Wahlen
Wahlen
Das Wahlrecht in Hamburg regelt die Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen. Zwischen 2004 und 2014 wurde es in mehreren Schritten grundlegend reformiert und gilt seitdem als eines der modernsten, allerdings auch recht komplizierten Landes- und Kommunalwahlrechte. Die Bürgerschaft besteht aus 121 Sitzen, von denen 71 Mandate in 17 Mehrmandatswahlkreisen über offene Wahlkreislisten, die restlichen 50 über offene Landeslisten vergeben werden. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Jeder Wähler hat zehn Stimmen: fünf Wahlkreisstimmen für Kandidaten im Wahlkreis und fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten oder für Landeslisten in ihrer Gesamtheit. → zum Artikel…