Zahlkarte (Einzahlungsschein)
Einzahlungsformular , das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wird
Als Zahlkarte wurde ein Einzahlungsformular bezeichnet, das von der Post zur Einzahlung von Bargeld auf ein Postscheckkonto verwendet wurde.[1] Sie diente so der halbbaren Zahlung und war damit dem Zahlschein anderer Banken vergleichbar.[2]
Die Einzahlung per Zahlkarte unterlag keiner Begrenzung des Betrags. Sie war bei der Deutschen Bundespost auf das eigene Postscheckkonto gebührenfrei, auf fremde Konten gebührenpflichtig.[3] Zahlkarten waren durch blaue Bedruckung, teilweise auch durch hellblaues Papier kenntlich.
Die Benutzung von Zahlkarten lief in Deutschland Anfang der 1990er Jahre aus,[4] an ihre Stelle sind Zahlscheine getreten.[5]
Siehe auch
Bearbeiten- Postanweisung zur Übermittlung von Bargeld
- Postscheckverkehr
- Einzahlungsschein (Schweiz)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Bank-Lexikon. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1983, Zahlkarte, S. 2029 (springer.com).
- ↑ Reinhold S., Scheuring F., Zürn B., Fiebig H.: Wirtschaftslehre für Verkäufer. Hrsg.: Fiebig H. Gabler Verlag, Wiesbaden 1980, Barzahlung — Halbbare Zahlung, doi:10.1007/978-3-663-12862-5_21.
- ↑ Postscheckordnung (PostSchO). In: Bundesgesetzblatt Teil I. Nr. 125, 4. Dezember 1969, S. 2159–2163 (bgbl.de [PDF]).
- ↑ Siegfried Reinhold, Franz Scheuring, Bernd Zürn: Grundbildung für Kaufleute. Hrsg.: H. Fiebig. Gabler Verlag, Wiesbaden 1992, Geld — Währung — Zahlungsverkehr I, doi:10.1007/978-3-322-82956-6_32.
- ↑ Jürgen Olschimke: Änderungen bei Nachnahme National. In: philatelie. Nr. 491, 2018 (jolschimke.de).