Die nachfolgenden Informationen sollen die Regelungen zur Benutzung von Drohnen darstellen. Die Vollständigkeit und Korrektheit der Beschreibung der Rechtslage kann nicht garantiert werden, es gilt der allgemeine Hinweis zu Rechtsthemen.
Gebietstyp
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Regeln
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Nationalpark
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immer genehmigungspflichtig
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Biosphärenreservat
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je nach Zone und Verordnung
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Naturschutzgebiet
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unterhalb von 100 m genehmigungspflichtig
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Landschaftsschutzgebiet
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je nach Verordnung
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FFH-Gebiet
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unterhalb von 100 m genehmigungspflichtig
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Vogelschutzgebiet
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unterhalb von 100 m genehmigungspflichtig
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Naturpark
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je nach Zone und Verordnung
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Naturdenkmal
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je nach Verordnung
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Um keine Genehmigung zu benötigen, kann es häufig sinnvoll sein, nur neben dem Schutzgebiet zu fliegen und von außen in dieses hinein zu fotografieren. Achte dabei nur darauf, dass du dich nicht in einem angrenzenden Schutzgebiet befindest, für das ebenfalls Beschränkungen bestehen.
Wenn für deinen Drohnenflug eine Genehmigung durch eine Behörde notwendig ist, beantrage diese rechtzeitig und sende die erteilte Genehmigung an das Ticketsystem. Dort wird sie archiviert und das Vorhandensein der Genehmigung am Foto vermerkt. Vermerke die Genehmigung gleich beim Hochladen in der Bildbeschreibung.
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Weitere Informationen zum Ticketsystem gibt es hier: c:COM:VRTS