Wikipedia:Wikimedia Deutschland/Broschüre CC-Lizenzen
Mit den Creative-Commons-Lizenzen haben Kreative eine einfache Möglichkeit, ihre Werke freizugeben, so dass die Allgemeinheit sie nutzen kann. In einer Zeit, in der Wissen für die individuelle wie für die gesellschaftliche Entwicklung immer wichtiger wird, gewinnt das schöpferische Gemeingut, die Wissensallmende, an Bedeutung. Zur Wissensallmende gehören alle von Menschen geschaffenen Werke, die für jedermann frei zugänglich sind und weiter verwendet werden können. Nur sie gewährleistet, dass alle Menschen beim Zugang zu Informationen, Bildung und Wissen die gleichen Chancen haben.
Viele Kreative wollen zum Aufbau moderner Wissensgesellschaften beitragen. Sie wollen sich nicht »alle Rechte vorbehalten«, sondern sind im Gegenteil daran interessiert, dass ihre Werke von vielen Menschen genutzt werden. Hierzu trägt insbesondere das Internet bei, das es auf eine vorher nie dagewesene Weise erlaubt, Wissen zu verbreiten und Informationen auszutauschen.
Creative Commons (CC) ist das bekannteste Werkzeug, um eigene Inhalte freizugeben. Allerdings ist CC-Lizenz nicht gleich CC-Lizenz. Eine Stärke von CC ist es, den Kreativen die Möglichkeit zu geben, die aus ihrer Sicht wichtigen Bedingungen festzulegen, die bei der Nutzung eingehalten werden sollen. Nutzern (der Allgemeinheit) werden lediglich bestimmte Rechte eingeräumt; im Übrigen behält sich der Kreative oder Rechteinhaber die Befugnisse des Urheberrechts vor. Erreicht wird das über ein Baukastensystem aus verschiedenen Lizenzmodulen.
Unter den unterschiedlichen Modulen der Creative-Commons-Lizenzen erfreut sich insbesondere die Einschränkung NC – noncommercial bei Urhebern großer Beliebtheit. Eine kommerzielle Nutzung ist nach dieser Bedingung nicht erlaubt. Wenn man sich aber für eine Lizenz entscheidet, die es nur erlaubt, Werke nicht-kommerziell zu nutzen, hat das weitreichende Folgen. Dadurch werden nämlich viele wichtige Nutzungsarten ausgeschlossen, etwa die Verwendung in freien Wissensgemeinschaften und Archiven, in der Wikipedia, in Lokalzeitungen, in Publikationen, Kompilationen und Mashups – und das, obwohl oft gerade solche Nutzungen von den Urhebern sogar gewünscht werden.
Diese Broschüre klärt darüber auf, welche Folgen die Einschränkung der CC-Lizenz auf nichtkommerzielle Nutzung hat. Häufig lassen sich nämlich die Effekte, die mit der Entscheidung für das NC-Modul verfolgt werden, auch anders erreichen. Mitunter ist das NC-Modul sogar ein gänzlich untaugliches Mittel für das, was die oder der Kreative erreichen will. Seine Verwendung hat auf der anderen Seite weitreichende, meist ungewollte Folgen für die Verbreitung von Inhalten. Die Entscheidung für das NC-Modul sollte daher wohl überlegt sein.
Was versteht man unter Open Content?
BearbeitenInhalte, die frei genutzt werden können.
Open Content, »offene Inhalte«, sind Inhalte, die offen und frei zugänglich – und zwar von vornherein, nicht erst, wenn der Urheber eine Erlaubnis erteilt hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das Urheberrecht geht davon aus, dass Inhalte nur verbreitet und genutzt werden dürfen, wenn der Urhebers das ausdrücklich erlaubt. Doch diese Grundregel wird im digitalen Zeitalter zunehmend fragwürdig. Die menschliche Kultur ist seit jeher davon geprägt, Bestehendes weiter zu entwickeln. Jeder baut auf dem auf, was andere geschaffen haben. Digitale Inhalte lassen sich so einfach wie nie zuvor weitergeben und nutzen. Deshalb sollte das, was technisch möglich ist, auch rechtlich möglich gemacht werden. Das Ideal des freien Wissen, jederzeit für jedermann zugänglich, braucht eine internettaugliche rechtliche Fundierung. Insbesondere Wissenschaftler haben die großen Potentiale des Internets und eines freien Austauschs von Wissen erkannt.
2003 forderten deutsche Wissenschaftsorganisationen in der Berliner Erklärung den freien Zugang zu wissenschaftlichen Werken: »Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind. Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Paradigma) gefördert werden. Wir definieren den offenen Zugang oder den ›Open Access‹ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurde. Die Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens lässt sich nur realisieren, wenn sich das Internet der Zukunft durch Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz auszeichnet. Inhalte und Software müssen offen zugänglich und kompatibel sein.«
Im Bereich der Software wurde dafür das Open-Source-Prinzip entwickelt. Open Source bedeutet, dass der Quellcode von Software für jeden frei zur Verfügung steht. Entstanden ist Open Source deshalb, weil Softwareentwickler nicht jedes Mal von vorne beginnen wollten, wenn sie eine neue Software schreiben, sondern auf dem aufbauen, was andere schon entwickelt haben. Zur Absicherung dieses Prinzips wurde die General Public Licence (GPL) geschaffen.
Software unter einer solchen Lizenz darf von jedem genutzt und weiterentwickelt werden. Der Open-Source-Ansatz bei Software lässt ausdrücklich auch kommerzielle Nutzungen zu. Ihr Erfolg beruht sogar zu einem großen Teil auf eben dieser Möglichkeit. Open Content beruht auf derselben Grundidee wie Open-Source-Software: Auch Texte, Filme und Multimediawerke sollen frei genutzt werden können. Die mit Abstand bekannteste Möglichkeit, Inhalte als Open Content für die freie Nutzung zu lizenzieren, sind die Jedermann-Lizenzen von Creative Commons (CC). Creative Commons wurde 2001 als Initiative an der Stanford University vom US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Lawrence Lessing gegründet. Sie soll verständliche Lizenzen für die Freigabe von Inhalten für jeden anbieten und dadurch die kulturelle Allmende fördern beziehungsweise sie erst ermöglichen. Anstelle des üblichen Grundsatzes des Urheberrechts, nach dem alle Rechte dem Urheber vorbehalten sind, sollen durch Verwendung dieser Lizenzen nur einige Rechte vorbehalten sein. So werden die jeweiligen Inhalte für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben.
Creative Commons steht nicht im Widerspruch zum geltenden Urheberrecht, sondern baut darauf auf. Ohne das Urheberrecht würde die Freigabe gar nicht funktionieren. Urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie Filme, Musik, Texte, Bilder und so weiter, können durch eine solche Lizenz frei genutzt werden.
Warum werden Inhalte unter eine CC-Lizenz gestellt?
BearbeitenDamit sie leichter genutzt werden können.
Viele Kreative wollen, dass ihre Texte, ihre Musik oder ihre Filme von möglichst vielen Menschen genutzt werden (auch das Weiterverbreiten ist rechtlich gesehen eine Nutzung). Ihnen geht es darum, den freien Austausch von Informationen zu ermöglichen. Gerade pädagogische Inhalte werden mit den Ziel geschaffen, möglichst viele zu erreichen. Da ist jede rechtliche Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten kontraproduktiv. Die größte aller rechtlichen Einschränkungen besteht darin, nichts zu tun. Das klingt paradox, entspricht aber dem genannten gesetzlichen Normalfall: »Alle Rechte vorbehalten«. Wer kreativ und schöpferisch etwas Neues schafft, dann aber nichts weiter dazu sagt, ob und wie seine Inhalte genutzt werden dürfen, sagt zwangsläufig: »Niemand darf meine Inhalte nutzen«. Mit den CC-Lizenzen wurde deshalb eine einfache Möglichkeit geschaffen, dass sich Urheber dazu äußern und ausdrücken können: »Jeder darf meine Inhalte in folgender Weise und unter folgenden Bedingungen nutzen.«
Zur Verbreitung der CC-Lizenzen hat beigetragen, dass sie – gerade im Vergleich zu anderen Lizenzbedingungen – verhältnismäßig einfach zu verstehen sind. Außerdem sind sie rechtssicher und international auf die Eigenheiten der unterschiedlichen Rechtsordnungen abgestimmt. Menschen, die CC-Lizenzen nutzen, machen dies oft, damit ihre Werke in Sozial-, Kultur und Bildungseinrichtungen genutzt werden können. CC-Lizenzen mit dem NC-Modul, das eine kostenlose nicht-kommerzielle Nutzung ermöglicht, werden dabei als Gegenmodell verstanden zu einer Welt, in der auch gemeinnützige Institutionen für jede Nutzung zur Kasse gebeten werden.
Ein Beispiel sind die Lizenzforderungen für das Kopieren von Liederzetteln in Kindergärten, die viele empört haben. Nach der geltenden Rechtslage sind die Forderungen berechtigt. Durch eine CC-Lizenz wollen sich viele Urheber von solchen Praktiken distanzieren. Die Wahl des NC-Moduls ist oft auch der Ausdruck einer Haltung gegen eine als unangemessen empfundene Geschäftemacherei. Allerdings ist nicht alles kommerzielle Handeln schlecht. Im Gegenteil, es ist weder unmoralisch noch gesamtgesellschaftlich fragwürdig, wenn Inhalte auch durch jene verbreitet werden, die ein eigenes finanzielles Interesse daran haben. Oft tragen kommerzielle Nutzungen ganz erheblich zum Erfolg gerade von Kultur- und Bildungsarbeit bei.
Warum gibt es unterschiedliche CC-Lizenzen?
BearbeitenCC-Lizenzen berücksichtigen die unterschiedlichen Interessen der Urheber.
Gemeinsam ist allen CC-Lizenzvarianten die Haltung, dass sie die Nutzung von Inhalten erleichtern sollen. Doch haben Kreative – Autoren, Filmemacher oder Musiker – nicht alle die gleichen Vorstellungen davon, welche Art der Nutzungen sie erlauben wollen. Die sechs unterschiedlichen Varianten der CC-Lizenzen sind die Antwort darauf. Sie bieten ein sehr flexibles Instrument, um die Nutzung an bestimmte Bedingungen zu binden.
Ein gutes Beispiel ist die Frage, ob die Kreativen die Bearbeitung ihrer Inhalte zulassen wollen. Einigen ist es besonders wichtig, dass ihr Werk unverändert bleibt und nicht verfälscht wird. Diese Kreativen können sich durch das Modul Keine Bearbeitung (abgekürzt ND – no derivatives) absichern und trotzdem andere Nutzungen ihres Werks erlauben. Anderen ist dagegen es besonders wichtig, dass ihre Werke in Collagen, Remixes und Mashups verwendet werden dürfen. Sie begreifen das Schaffen von Inhalten lediglich als Zwischenstadium in einem Prozess. Ihre eigenen Inhalte sind aus Altem entstanden und sollen zu Neuem weiterentwickelt werden. Wer aus dieser Haltung heraus eine CC-Lizenz vergibt, wird die Einschränkung Keine Bearbeitung nicht wählen.
Wem das Open-Content-Prinzip besonders wichtig ist, der wird durch das Modul Share Alike (abgekürzt SA) dafür sorgen, dass seine Inhalte zwar bearbeitet werden dürfen, nach einer Bearbeitung aber nur unter den gleichen (Lizenz-)Bedingungen weitergegeben werden dürfen, und damit frei nutzbar bleiben. Auch können Kreative kommerzielle Nutzungen ihrer Inhalte ausschließen wollen. Um diesem Wunsch entgegen zu kommen, wurde die Möglichkeit geschaffen, die unterschiedlichen Lizenztypen jeweils durch das Modul keine kommerzielle Nutzung (abgekürzt NC –noncommercial) zu ergänzen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, weil dadurch viele Nutzungsmöglichkeiten versperrt werden, die durchaus im Interesse Kreativen und Rechteinhaber liegen.
Wie wirkt sich das NC-Modul darauf aus, wie Inhalte verbreitet werden?
BearbeitenNC-lizenzierte Inhalte können nicht so weit und nicht so leicht verbreitet werden.
Wenn man seine Inhalte als NC kennzeichnet, können sie nicht in freie Wissensdatenbanken wie die Wikipedia, in offene Medienarchive und in Open-Source-Projekte aufgenommen werden. Häufig ist es nämlich gerade eine kommerzielle Nutzung, die nicht-kommerziellen, gemeinnützigen Initiativen zum Durchbruch verhilft. Die Produktion der Wikipedia-DVD durch die Firma Directmedia hat sehr zur Popularität von Wikipedia beigetragen, gleiches gilt für die Integration in Suchmaschinen; beides zählt aber als kommerzielle Nutzung und wäre laut NC-Modul nicht erlaubt.
Im Bereich von Bildung und Weiterbildung sind ein großer Teil der Institutionen auf eigene Einnahmen angewiesen, da sie nicht(ausschließlich) öffentlich finanziert werden. Die Orientierung an Einnahmen führt jedoch dazu, dass diese Institutionen als kommerziell gelten müssen. Sie dürfen also Inhalte, die mit einer CC-Lizenz versehen sind, die das NC-Modul beinhaltet, nicht ohne Nachfrage nutzen. Auch die Nutzung in vielen Blogs wird durch die NC-Bedingung unzulässig. Viele Blogger schalten Werbung, um ihre Server-Kosten zu decken oder sich einen Zuverdienst zu ermöglichen. Dadurch ist die Nutzung in diesen Blogs nicht – oder zumindest nicht mehr eindeutig – nichtkommerziell.
Was ist kommerziell?
BearbeitenJede Verwendung , die vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet ist.
Bei kommerzieller Nutzung denken viele zunächst an multinationale Unternehmen wie Microsoft oder Shell, an Börsenspekulationen, an das schnelle Geld oder fragwürdige Geschäftemacherei. Die Bezeichnung kommerzielle Nutzung hat nichts mit einer moralischen Wertung des Geschäftsgebarens der jeweiligen Institution oder Person zu tun, sondern beschreibt nur, dass diese einen geschäftlichen Vorteil erringen und durch ihr Tun eine geldwerte Vergütung erzielen will. Und auf diese sind alle angewiesen, die nicht durch den Staat oder durch Spenden finanziert werden. Ganz klar eine kommerzielle Nutzung ist es, wenn ein Unternehmen ein Bild oder einen Text auf ihrer Firmenwebsite veröffentlicht. Eine kommerzielle Nutzung ist auch, wenn ein Bild in einem Buch gedruckt wird, das in einen Verlag erscheint – und zwar unabhängig davon, ob der Buchautor dafür ein Honorar gezahlt bekommt oder ob er im Gegenteil selbst einen Druckkostenzuschuss bezahlen musste, um die Publikation überhaupt zu ermöglichen. Der Verlag als solches handelt in jedem Fall kommerziell.
Schwieriger ist es dagegen, zu entscheiden, ob private Blogs als kommerziell gelten, wenn sie (oder ihr Blog-Hoster) Werbung schalten und damit Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen sind oft sehr gering und decken meist nur die Kosten für das Hosting. Hier gibt es gute Argumente dafür, dass die Unternehmung nicht vorrangig auf eine geldwerte Vergütung gerichtet ist und deshalb weiter als nicht-kommerziell einzustufen wäre. Die Abgrenzung ist schwierig und viele Fälle sind umstritten. Um beim Beispiel des privaten Blogs zu bleiben: Wann verliert ein Blog den nicht-kommerziellen Charakter? Wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten übersteigen, schon beim ersten verdienten Cent oder erst, wenn tatsächlich ein nennenswertes Einkommen generiert wird?
Die schwierige Abgrenzung führt dazu, dass in vielen Fällen die Verantwortlichen vorsichtshalber keine CC-lizenzierten Inhalte übernehmen, wenn das NC-Modul mit in der Lizenz steht, selbst wenn sie im Ergebnis als nicht-kommrzielle Nutzer einzustufen wären. Eine andere Herangehensweise, um kommerziell und nicht-kommerziell zu unterscheiden, wäre nicht die konkrete Nutzung, sondern nur den Nutzer zu betrachten. Dann wäre nur zu klären, ob die nutzende Person oder Institution insgesamt als kommerziell anzusehen ist. Öffentliche Schulen oder Museen wären dann aufgrund ihres gemeinnützigen Auftrags als nicht-kommerziell einzustufen und man bräuchte sich nicht mehr zu fragen, ob beim jeweiligen Nutzungsvorgang irgendetwas kommerzielles geschieht. So einfach macht es einem das NC-Modul leider nicht, denn es spricht von Handlungen, die nicht kommerziell sein dürfen. Darum wird man eine kommerzielle Handlung annehmen müssen, wenn Inhalte etwa in einem ausdrücklich auf Einnahmen ausgerichteten Museumsshop verkauft werden – und zwar unabhängig davon, wie dieser Museumsshop rechtlich organisiert und ob das Museum selbst gemeinnützig ist.
Völlig unerheblich für die Unterscheidung von kommerziell und nicht-kommerziell ist, ob der Nutzer finanziell überhaupt zu Lizenzzahlungen in der Lage ist oder ob er in vergleichbaren Situationen für Werknutzungen zahlt. Eine gemeinnützige Stiftung beispielsweise, die innerhalb ihres nicht auf Gewinn ausgerichteten Auftrags ein Foto nutzt, gilt selbst dann als nicht-kommerziell im Sinne des NC-Moduls, wenn sie über ein erhebliches Stiftungsvermögen verfügt und in vergleichbaren Fällen Fotografen auch bezahlt. Allerdings gibt es heute kaum gemeinnützige Institutionen, die ausreichend finanziert und nicht auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sind – womit wieder der Graubereich der Abgrenzung betreten wird. Ein Verzicht auf das NC-Modul und die Einschränkungen, die es mit sich bringt, vermeidet solche Unsicherheiten.
Kann eine kommerzielle Nutzung durch Dritte dem Urheber nutzen?
BearbeitenJa. Wenn man seine Inhalte weit verbreiten will, sollte man kommerzielle Nutzungen zulassen.
Eine kommerzielle Nutzung ist nicht von vornherein eine schlechte Nutzung. Überall dort, wo die Aufmerksamkeit für die Inhalte im Vordergrund steht, ist im Zweifel jede Nutzung für den Autor sinnvoll, da sie seine Popularität steigert. Gerade Inhalte, die im Rahmen von öffentlichen Bildungsinitiativen geschaffen wurden, sollten jeden Verbreitungsweg nutzen, der ihnen offen steht, da die möglichst weite Verbreitung von Inhalten im Vordergrund steht.
Darf ein Nutzer von CC-lizenzierten Inhalten den Eindruck erwecken, der Urheber würde die jeweilige Nutzung persönlich unterstützen?
BearbeitenNein. Eine CC-Lizenz beinhaltet keine persönliche Unterstützung.
CC lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unangetastet. Ein CC-Lizenzgeber kann verlangen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, er würde eine Verwendung persönlich unterstützen oder gutheißen. Diese in den USA als no endorsement bekannte Klausel wurde dort schon gerichtlich durchgefochten.
Unter welcher CC-Lizenz stehen Wikipedia-Inhalte?
BearbeitenUnter der CC-BY-SA-Lizenz
Damit das Gemeingut des freien Wissens und der freien Kultur wächst, verlangt die Wikipedia von jedem Autor, der Allgemeinheit die freie Weiterverwendung seiner Beiträge zu erlauben. Dies wird erreicht durch die Creative-Commons-Lizenz mit den Modulen Attribution (BY) und Share Alike (SA), also Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Texte, die der Autor nicht selbst erstellt hat, oder Texte, die zusammen mit anderen Autoren verfasst wurden, können ebenfalls nur in die Wikipedia eingehen, wenn sie unter einer CCBY-SA-Lizenz oder zumindest unter einer damit kompatiblen Lizenz stehen.
Bis 2009 verwendete die Wikipedia die Free Documentation Licence (GFDL) der GNUInitiative. Die Free Software Foundation hatte diese Lizenz ursprünglich für Software-Dokumentationen entwickelt, deshalb war sie für die Wikipedia zu kompliziert und eigentlich nicht geeignet. Gleichwohl mussten die GFDL-Open-Content-Lizenzen nicht umgestellt werden, als Wikipedia zur CC-BY-SA-Lizenz überging. Die alte Lizenz wird zusätzlich weiter genutzt, um mögliche Widersprüche zu vermeiden. Die kommerzielle Nutzung der Inhalte ist nach beiden Lizenzen ausdrücklich erlaubt. Das Modul Share Alike stellt sicher, dass die Inhalte nicht durch Bearbeitung aus dem frei nutzbaren Bestand herausgenommen werden können, sondern weiterhin als freies Wissen und freie Kultur zugänglich sind. Die Namensnennung ist ein wichtiger Bestandteil jeder CC-Lizenz. Sie gilt ist auch für Wikipedia-Autoren.
Da die enzyklopädischen Einträge dort von einer Vielzahl von Autoren gemeinsam erarbeitet werden, gilt für die Namensnennung bei Wikipedia folgendes: Die Namensnennung soll erfolgen:
- durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der man beigetragen hat,
- durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf eine alternative, stabile, frei zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie, welche die Autoren in einer zum ursprünglichen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
- durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden.
Das Modul No Derivatives (keine Bearbeitungen – ND) ist für Wikipedia-Beiträge unzulässig. Die Wikipedia lebt davon, dass Beiträge von anderen verbessert, weiterentwickelt und bearbeitet werden. ND ist mit dem Konzept der Wikipedia unvereinbar.
Zulässig ist das Modul ND bei Wikipedia für Quellen. Die Abbildung eines Gemäldes beispielsweise kann unter einer CC-BY-ND-SALizenz stehen, die Bildbeschreibung und Analyse sowie die biographischen Angaben zum Autor dagegen nicht.
Impressum
BearbeitenDer vorstehende Text ist entnommen worden aus:
Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung «nicht-kommerziell – NC«
Autor: Dr. Paul Klimpel, iRights.info
Redaktion: Valie Djordjevic, John H. Weitzmann, Philipp Otto
Herausgeber:
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
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www.wikimedia.de
info@wikimedia.de
+49(0)30-219 15 826-0
iRights.info – Recht in der digitalen Welt
Almstadtstr. 9/11, 10119 Berlin
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redaktion@irights.info
+49(0)30-54-59-81-28
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Jan Engelmann (Wikimedia Deutschland)
Dr. Paul Klimpel (iRights.info)
John H. Weitzmann (CC DE)
Gestaltung & Illustration: studio grau, Berlin
Copyright: Wikimedia, iRights.info, CC DE /Mai 2012
Der Text dieser Broschüre wird freigegeben unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen, Version 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0 de)
Unter der Bedingung, dass Autor und Herausgeber als »P. Klimpel – Hrsg.: Wikimedia Deutschland, iRights. info, CC DE« sowie die Lizenz als »Lizenz: CC BY-SA 3.0 de« einschließlich der untenstehenden Lizenz-URL genannt werden, darf der Text dieser Broschüre vervielfältigt,
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