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Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 ist die gültige Verfassung des Landes Freie und Hansestadt Hamburg. Sie bildet als Landesverfassung die staatsrechtliche Grundlage für den deutschen Stadtstaat. Sie trat am 1. Juli 1952 in Kraft und ersetzte die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946. Die Verfassung kann gemäß Art. 51 nur durch ein Gesetz verändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt. Diese Gesetze müssen durch zwei übereinstimmende Beschlüsse, zwischen denen eine Pause von mindestens 13 Tagen liegt, von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen werden. Dazu ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten erforderlich. → zum Artikel…