Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Ewald Trojansky
Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:
- Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
- Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
- Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
- Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".
Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 09:46, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ausreichend Zeit: Im Falle einer Wahl werde ich mich vorrangig auf meine Arbeit im Schiedsgericht konzentrieren, also meine Wiki-Zeit umschichten.
- Erfahrung mit Konfliktmanagement habe ich gesammelt als stellvertretender Chefredakteur (Leitung eines neunköpfigen Teams) bei einer deutschsprachigen Wochenzeitung in Prag und als Vizepräsident der Vereinigung ausländischer Korrespondenten in Moskau (1994-1998). [1]
- Ohne Ansehen der Person urteilen: Von einer Ausnahme abgesehen kenne ich in Wiki niemand persönlich. Wäre dies der Fall oder hätte ich aufgrund engerer Online-Kontake zu einzelnen Wikipedianern den Eindruck, dass ich nicht objektiv urteilen kann, würde ich mich als befangen aus dem Verfahren verabschieden. Im übrigen bin ich dafür, dass das Schiedsgericht in von ihm nach seiner Wahl festzulegenden Verfahrensregeln jedem Verfahrensbeteiligten das Recht gibt, einen Antrag auf Ausschluss wegen Befangenheit gegen einzelne Mitglieder des Schiedsgerichts zu stellen. Dessen Kollegen stimmen dann über diesen Antrag mit einfacher Mehrheit ab.
- Mein Verhältnis zu allen Verfahrensbeteiligten versuche ich in den Vermittlungsausschüssen nach dem Motto "Höflich aber bestimmt und in jedem Fall distanziert" zu gestalten. Ich denke, viele Konflikte lassen sich bewältigen, indem man sich vorrangig auf die strittigen Sachfragen konzentriert. In Fällen, in denen es ausschließlich um ständig wiederkehrende persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Verunglimpfungen geht, bin ich ebenso höflich aber bestimmt für Sanktionen. In den von mir moderierten Vermittlungsausschüssen bevorzuge ich klare Spielregeln, die ebenso klar verkündet werden: Konzentration auf die Darstellung des strittigen Sachverhaltes (worum wird eigentlich gestritten), Äußerungen ausschließlich zur Sache, Ankündigung von Sanktionen (Antrag auf zeitlich befristete Benutzersperre) bei beleidigenden Äußerungen. -- Ewald Trojansky 11:43, 3. Mai 2007 (CEST)
Fallbeispiel
Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:
- Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.
Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:29, 5. Mai 2007 (CEST)
Kleine Bitte
Ich bitte um Geduld, ich habe die Anfrage zur Kenntnis genommen und brauche Zeit, mich sachkundig zu machen. Schnellschüsse sind meine Sache nicht.... -- Ewald Trojansky 11:51, 6. Mai 2007 (CEST)
Entscheidung
Ich will, wie ich es auch im Schiedsgericht halten würde, die Entscheidungen in drei Teile gliedern:
- Den reinen Sachverhalt - also was ist eigentlich passiert
- Die rechtliche Würdigung gemäß Wiki-Regeln - also liegt ein Regelverstoß vor oder nicht
- Abschließende Beurteilung und Maßnahmen.
In einem Schiedsgericht wäre die Darstellung des Sachverhaltes zunächst Sache der Parteien (also, diese sagen, was aus ihrer Sicht passiert ist und belegen das). Im zweiten Schritt müsste das Schiedsgericht entscheiden, welchen Sachverhalt es selbst zugrunde legt. Als drittes müsste das Schiedsgericht überprüfen, ob das von ihm zugrunde gelegte Verhalten beider Parteien den Regeln entspricht oder nicht und dann als viertes Maßnahmen beschließen.
Sachverhalt
- Benutzer Bronfmann hat Benutzer Aasen als Kandidaten des Schiedsgerichtes vorgeschlagen. Benutzer Aasen ist - nach bisher nicht widersprochenen Angaben von Bronfmann - mit der unbeschränkt gesperrten Benutzerin AnalytikerIn identisch.
- Unter der Voraussetzung, dass Bronfmann und Aasen nicht identisch sind, beziehungsweise dies nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann ergibt sich folgendes Bild: Ein bislang nicht auffällig gewordener Benutzer hat eine indefinit gesperrte Benutzerin vorgeschlagen.
- Unter der Voraussetzung dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Bronfmann ein missbräuchlich eingesetzter Mehrfachaccount des unbegrenzt gesperrten Accounts AnalytikerIn ist und so mit Aasen und AnalytikerIn identisch ist (alle drei sind eine Person), ergibt sich folgendes Bild: Ein unbegrenzt gesperrter Benutzer/In hat sich unter vorgeblich fremdem Account selbst vorgeschlagen.
Rechtliche Würdigung
- Benutzer Analytikerin war unbegrenzt gesperrt. Für das Schiedsgericht kann kandiddieren, wer die Bedingungen der allgemeinen Stimmberechtigung erfüllt (Zitat). Ausdrücklich nicht stimmberechtigt sind nach Wikiregeln gesperrte Benutzer. Damit erfüllt die hinter den Accounts Aasen beziehungsweise AnalytikerIn stehende Person die Bedingungen für eine Kandidatur nicht.
- Sollte Bronfmann nicht mit den beiden identisch sein, ist kein Verstoß gegen Wiki-Regeln erkennbar sondern eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.
- Sollte Bronfmann mit den beiden identisch sein, liegt der Versuch einer Täuschung der Wiki-Gemeinde - und damit der mißbräuchlichen Nutzung eines Mehrfachaccounts vor. Denn in diesem Fall sollte eine Unterstützung Dritter für eine Kandidatur vorgespiegelt werden, die es so jedenfalls nicht gab.
Abschließende Beurteilung und Maßnahmen
- Die Löschung der Kandidatur war im Endergebnis korrekt. Sie wurde zunächst mit einer - zumindest anzweifelbaren - Begründung durchgeführt Dann wurde sie rückgängig gemacht. Beide Entscheidungen waren im Rahmen des Ermessens-Spielraumes eines Admins vertretbar und sind daher nicht zu beanstanden. Die letzte Löschung war inhaltlich und formal korrekt und hat weiter Bestand. Daher: Keine Maßnahmen in Bezug auf die beteiligten Admins.
- Ist Bronfmann nicht mit Analytikerin identisch, beziehungsweise kann dies nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, erhält er eine Ermahnung, sich besser mit den Wiki-Regeln vertraut zu machen.
- Ist Bronfmann mit Analytikerin identisch, liegt der Versuch einer Täuschung der Wiki-Gemeinde und damit eines Missbrauchs von Mehrfach-Accounts vor. Der oder die BenutzerIn hätte nämlich durchaus auch die Möglichkeit gehabt, sich selbst zur Kandidatur zu stellen. Verschleiert er oder sie die Selbstkandidatur indem er oder sie sich durch eine fiktive dritte Person vorschlägen lässt, kann dies klarerweise nur zum Zwecke der Täuschung geschehen. Für einen Missbrauch des Mehrfachaccounts zum Zwecke der Täuschung hielte ich eine Sperre von einem halben Jahr für angemessen.
Schlussbemerkung
Diese Entscheidung bezieht sich nur auf den vorgelegten Fall. Er bezieht sich nicht auf die ursprüngliche Sperre von AnalytikerIn. Würde diese erste Sperre von einem Schiedsgericht - aus welchen Gründen auch immer - aufgehoben, träte an ihre Stelle die oben genannte Sperre wegen Täuschung der Wiki-Gemeinde in einer Wahl durch Missbrauch eines Mehrfach-Accounts. Diese Maßnahme gilt dann auch für alle von AnalytikerIn angelegten Mehrfachaccounts, soweit diese als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können. -- Ewald Trojansky 14:12, 7. Mai 2007 (CEST)
Anmerkung zum Vorwurf in der Contra-Stimme von — ABF —
Ich verweise zunächst einmal auf die Geschichte dieses Vorwurfs:
- Variante 1: — ABF — 10:13, 8. Mai 2007 (CEST) Kontra ein Vöglein hat mir da was total unakzeptabeles gezwitschert....
- Variante 2: — ABF — 11:46, 8. Mai 2007 (CEST) Kontra S1 (ich hoffe, es ist okay, das ichs so sage) hat mir da einiges erzählt was nahezu mobbing ist, und was ich nicht fürs sg akzeptieren kann.
- Variante 3: Wer sich solche und andere dinge ausdenkt... — ABF — 15:02, 8. Mai 2007 (CEST) Kontra
Zuerst dachte ich: Ich bin kein Ornithologe, also lass ich die Vöglein zwitschern... :-))) Inzwischen haben User nach dem Hintergrund gefragt, daher eine kurze Stellungnahme.
- Zwischen Admin S¹ und mir gab es deutliche Meinungsverschiedenheiten, meine Meinung zu ihm kann man unter Benutzer:S1/Bewertung nachlesen.
- Als S¹ sich zur Adminwahl stellte, habe ich mit der von — ABF — angeführten Begründung gegen ihn gestimmt.
- Eine Gegenstimme bei einer Adminwahl und ihre Begründung als Mobbing zu werten ist meiner Ansicht nach etwas weit hergeholt - da würde es hier vor Mobbern nur so wimmeln.
- Dass die Gründe für meine Gegenstimme ausgedacht oder Mobbing seien, hat während seiner Admin-Wahl nicht einmal S¹ behauptet, nachzulesen hier [2]
Das sind die für jeden nachprüfbaren Fakten. Was außerhalb der Wiki-Öffentlichkeit auf welchen Kanälen auch immer ausgetauscht wird, entzieht sich meiner Kenntnis und kann daher von mir nicht kommentiert werden. -- Ewald Trojansky 16:26, 8. Mai 2007 (CEST)
- Da ich den fraglichen Konflikt mitbekommen habe, möchte ich nur anmerken, dass Ewalds Begründung der Gegenstimme bei der Adminwahl aus meiner Sicht sachlich richtig war. Wer es wirklich will, kann die Hintergründe jederzeit hier nachlesen...--Johannes Rohr 11:36, 9. Mai 2007 (CEST)