Wurfkreuz
Das Wurfkreuz ist eine mittelalterliche Schlag- Stich- und Wurfwaffe.[1]
Wurfkreuz | |
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Angaben | |
Waffenart: | Schlag-, Wurf- und Stichwaffe |
Bezeichnungen: | Wurfkreuz |
Entstehungszeit: | Mittelalter |
Einsatzzeit: | Ende des Mittelalters bis hin ins späte 19. Jahrhundert |
Werkstoff: | Metall |
Besonderheiten: | viele Anwendungsmöglichkeiten |
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Die einfach herzustellenden schmiedeeisernen Wurfkreuze haben die Form des Lateinischen Kreuzes und ähneln den zeitgenössischen Grab- oder Kirchenkreuzen. Jedoch haben sie spitze Enden und sind daher als Waffe geeignet. In den Schriftquellen wird das Wurfkreuz erstmals im frühen 16. Jhd. erwähnt. Im Jahre 1541 wird es in der Stadtordnung von Gotha, neben anderen Waffen, verboten. Noch 1820 wird das Wurfkreuz durch das Wildereistrafgesetz des Oberamtes Ravensburg erwähnt und dabei dem Tragen einer Schusswaffe gleichgestellt. Es wurde als Nahkampfwaffe von verschiedensten Personengruppen (Schmuggler, Wilderer, Studenten, Ritter) verwendet.[2]
Es sind nur wenige Originale in Museen erhalten und daher ist das Wurfkreuz recht unbekannt. Dieses liegt wahrscheinlich teilweise an der Unscheinbarkeit des Wurfkreuzes, welches oft nicht als solches identifiziert wird. Zudem finden sich in älterer Literatur mitunter Falschangaben. So beschreibt der Kunstschriftsteller August Demmin (1817–1898) es fälschlicherweise als Femegerichtskreuz mit dem angeblich Urteile von Femegerichten symbolisch verkündet wurden.[2][3]
Es kann als Schlagverstärker und Stichwaffe in der Faust gehalten werden, als Streithammer oder Wurfeisen genutzt werden.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Wurfkreuz. In: barbarusbooks.de. Abgerufen am 11. September 2023 (deutsch).
- ↑ a b Patrick Tarner: Kuriose Waffen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit – Das Wurfkreuz. In: kampfsportmuseum.de. 9. Dezember 2022, abgerufen am 11. September 2023 (deutsch).
- ↑ Auguste Demmin: Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwicklungen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart, Band 1, Ausgabe 4, Verlag W. Niemann, 1893, S. 979 [1]