Koordination der Kategorisierungen

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Ich beobachte seit einiger Zeit die Kategorisierungsbemühungen zum Thema Recht und würde gerne daran mitwirken. Allerdings weiß ich nicht, wo man ansetzen soll. Das liegt zunächst einmal daran, dass es mindestens drei Seiten gibt, aus denen sich ein Überblick über das Recht ergeben soll (Portal und Artikel nicht eingerechnet):

http://de.wikipedia.org/wiki/Systematische_Struktur_Deutsches_Recht ist auf das deutsche Recht bezogen, insoweit kann man immerhin einen wichtigen Unterschied in der Hierarchie feststellen. http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Recht. erhebt den Anspruch, die oberste Ebene zu bedienen, führt allerdings nur wenige und zudem skurrile Begriffe auf, über deren Platzierung man lange ergebnislos grübeln kann. Nicht günstig für einen Nutzer, der sich einen Überblick verschaffen will.

Diese Seite hier, das Kategoriensystem, ist direkt über das Portal erreichbar, ohne dass erkennbar würde, dass http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Recht. nach dem dort geltend gemachten Anspruch zuerst konsultiert werden müsste. Im Ergebnis dreht man sich als Nutzer im Kreis, ohne tatsächlich einen Überblick über das Recht zu bekommen.

Zur Kategorisierung selbst: Eine gute Kategorisierung ist sehr schwierig und kann in dieser linearen Form trotz Hyperlink und und der wiki-eigenen Beteiligungsform wahrscheinlich nie ganz gelingen. Aber etwas längeres Nachdenken über die Anordnung wäre schon hilfreich. Ich will gar nicht in die Einzelheiten dieser Seite einsteigen. Man sieht auf den ersten Blick, dass hier eine Schieflage existiert, die sich ohne größeren Aufwand kaum noch zurechtrücken lässt. Das islamische Recht hat auf der obersten Stufe noch weniger verloren, als etwa das Gesetz (Oberbegriff: Rechtsquelle) und das Urteil (Oberbegriff: Gerichtsentscheidung). Es sollte möglich sein, den eigenen Eintrag etwas mehr zu überdenken und ihm nicht durch einen hohen Rang eine künstliche Aufwertung zu verschaffen. Ich unterstelle niemandem, dass er das absichtlich tut, denn es erfordert durchaus einigen Aufwand, zum hinzugefügten Artikel Oberbegriffe zu finden. Nicht immer geht das so einfach. Aber dass es so wie bisher den Nutzer nicht weiterbringt, sollte jeder einsehen. Was soll der Nutzer mit dieser Seite so anfangen? Er muss sich durch einen Wust von Begriffen lesen, der mit der Sache, die er sucht, nicht viel bis gar nichts zu tun haben. Wer gezielt nach einem Überblick über das geltende deutsche Recht sucht (dürfte im deutschsprachigen Teil von Wikipedia die Mehrheit sein), der muss erst über islamisches Recht und bald auch noch über "Gesetz (Kongo)" stolpern, die Hexerei und die Todesstrafe sowie die Rechtswissenschaftler der Jahrhunderte beiseite stehen lassen, bis er frustriert aufgibt, weil er merkt, dass er hier nichts Brauchbares finden kann.

Bisher erkenne ich also keine brauchbare Kategorisierung, geschweige denn ein Kategoriensystem.

Mein Vorschlag deshalb:

  • Eine Einstiegsseite schaffen, auf der tatsächlich nur Kategorien der ersten Stufen (ca. drei) erscheinen und weitere Kategorieseiten zu den einzelnen Rechtsgebieten erstellen, am besten vorab getrennt nach Staaten (damit man nicht ständig über Feinheiten anderer Rechtssysteme stolpert, die ohnehin meist nur in Bruchstücken präsentiert werden).
  • Beim Ausarbeiten der Kategorienlisten darauf achten, dass der Nutzer sich an der obersten Ebene schnell orientieren kann. Der Ansatz auf http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Recht., dazu eine kurze Erläuterung hinzuzufügen, ist schon mal nicht schlecht.

Ich meine gelesen zu haben, dass für solche Strukturänderungen und die Kategorisierung auf den oberen Ebenen der Fachbereich zuständig ist. Leider gab es auf der betreffenden Seite keine weiteren Hinweise dazu. Gibt es für den Berich Recht so etwas?

gerald h 22:15, 8. Sep 2005 (CEST)

Hinweis: Eine Diskussion zur Gestaltung der Kategorien im Bereich "Recht" findet unter Kategorie_Diskussion:Recht statt. --wau > 16:31, 14. Nov 2005 (CET)