswanderer

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Personen, die aus Jugoslawien ausgewandert sind und eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben, werden sowohl unter „Jugoslawe“ als auch unter der späteren Staatsangehörigkeit einsortiert. Dies gilt auch dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Staatsbürgerschaft noch nicht relevant waren. Wer vor 1918 ausgewandert ist, wird entsprechend unter „Historische Person (Südosteuropa)“ und der neuangenommenen Staatsangehörigkeit einsortiert. Eine Einsortierung unter einer Staatsangehörigkeit, die die Person erhalten hätte, wenn sie nicht ausgewandert wäre, findet nicht statt. Gegebenenfalls muss der Nachweis erbracht werden, dass die Person trotz Auswanderung eine solche Staatsbürgerschaft erworben hat (ansonsten wird z. B. Bata Illic unter „Jugoslawe“ und „Deutscher“, nicht aber unter „Serbe“ einsortiert). Wenn keine gesicherten Informationen über die Staatsangehörigkeit vorliegen, wird eine Person unter dem Aufenthaltsland einsortiert, wenn sie dort mindestens 15 Jahre lang lebt.

Bei im Ausland geborenen Kindern von Auswanderern aus Südosteuropa wird eine Kategorisierung nach der südosteuropäischen Staatsangehörigkeit nur vorgenommen, wenn sie diese zum Zeitpunkt des Erreichens der Relevanz nachweislich noch hatten.

Bands und Personengruppen

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Bands, die in Jugoslawien vor 1992 die Relevanzkriterien erreicht haben, werden in Kategorie:Jugoslawische Band einsortiert. Bands, die (auch) nach 1992 relevant aktiv waren, werden (ggf. zusätzlich) dann in eine Band-nach-Staat-Kategorie einsortiert, wenn sie einen dauerhaften Aufenthaltsort haben – z. B. Parni valjak (Zagreb) unter Kategorie:Kroatische Band, analog zu Les Humphries Singers (Hamburg) in Kategorie:Deutsche Band. In diesem Fall spielt die Staatsangehörigkeit ihrer Mitglieder keine Rolle. Hat die Band keinen dauernden Aufenthaltsort, wird sie nur dann in eine Band-nach-Staat-Kategorie einsortiert, wenn alle ihre Mitglieder die gleiche Staatsangehörigkeit haben. Ansonsten findet, falls die Band schon unter Kategorie:Jugoslawische Band eingetragen ist, keine weitere Kategorisierung nach Staat statt. Falls Kategorie:Jugoslawische Band nicht zutrifft, wird sie in diesem Fall unter Kategorie:Multinationale Band einsortiert. Bei anderen Personengruppen (Theatergruppen etc.) wird analog verfahren.

Parteien und Organisationen

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Parteien aus Jugoslawien werden in Kategorie:Partei (Jugoslawien) einsortiert. Ab 1989 neu entstandene Parteien werden nur als jugoslawische behandelt, wenn sie mit gesamtjugoslawischem Anspruch aufgetreten sind. Parteien, die nur in einzelnen Republiken gegründet wurden und sich als Vertreter einzelner Volksgruppen ansehen, werden bereits ausschließlich unter den neuen Staaten einsortiert.

Parteien in Bosnien-Herzegowina werden unter Bosnien-Herzegowina einsortiert, auch wenn sie eine Abspaltung von Gebieten befürwortet haben. Parteien, die in der Bundesrepublik Jugoslawien zugleich in Serbien und Montenegro bestanden, werden unter Serbien und unter Montenegro einsortiert. Eine zusätzliche Einsortierung von Parteien aus Serbien unter „Kosovo“ soll nur erfolgen, wenn die Partei im Kosovo nach 1999 Mandate im Parlament des Kosovo erzielt hat. Parteien, die die serbische Bevölkerung im Kosovo zu vertreten beanspruchen, aber in Serbien (außerhalb des Kosovo) nicht existieren, werden nur unter Kosovo einsortiert.

Wenn eine Partei ihrem Anspruch nach nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe vertritt, ist dies im Einleitungssatz des Artikels zu erwähnen; für die Kategorisierung hat dies jedoch keine Auswirkung.

Unternehmen

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Unternehmen, die vor 1992 gegründet wurden und bereits relevant waren, und die nach 1992 weiterexistierten und immer noch relevant sind/waren, werden doppelt kategorisiert: Kategorie:Unternehmen (Jugoslawien) und (z. B.) Kategorie:Unternehmen (Slowenien).

Geographische Objekte

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Grundsätzlich gelten für die Benennung geographischer Objekte in Südosteuropa die unter Wikipedia:Namenskonventionen#Anderssprachige Gebiete beschriebenen Regeln.

1. Geographische Objekte werden dem heutigen Staat zugeordnet, ein Hinweis wie „früher: Jugoslawien“ erfolgt nicht. Ein solcher Hinweis soll aber in Artikeln über Personen bei Geburts- und Sterbeorten angebracht werden, wenn der Ort zum Zeitpunkt der Geburt bzw. des Todes zu Jugoslawien (oder Österreich-Ungarn etc.) gehörte (z. B. Josipa Lisac (* 14. Februar 1950 in Hlebine, Jugoslawien, heute Kroatien)). Außerdem soll darauf hingewiesen werden, wenn ein geographisches Objekt eine herausragende Bedeutung für Jugoslawien als ganzes hatte (z. B. der Triglav als ehemals höchster Berg Jugoslawiens).

2. Wenn für geographische Objekte von überregionaler Bedeutung deutsche Namen existieren (z. B. Eisernes Tor: serbokroatisch: Đerdap) oder eine sinnvolle Übersetzung des Namens möglich ist (z. B. Stari most: serbokroatisch für „Alte Brücke“), ist als Sprache „serbokroatisch“ anzugeben, wenn die Bezeichnung in allen serbokroatischen Sprachen bzw. Standardvarietäten identisch ist, ansonsten sind die Bezeichnungen für kroatisch, bosnisch, serbisch und montenegrinisch getrennt anzugeben. Soweit auch slowenische und mazedonische Namen für Objekte im serbokroatischen Sprachraum bekannt sind oder umgekehrt, sollen diese auch angegeben werden. Bei geographischen Objekten, die nur regionale Bedeutung haben, soll die dort heute übliche Sprachbezeichnung verwendet werden (z. B. Gradec […] ist heute ein Stadtteil von Zagreb (Kroatien) und wird oft auch als „Oberstadt“ (kroat. „gornji grad“) bezeichnet.)

3. Geographische Objekte, die im Laufe der Geschichte ihren Namen geändert haben (z. B. Ploče, Tomislavgrad, Podgorica, Dimitrovgrad (Serbien) etc.), erhalten als Lemma den aktuellen Namen, die früheren Namen werden ebenfalls im Einleitungssatz des Artikels genannt (wo bekannt mit Jahr der Umbenennung). Von den früheren Namen werden Redirects auf das Lemma angelegt.

4. Bei geographischen Objekten, für die es abweichende fremdsprachige Namen in den Sprachen dort jetzt oder früher lebender Bevölkerungsgruppen gibt, werden diese ebenfalls angegeben (z. B. Kumanovo/Куманово (albanischsprachige Bezeichnung: Kumanova bzw. Kumanovë) ist eine Stadt im Norden Nordmazedoniens; – Inđija (in kyrillischer Schrift: Инђија, frühere deutsche und ungarische Bezeichnung: India)). Wenn es für einen Ort abweichende (auch veraltete) Bezeichnungen im Deutschen, Türkischen oder Italienischen gibt, wird diese ebenfalls angegeben.

Sprachen

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Der Begriff „serbokroatisch“ wird verwendet,

  • wenn es um historische Gegenstände aus der Zeit zwischen dem späten 18. Jahrhundert und dem Jahr 1992 geht.
  • bei zeitlich nicht bestimmten Begriffen, sofern sie in allen serbokroatischen Standardvarietäten identisch sind oder sich lediglich durch Lautverschiebungen o. ä. unterscheiden; in letzterem Fall sind beide Varianten anzugeben (z. B. Milch, serbokroatisch: mlijeko (in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und dem Südwesten Serbiens um Užice) bzw. mleko (in den anderen Teilen Serbiens)). Je nach Kontext reicht die Nennung der Varianten auch ohne räumliche Zuordnung (z. B. jugoslovenska bzw. jugoslavenska).

Die Begriffe „kroatisch“, „serbisch“, „bosnisch“ und „montenegrinisch“ werden verwendet,

  • wenn es um zeitgeschichtliche Begriffe (auch Namen von Parteien und Organisationen) geht, die sich auf die Zeit nach 1992 beziehen (z. B. Dayton-Abkommen, bosnisch und serbisch: Dajtonski sporazum, kroatisch: Daytonski sporazum).
  • wenn es allgemein um Gegenstände geht, die in den Standardvarietäten Namen haben, die sich nicht nur geringfügig unterscheiden (z. B.: serbisch: fabrika, kroatisch: tvornica, im Bosnischen sind beide Begriffe verwendbar).

Die Einordnung von Artikeln in die Unterkategorien der Kategorie:Literatur nach Sprache ist derzeit noch Gegenstand der Diskussion. Bis zu einem Abschluss der Diskussion sind Veränderungen an der momentanen Einordnung nicht erwünscht.

Kyrillische Schrift

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Bei südslawischen (außer slowenischen) Lemmata, die nicht ausschließlich für Kroatien, sondern auch für andere slawischsprachige Gebiete von Bedeutung sind, sollte am Beginn des Artikels auch die Schreibung in Kyrillischer Schrift eingebaut werden. Das gilt auch für Namen von Kroaten im Sinne der Volkszugehörigkeit, die in anderen Republiken Jugoslawiens allgemein bekannt waren; jedoch nicht für solche, die erst nach 1992 relevant wurden sowie für geographische Objekte. Die kyrillische Variante muss nicht eingebaut werden, darf aber, wenn sie korrekt vorhanden ist, nicht gelöscht werden. Bei slowenischen Begriffen ist eine Übertragung in kyrillische Schrift im Allgemeinen nicht sinnvoll. Die kyrillische Schreibung soll nicht kursiv gesetzt werden, da sie dann deutlich anders aussieht und der Hinweis damit seinen Zweck verfehlt (siehe Kyrillisches Alphabet#Kursive und aufrechte Formen; dort auch das: Darüber hinaus unterscheiden sich die im Serbischen und Mazedonischen bevorzugten Formen der kursiven Minuskeln außerdem zum Teil deutlich von den anderenorts üblichen. – d.h. der Browser stellt in Kursivschrift die russische statt der südslawischen Form dar.)

Der Hinweis erfolgt in der Form (z. B.:) Novi Sad (serbisch-kyrillisch Нови Сад); nicht „serbisch“, da „Novi Sad“ bereits serbisch ist (deutsch: Neusatz). Auch bei anderen Sprachen mit kyrillischer Schrift (bulgarisch, mazedonisch, moldawisch) wird entsprechend verfahren, soweit keine Übersetzung sondern nur eine Übertragung in eine andere Schrift vorgenommen wird. Im Falle einer Übersetzung soll auch eine Übertragung in Lateinschrift mit angegeben werden, z. B. Balkangebirge (kurz Balkan, bulg. Стара планина/Stara planina). Für serbische bzw. montenegrinische Begriffe soll die Vorlage:SrS verwendet werden. Das sieht im obigen Beispiel so aus:
'''Novi Sad''' ({{SrS|Нови Сад}}).

Bei der Übertragung mazedonischer Eigennamen in die Lateinschrift wird ѓ als gj und ќ als ć wiedergegeben), siehe Wikipedia:Namenskonventionen/Kyrillisch#Transkription (Anmerkung unter der Tabelle). Bei Namen von zugewanderten Personen, die überwiegend die mazedonische Sprache nutzen, wird genauso verfahren (z. B. Gjorgji Marjanović); ebenso bei Personen, die der bosnischen oder serbischen Minderheit in Mazedonien angehören, außer wenn diese überwiegend in serbokroatischer Sprache publizieren, singen etc.; bei Personen, deren Muttersprache unklar ist (das könnte vor allem Roma betreffen) wird ebenfalls die Umschrift der mazedonischen Namensvariante verwendet, wenn nicht nachgewiesen wird, dass derjenige eine bestimmte Schreibung in Lateinschrift bevorzugt. Personen, die der albanischen oder türkischen Minderheit angehören, werden in der Namensvariante ihrer Muttersprache geschrieben.

Groß- und Kleinschreibung

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Zusammengesetzte Eigennamen von geographischen Objekten (z. B. Sanski Most, Dugi Otok), Zeitschriftentiteln (z. B. Glas Koncila) und Bands (z. B. Crvena Jabuka) werden hier als Lemma großgeschrieben, auch wenn in einigen Fällen die korrekte (aber auch von Muttersprachlern nicht immer konsequent angewandte) Rechtschreibung eine Kleinschreibung des zweiten Wortes vorsieht. Im Text soll, soweit bekannt, die korrekte Schreibung verwendet werden. Buch- und Filmtitel werden auch als Lemma in korrekter Groß-/Kleinschreibung angesetzt (z. B. Ko to tamo peva), bzw. unter dem deutschsprachigen Titel, falls ein solcher vorhanden ist (keine selbstgestrickte Übersetzung als Lemma!).

Fußnoten

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  1. Diese Richtlinien wurden ab dem 5. Februar 2008 auf Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Südosteuropa/Richtlinenentwurf diskutiert und am 25. April 2008 hier eingestellt. Die Diskussion, insbesondere zu Fragen, die Ungarn, Rumänien, Moldawien, Bulgarien, Griechenland, Zypern und deren jeweilige historische Vorläufer betreffen, kann dort weitergeführt werden.