Ludwig Wilhelm Maurer (* 20. Oktober 1825 in Darmstadt; † 5. Februar 1906 ebenda) war ein deutscher Jurist und Mitglied der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen.

Bevor Wilhelm Maurer am 28. April 1871 als Oberstaatsanwalt am Hofgericht Gießen tätig wurde, war er als Gerichtsassessor am Landgericht Michelstadt (1853), als Substitut des Staatsanwalts am Kriminalsenat des Hofgerichts Gießen (1862) und in gleicher Funktion am Hofgericht Darmstadt (1865) eingesetzt. Am 30. Juli 1873 wurde er zum Hofgerichtsrat in Darmstadt ernannt.

Vom 7. Oktober 1875 bis 1884 hatte er für den Wahlbezirk Starkenburg 12 (Darmstadt-Land) ein Mandat für die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen. Er legte sein Amt nieder; sein Nachfolger wurde Alexander Friedrich.

In der Provinz Starkenburg war er als Landgerichtsrat (1879) und Oberlandesgerichtsrat (ab 17. März 1880 bis zur Pensionierung zum 19. Mai 1897) tätig.

Auszeichnungen

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Öffentliche Ämter

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  • Mitglied und Rat der Hessischen Brandversicherungskammer
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