Wirtschaftssicherstellungsgesetz

Bundesgesetz

Das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschafts­sicherstellungs­gesetz; WiSiG) ist ein Bundesgesetz, dass es ermöglichen soll, für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte erforderliche Versorgung mit Gütern und Leistungen sicherzustellen.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
Kurztitel: Wirtschaftssicherstellungsgesetz
Abkürzung: WiSiG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilschutz
Fundstellennachweis: 705-1
Ursprüngliche Fassung vom: 24. August 1965
(BGBl. I S. 920)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1965
Neubekanntmachung vom: 3. Oktober 1968
(BGBl. I S. 1069)
Letzte Änderung durch: Art. 262 V vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. September 2015
(Art. 627 V vom 31. August 2015)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Sicherstellungsgesetz ist im Wesentlichen eine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, die die eigentlichen konkreten Regelungen enthalten. Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Wirtschaftssicherstellungsverordnung erlassen.[1] Die Pflichten der Rechtsverordnungen dürfen nur nach Maßgabe des Art. 80a Grundgesetz, also im Falle eines äußeren Notstandes, angewandt werden.[2]

Einschränkung von Grundrechten

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Gemäß dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot nennt § 23 WiSiG die Grundrechte, die eingeschränkt werden. Dieses ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland).

Einzelnachweise

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  1. Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) BT-Drs. IV/892 vom 14. Januar 1963.
  2. Sven Eisenmenger: Was kommt auf Staat und Wirtschaft im äußeren Notstand zu? In: Sven Eisenmenger. Band 7, Nr. 4, 2024, S. 152–158; hier: 155.