Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO; Abk.: W-IdNr.) soll in Deutschland als ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen eingeführt werden (§ 139a Abs. 3 AO).[1] „Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt.“[1] Ab November 2024 soll sie stufenweise vergeben werden.[2]

Wirtschaftlich Tätige sind:

Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie zusätzlich zur persönlichen Steueridentifikationsnummer eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt werden kann.

Verfahren

Bearbeiten

Das Bundeszentralamt für Steuern wird die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.

Momentan beanspruchen die Arbeiten zu deren Einführung auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien auch noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt werden.[1]

Die Vergabe soll im Herbst 2024 beginnen.[3]

Im August 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht.[4]

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b c BZSt - Wirtschaftsidentifikationsnummer. Archiviert vom Original am 16. März 2023; abgerufen am 20. Juli 2023.
  2. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer. BZSt, abgerufen am 6. September 2024.
  3. Das ändert sich 2024. In: bundesfinanzministerium.de. Bundesfinanzministerium, abgerufen am 25. Februar 2024.
  4. Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV). Bundesfinanzministerium, August 2024, abgerufen am 4. September 2024 (Regierungsentwurf).