Wirtschaftssicherstellungsgesetz
Das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz; WiSiG) ist ein Bundesgesetz, dass es ermöglichen soll, für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte erforderliche Versorgung mit Gütern und Leistungen sicherzustellen.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs |
Kurztitel: | Wirtschaftssicherstellungsgesetz |
Abkürzung: | WiSiG (nicht amtlich) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Zivilschutz |
Fundstellennachweis: | 705-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 24. August 1965 (BGBl. I S. 920) |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1965 |
Neubekanntmachung vom: | 3. Oktober 1968 (BGBl. I S. 1069) |
Letzte Änderung durch: | Art. 262 V vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. September 2015 (Art. 627 V vom 31. August 2015) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Sicherstellungsgesetz ist im Wesentlichen eine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, die die eigentlichen konkreten Regelungen enthalten. Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Wirtschaftssicherstellungsverordnung erlassen.[1] Die Pflichten der Rechtsverordnungen dürfen nur nach Maßgabe des Art. 80a Grundgesetz, also im Falle eines äußeren Notstandes, angewandt werden.[2]
Einschränkung von Grundrechten
BearbeitenGemäß dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot nennt § 23 WiSiG die Grundrechte, die eingeschränkt werden. Dieses ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz) BT-Drs. IV/892 vom 14. Januar 1963.
- ↑ Sven Eisenmenger: Was kommt auf Staat und Wirtschaft im äußeren Notstand zu? In: Sven Eisenmenger. Band 7, Nr. 4, 2024, S. 152–158; hier: 155.