Die Wirtschaftsstrafkammer ist eine besondere Strafkammer beim Landgericht, deren Zuständigkeit in Deutschland nach § 74c GVG geregelt wird.

Sie ist zuständig für Straftaten

ferner auch bei Straftaten

soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Wirtschaftsstrafkammern bestehen nicht bei allen Landgerichten. Nach § 74c Abs. 3 GVG besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsstrafsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte bei einem Landgericht zu konzentrieren.

Siehe auch

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