Ein wichtiger Teil der Artikelerstellung oder Ergänzung ist die Belegpflicht für alle nicht zur Allgemeinbildung zählenden Inhalte. Daher sollte die Herkunft der Informationen immer angegeben werden, die Quellen sollten frei zugänglich und für jeden Benutzer oder Leser sollte nachvollziehbar sein, woher die Angaben stammen, um diese bei Bedarf überprüfen zu können.
Grundsätzlich gilt daher:
- Belegpflicht: In allen enzyklopädischen Artikeln müssen Belege angegeben werden.
- Unbelegte oder strittige Angaben dürfen gelöscht werden, bis eine geeignete Quelle benannt wird.
- Artikel, die keinerlei Belegangaben enthalten, sollten durch einen Hinweis → {{Belege fehlen}} gekennzeichnet werden.
- Glaubwürdigkeit: Wikipedia-Artikel sollen sich nur auf zuverlässige Publikationen stützen.
- Die Quellen sollen gesichertes, etabliertes Wissen zum aktuellen Kenntnisstand enthalten. Wissenschaftliche Publikationen und anerkannte Standardwerke für das jeweilige Fachgebiet sind zu bevorzugen.
- Im „Selbstverlag“ oder als „Book on Demand“ erschienene Schriften, Ausarbeitungen, Schulaufsätze, Eigenrecherche oder Essays sind im Allgemeinen keine geeigneten Quellen.
- Aussagen sollten sich möglichst durch unterschiedliche und zudem voneinander unabhängige Quellen belegen lassen. Die Firmenwebseite zu einem Firmenartikel ist somit nur bedingt als Quelle nutzbar.
- Nachprüfbarkeit: Im Artikel sollen nur nachprüfbare Informationen stehen.
- Informationen aus persönlichen Gesprächen, Briefwechseln oder E-Mails mit Fachleuten oder Augenzeugen sind keine Belege im Sinne der Wikipedia.
Belege werden im Artikel unterschiedlich zusammengefasst:
- Literatur: Im Abschnitt Literatur werden wissenschaftlich maßgebliche Werke und seriöse, möglichst aktuelle Einführungen und Fachliteratur zum Artikelinhalt aufgeführt. Beliebige umfangreiche Auflistungen, allgemeine Bücher mit lediglich weiterführenden Informationen oder Werke zu ähnlichen Themen sind nicht erwünscht.
- Weblinks: Dort verlinkte Seiten müssen das genaue Artikelthema behandeln. Sie sollten hochwertig sein (keine privaten Blogs oder Homepages) und seriöse Informationen enthalten.
- Einzelnachweise: Ein gesonderter Abschnitt, in dem die Nachweise zu einzelnen Passagen des Artikels, die gezielt mit einer Quelle versehen werden können, aufgelistet werden. Diese können auch als Fußnoten oder Anmerkungen benannt sein.
Du kannst, falls dir die Formatierung dieser Belege zu schwierig erscheint, auch die Zusammenfassungszeile nutzen, um dort die Quelle anzugeben. Schreibe bitte immer einen kurzen Kommentar dort hinein, der deine Änderung beschreibt. Mit dem visuellen Editor ist es jedoch sehr leicht, beispielsweise aus einer URL (Webadresse) oder einer ISB-Nummer einen formatierten Beleg zu generieren. Mittels Vorlagen kann zudem auf zahlreiche Datenbanken verlinkt werden.