Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Ermöglichen von NPOV in den Personenartikeln/Archiv


Antragsannahme

Moin, ich gedenke nicht, den Antrag gemäß Punkt IV (andere Option existiert scheinbar nicht) anzunehmen. Aus meiner Sicht ist keinerlei NPOV beim Ergebnis eines legitimen MB zu verorten. Das ist ein inhaltlicher Konflikt, ebenso unnötig wie überflüssig und (zumindest aus meiner Sicht) fast mit Ironie behaftet. SG sollte keinesfalls über Genealogiesymbolik befinden. Zum Casus gibt es des Weiteren bereits zwei neue Beiträge im Kurier. VG--Magister 22:09, 26. Feb. 2014 (CET)

Meiner Meinung nach ist das SG für diese Anfrage nicht zuständig da die Community per MB eine bislang gültige Regelung abgesegnet hat und diese Regelung wurde in weiteren Meinungsbildern bestätigt. Die Community steht als Entscheidungsinstanz über dem SG und dem SG obliegt hier nicht das Recht diese zu overrulen. Ebenso ist das SG nicht berechtigt Regeln zu schaffen die über einen konkreten Fall hinausgehen zu schaffen. Nur ein neues Meinungsbild kann hier eine Änderung bringen. --codc Disk Chemie Mentorenprogramm 23:52, 26. Feb. 2014 (CET)
siehe hierzu bitte meine umseitige Stellungnahme. ca$e 00:42, 27. Feb. 2014 (CET)
Das SG müsste wohl zuerst klären, ob das Thema inhaltlicher Natur oder eine Neutralitätsfrage ist. Wenn es zum Schluss kommt, dass es eine inhaltliche Frage ist, dann wäre eine Annahme nur hinsichtlich der Bewertung der Admin-Aktionen (Artikel- und Benutzersperren sowie zugehörige SPP und AP) gem. Zuständigkeit Punkt 2 möglich. -- Hans Koberger 08:08, 27. Feb. 2014 (CET)


Wenn die SG-Anfrage durchkommen soll, müsste dargelegt werden, inwiefern (in Ca$e u.a. Sinne) "einsichtige" Admins gegen ihre Adminkollegen entscheiden dürfen (ja dann quasi müssen) was NPOV ist. Also das SG muss dann den einen insofern "guten" Admins erlauben (ja befehlen), ihre NPOV-Sicht gegenüber den anderen durchzusetzen. - Wer als Admin irgendeinen Sinn für Wikipedia entwickelt hat, wird so einen Verfassungskonflikt mit seinen Kollegen zwar nicht wollen. Aber es geht dann ja nicht darum, was Admins wollen, sondern darum NPOV durchzusetzen. - Langer Rede kurzer Sinn: Wenn man so etwas will, muss man das vor dem SG auch anders beantragen als es jetzt gemacht wurde. Frage dann: Inwiefern sollten NPOV-Entscheidungen kein inhaltliches Problem sein?--Pacogo7 (Diskussion) 11:03, 27. Feb. 2014 (CET)

Es sich nicht zu leicht machen

„Demokratie ist doof, wenn man zu den unterlegenen 49,99 % gehört“, schreibt Benutzer Wo st 01 auf der Hauptseite. Das klingt nach einem netten Bonmot, aber der Satz ist falsch, wenn er auf der hier zugrundeliegenden Sachverhalt angewandt werden soll. Was eine Demokratie nämlich nicht darf, ist, Minderheiten zu kujonieren. Das wäre dann keine Demokratie mehr, sondern eine Demokratur.

Mehrheitsentscheidungen können sachlich unbegründet, sachlich falsch und (kulturelle etc.) Drangsalierung sein. So etwa, wenn ein Parlament beschließt, dass die Kreiszahl Pi ab sofort 3,1 lautet (so einst geschehen). Das würde niemand bei Verstand berücksichtigen. Demokratische Beschlüsse sind kein Fetisch, sondern eine Arbeitsgrundlage. Eine Arbeitsgrundlage kann aber auch dann falsch sein, objektiv unangemessen sein, wenn sie mit dem Attribut des demokratischen Beschlusses gefasst worden ist.

Die (nur) im deutschsprachigen Raum üblich Schreibweise mit * und † ist von drangsalierendem Kulturimperialismus, zumindest und spätestens dann, wenn sie in Biographien für Atheisten, Juden, Moslems etc. zwingend vorgeschrieben ist. Da Artikel über verstorbene Personen durchaus so etwas wie virtuelle Grabsteine sind, ist der Vergleich dieser Wikipedia-Regel mit dem Zwang, auch auf den Grabsteinen von Atheisten, Juden, Moslems… diese beiden Zeichen * und † einzugravieren, durchaus statthaft.

Die Mehrheit hat kein Recht, Nichtchristen unter diesen christlichen Symbolen zu „begraben“. Da mag sie, die Mehrheit, das so oft mehrheitlich beschließen, wie sie will.

Deswegen haben wir im wirklichen Leben das Bundesverfassungsgericht, das im Zuge der Normenkontrollklage die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüft. Eine solche Überprüfung soll in der WP, so der Gedanke mancher, nicht stattfinden, denn die Mehrheit habe gesprochen, hugh. Das kann es nicht sein.

Deswegen ist es richtig, wenn das SG die Angelegenheit überprüft. Natürlich kann das SG selbst „Recht setzen“ - in starker Weise so, dass es feststellt, dass die vorgeschriebenen BIO-Schreibweisen nicht mit NPOV vereinbar sind. Und das sollte es auch tun. --Freud DISK Konservativ 06:49, 27. Feb. 2014 (CET)

Oder - schreck - es bestätigt das Meinungsbild, weil eine einheitliche Schreibweise eben nicht POV ist; ganz im Gegensatz, wenn jeder selbst bestimmt, welche Form ihm gerade beliebt. Das anschließende Gejammer könnte sehr spaßig sein. Auch ich bin also sehr dafür hier eine Entscheidung zu finden. Das SG darf aber leider nicht außerhalb der per abstimmungsberechtigten Gemeinschaft vergebenen Zuständigkeit entscheiden. Schon gar nicht kann es sich anmaßen im Artikelbereich Recht zu setzen. Also wird der Spaß erst nach dem in den Startlöchern stehenden MB losgehen. 141.90.2.58 08:17, 27. Feb. 2014 (CET)
Immer dicht neben der Selbstverständlichkeit zu diskutieren, dass ein MB eben nicht über Diskriminierung oder Diskriminierung von Benutzern und Lesern entscheiden kann, finde ich langsam albern. Werden wir irgendwann darüber abstimmen, ob die Juden den * wieder tragen müssen? Ich hoffe nicht. Natürlich ist das SG zuständig. Gerade für solche Fragen wurde es geschaffen. --Rettet den Sonnabend (Diskussion) 09:34, 27. Feb. 2014 (CET)
Scheint sich aber davor zu drücken :-) --Schlesinger schreib! 09:37, 27. Feb. 2014 (CET)
Ich stimme Freud hinsichtlich der Demokratur uneingeschränkt zu: eine Mehrheit darf eine Minderheit nicht eklatant benachteiligen. In einer Abstimmung gibt es allerdings auch unterlegene Ansichten und "Verlierer". Wir müssen auch realistisch genug sein, dass wir in WP nie 100% zufriedene Mitglieder haben. Ob das Ergebnis des letzten MB nun eine Personengruppe im Übermaß benachteiligt, ist bereits sehr umstritten und Gegenstand zahlreicher Diskussionen und bald auch eines neuen MB.
Meine Aussage bezieht sich vielmehr darauf, dass dieses Dilemma nicht mittels BNS gelöst werden kann, sondern auch nur wieder durch die Community. Als Prozess zur Entscheidungsfindung haben wir uns für ein Meinungsbildung entschieden. Die unterlegene sollten versuchen, die "Andersdenkenden" von ihrem Standpunkt zu überzeugen.
Eine Deomkratie ist nicht perfekt und folglich sind es Meinungsbilder auch nicht. Vielleicht ließen sich solche "demokratischen Schieflagen" vermeiden, indem man zusätzlich eine Meritokratie in Form eines "Ältestenrats" (=Verfassungsgericht) einrichtet, aber das müsste die Community erst beschließen. Die aktuelle Beschlusslage zum SG lässt die Aufhebung eines beschlossenen Meinungsbildes jedoch nicht zu. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 10:07, 27. Feb. 2014 (CET)
Theoretisch wäre das SG bei seiner Entscheidung nicht an Meinungsbilder gebunden (s.h..) -- Hans Koberger 11:56, 27. Feb. 2014 (CET)

HaKo, die Zuständigkeiten des SG sind auf der von Dir verlinkten Seite weiter oben klar benannt. Es ist wenig, aber auch viel - i. S. von anspruchsvoll - was dort festgeschrieben ist. Einschlägig sind die Punkte 2. - Auseinandersetzungen um Adminfunktionen - also: dürfen sie Seiten und Benutzer sperren, um eine strittige Version einseitig durchzudrücken? 4. - wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten) - genau darum geht es ja, dass die angegriffene Version POV ist und nicht neutral. Dass dabei auch eine inhaltliche Frage berührt wird (hier: dürfen Artikelinhalte Leser diskriminieren) ist eigentlich immer so. Sich vor einer Annahme der Anfrage mit dieser Begründung zu drücken, würde die Daseinsberechtigung des SG überhaupt infragestellen. Wir brauchen kein „Verfassungsgericht“, denn wir haben ein SG, das sich genau mit diesen Fragen in letzter Instanz beschäftigen soll. Die Befugnisse des SG sind stark beschnitten, aber das, was hier angefragt ist, darf und muss es. --Rettet den Sonnabend (Diskussion) 13:18, 27. Feb. 2014 (CET)

Ich zum Beispiel sehe es nicht so, dass NPOV hier Anwendung findet. Das ist meine Meinung und deshalb habe ich abgelehnt. Wenn es ein anderer Schiri anders sieht, kann er annehmen. --Hosse Talk 13:38, 27. Feb. 2014 (CET)
Ich zum Beispiel sehe es nicht so, Hosse, dann solltest Du vielleicht mal die Augen aufmachen und sehen, was für eine merkwürdige Ansichtssache da gegen die Meinung vieler Autoren, die sich damit intensiver beschäftigt haben, da verteidigt und administriell supported wird. Willkommen im 21. Jahrhundert und nicht: Augen zu und durch. Es ist zum Haareraufen. Wie soll ich mich da neutral positionieren? Niemand erwartet, dass sich ein Schiedsrichter neutral positioniert, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine unneutrale, beleidigende, diskriminierende Darstellungsweise geht, sondern dass er vollkommen unneutral das administrative Durchdrücken der unneutralen Position unterbindet. --Rettet den Sonnabend (Diskussion) 13:52, 27. Feb. 2014 (CET)
Mit Dir diskutiere ich nicht. --Hosse Talk 14:04, 27. Feb. 2014 (CET)
Das musst Du auch nicht. Wir haben verstanden, dass Du neutral bist. --Rettet den Sonnabend (Diskussion) 14:53, 27. Feb. 2014 (CET)

Wie verfaßt man eine "Problemschilderung"?

Hallo, ich bin unter "Beteiligte Benutzer" eingetragen, und darüber auch freundlicherweise benachrichtigt worden. Jetzt finde ich gerade nicht den formalen Einstieg in eine Schiedsgerichtsseite. Was genau ist mit "Anfrage" gemeint? Ist die "Anfrage" der Beitrag, der unter "Benutzer:Hardenacke (Problemschilderungen)" steht? Ist es erwünscht, daß ich zu der Poblemschilderung von Hardenacke Stellung nehmen, oder soll ich zum Seitentitel "Ermöglichen von NPOV in den Personenartikeln" Stellung nehmen? Rosenkohl (Diskussion) 16:15, 27. Feb. 2014 (CET)

Hallo Rosenkohl. Schildere wie Du die Problemlage siehst oder für dich wahrnimmst. Unter Lösungsvorschlägen entsprechend Deine Gedanken zu einer solchen. Unter Anfrage bei einer SG-Anfrage ist der Antrag im Gesamten gemeint, incl. der Wortäußerungen der Beteiligten. Grüße --HOP 16:23, 27. Feb. 2014 (CET)
Aha, allerdings gibt es offenbar schon "Annahmen" oder "Ablehnungen" dieses "Antrags", ohne daß ich oder viele andere als "beteiligt" eingetragenen überhaupt einen Antrag gestellt, oder sich an dem "Antrag im Gesamten" überhaupt geäußert hätten,
Ich kenne viele Probleme. Die "Lage" welches "Problems" genau ist gemeint? Wenn ich nicht weiß, um welches "Problem" es geht, kann ich auch nicht schildern, wie ich dessen Lage sehe, Rosenkohl (Diskussion) 19:55, 27. Feb. 2014 (CET)
Ja, Du warst nicht schnell genug. Aber tröste Dich damit, dass die Stellungnahmen derer, die es noch geschafft haben, auch nicht beachtet oder gar berücksichtigt worden sind. --Hardenacke (Diskussion) 20:00, 27. Feb. 2014 (CET)