Wikipedia:Wikimedia Österreich/Veranstaltungsrichtlinien

Die Veranstaltungsrichtlinien gelten auf den Community-Veranstaltungen, bei denen ihre Gültigkeit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Vorfeld bekannt gemacht wird. Dazu genügt ein Link auf die Richtlinien auf der Veranstaltungsseite. Darüber entscheiden die Personen, die die Veranstaltung organisieren.

Die Richtlinien beschreiben verschiedene Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wie diese durchgesetzt werden können. Ihre Gültigkeit erstreckt sich auf den Veranstaltungsort und auf alle sonstigen Räume, die im Rahmen der Veranstaltung aufgesucht werden. Sie betreffen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, womit alle am Veranstaltungsort physisch anwesenden Personen gemeint sind.

Recht auf Teilnahme und Beteiligung

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  • Die Teilnahme an der Veranstaltung steht grundsätzlich allen aktiven Benutzerinnen und Benutzern der Wikimedia-Projekte offen.
  • Niemand darf wegen seiner nationalen oder ethnischen Zugehörigkeit, wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung, wegen etwaiger körperlicher Beeinträchtigungen, wegen seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Einstellungen oder auf Grund seiner Zugehörigkeit zu bestimmten Benutzergruppen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Möglich sind Einschränkungen der Teilnahme durch begrenztes Platzangebot, Anmeldepflicht, Vorgaben des Veranstaltungsorts sowie erforderliche Sprachkenntnisse und Fertigkeiten. Richtet sich die Veranstaltung an eine bestimmte Zielgruppe, kann die Teilnahme von Personen, die nicht dieser Gruppe angehören, gezielt eingeschränkt werden. Es soll aber vermieden werden, alle aktiven Benutzerinnen und Benutzer, die nicht der Zielgruppe angehören, vollständig von einer Teilnahme auszuschließen.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf eine ungestörte Beteiligung an der Veranstaltung. Unerwünscht sind deshalb anhaltende Störungen der Wortmeldungen Anderer und systematisches Blockieren von Gruppenarbeiten.

Recht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit

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  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, wenn sie es wünschen, an einer Kommunikation nicht teilzunehmen, sich zurückzuziehen und ungestört sein zu können.
  • Niemand der Anwesenden darf persönlich beleidigt, verleumdet, gedemütigt und absichtlich eingeschüchtert werden.
  • Persönliche Angriffe und abwertende Äußerungen aufgrund einer mutmaßlichen oder tatsächlichen Gruppenzugehörigkeit des Gegenübers sind unzulässig.
  • Unerwünschter körperlicher Kontakt, körperliche Gewalt und das Drohen damit sind untersagt.

Recht auf Freundlichkeit und Fairness

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  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf einen freundlichen und fairen Umgang miteinander.
  • Niemand soll daran gehindert werden, abweichende Meinungen und berechtigte Kritik äußern zu können.
  • Niemand soll in Täuschungsabsicht falsche oder irreführende Informationen auf der Veranstaltung verbreiten, besonders solche, die anderen Personen oder Gruppen schaden könnten. Anstößige, herabwürdigende und diskriminierende Äußerungen über bestimmte Gruppen sind einem Klima der Freundlichkeit und Fairness abträglich. Nicht erwünscht sind deshalb Wortmeldungen, die als Ausdruck von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Sexismus oder als Abwertung gesellschaftlicher Randgruppen verstanden werden können.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, sich gegen auf der Veranstaltung gegen sie erhobene Vorwürfe verbal zu verteidigen oder in anderer Form dazu Stellung zu beziehen.

Recht auf Anonymität und Datenschutz

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  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Anonymität. Darunter wird das Auftreten ausschließlich unter dem eigenen Benutzernamen oder komplett anonym verstanden. Gegen den ausdrücklichen Wunsch der Person sind Anderen gegenüber ein von ihrem Benutzernamen abweichender Klarname, personenbezogene Daten und nicht-öffentlicher Schriftverkehr nicht offenzulegen. Gegen den Willen der Betroffenen dürfen von diesen keine Bild- und Tonaufnahmen auf der Veranstaltung gemacht werden.
  • Unerwünscht ist der Versuch, unter dem Benutzer- oder Klarnamen anderer Personen aufzutreten oder wahrheitswidrig zu behaupten, bestimmte Personen oder Organisationen zu vertreten.
  • Das Recht auf Anonymität kann gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit der Organisation der Veranstaltung befasst sind, eingeschränkt werden. In diesem Fall kann die nicht-öffentliche Bekanntgabe von Klarnamen und personenbezogenen Daten eine Bedingung für die Teilnahme sein.
  • Personen und Gruppen, die Zugang zu vertraulichen personenbezogenen Informationen haben, dürfen diese ohne Einverständnis der Betroffenen nicht veröffentlichen. Sie dürfen diese Informationen außer zu notwendigen organisatorischen Zwecken nicht an Dritte weitergeben und für keine anderen Zwecke als für die Organisation der Veranstaltung nutzen. Bei größeren Veranstaltungen wird die Abgabe einer formalen Datenschutzerklärung empfohlen.

Recht auf Einhaltung und Durchsetzung

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  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Wenn sie Kenntnis von einem hier beschriebenen unerwünschten Verhalten erlangen, fordern sie die die Richtlinien verletzende Person dazu auf, dieses Verhalten sofort einzustellen, gegebenenfalls mit Hinweis auf diese Richtlinien.
  • In einem weiteren Schritt zur Durchsetzung informieren sie mindestens eine der Personen, die die Veranstaltung organisieren, über den Vorfall. Wenn erforderlich, vermitteln sie externe Hilfe wie das Sicherheitspersonal des Veranstaltungsorts, die Polizei und Rettungsdienste.
  • Die Personen, die die Veranstaltung organisieren, können ihnen angemessen erscheinende Maßnahmen treffen, um diese Richtlinien durchzusetzen. Beispielsweise können sie Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwarnen und sie mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
  • Personen bereits vorab von der Veranstaltung auszuschließen, weil von ihnen ein Verstoß gegen diese Richtlinien zu erwarten ist, soll weitgehend vermieden werden. Dieser Schritt soll erst nach sorgfältiger Abwägung durch die Personen, die die Veranstaltung organisieren, gesetzt werden.

Siehe auch

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