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Der Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft ist der Vorsitzende des Landesparlaments der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Bürgerschaftspräsident wird aus der Mitte der Hamburgischen Bürgerschaft gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Der Präsident beruft die Sitzungen der Bürgerschaft ein und leitet sie. In der Regel stellt die Fraktion mit den meisten Abgeordneten den Bürgerschaftspräsidenten. Die Amtszeit des Bürgerschaftspräsidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Das Amt des Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft existiert seit dem 6. Dezember 1859, verfassungsrechtlich festgeschrieben wurde es am 28. September 1860. → zum Artikel…