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Wikimedia fördert Freies Wissen. Insofern werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gern auch Konferenzteilnehmende unterstützt, die ihre Teilnahmekosten nicht selbständig decken können. Es kann auch eine Förderung eines Teils der Reisekosten erfolgen.
Eine Teilnahmegebühr fällt nicht an. Verpflegung ist im Rahmen der Veranstaltung inklusive.
Wer wird gefördert?
BearbeitenWikimedia Deutschland (WMDE), Wikimedia Österreich (WMAT) und Wikimedia CH (WMCH) stellen Reisekostenerstattungen zur Verfügung. Förderfähig sind alle Referierenden und Helfenden auf der WikiCon sowie Projektaktive der Wikimedia-Projekte.
Weitere Informationen finden sich in den FAQ. Wendet euch bitte an die Wikimedia-Organisation in dem Land, in dem ihr euren Wohnsitz habt:
- Wikimedia Deutschland: Anfrage direkt über das Anmeldeformular zur WikiCon, du erhältst anschließend eine Rückmeldung von Wikimedia Deutschland mit allen weiteren Informationen.
- Wikimedia Österreich: Anfrage direkt über das Anmeldeformular zur WikiCon, du erhältst anschließend eine Rückmeldung von Wikimedia Österreich mit allen weiteren Informationen.
- Wikimedia CH: Anfrage direkt über das Anmeldeformular zur WikiCon, du erhältst anschließend eine Rückmeldung von Wikimedia CH mit allen weiteren Informationen.
Was wird standardmäßig gefördert?
BearbeitenDie Reisekostenförderung beinhaltet folgende Elemente oder Teile davon:
- die An- und Abreise mit der Bahn (2. Klasse, Flexpreis; bitte buche, wenn möglich, Spartickets)
- die Übernachtung in einem Einzelzimmer (auf Wunsch ggf. auch Doppelzimmer) im Übernachtungszeitraum von Freitag, 1. Oktober bis Sonntag, 3. Oktober 2021; inklusive Frühstück.
Aufgrund der aktuellen Lage, werden zur WikiCon 2021 nur Einzelzimmerbelegungen möglich sein. In Ausnahmefällen (z. B. für zwei Teilnehmende aus dem gleichen Haushalt) können auf Wunsch Doppelzimmer gebucht werden.
Im Fall einer Förderung seitens Wikimedia Deutschland oder Wikimedia CH muss eine andere Anreiseart als mit der Bahn im Vorfeld abgestimmt werden. Grundsätzlich benötigen wir aufgrund der Reisekostenordnungen unserer Vereine eine Begründung für eine anderweitige Anreise.
Ein privater, verlängerter Aufenthalt im Hotelzimmer kann ebenfalls gebucht werden. Dieser muss grundsätzlich selbst bezahlt werden.