Zeche Mißgunst

Bergwerk in Deutschland

Die Zeche Mißgunst ist ein ehemaliges Steinkohlenbergwerk in Dortmund-Sölderholz. Das Bergwerk war bereits um das Jahr 1744 in Betrieb.

Zeche Mißgunst
Allgemeine Informationen zum Bergwerk
Informationen zum Bergwerksunternehmen
Betriebsbeginn 1744
Betriebsende 1848
Nachfolgenutzung Zeche Neue Hoffnung II
Geförderte Rohstoffe
Abbau von Steinkohle
Geographische Lage
Koordinaten 51° 29′ 2,4″ N, 7° 35′ 24″ OKoordinaten: 51° 29′ 2,4″ N, 7° 35′ 24″ O
Zeche Mißgunst (Regionalverband Ruhr)
Zeche Mißgunst (Regionalverband Ruhr)
Lage Zeche Mißgunst
Standort Sölderholz
Gemeinde Dortmund
Kreisfreie Stadt (NUTS3) Dortmund
Land Land Nordrhein-Westfalen
Staat Deutschland
Revier Ruhrrevier

Bergwerksgeschichte

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Am 29. August des Jahres 1768 wurde eine Mutung auf ein bereits teilweise abgebautes Grubenfeld eingelegt. Dieses Grubenfeld war vorher durch den Freiherrn von Hoevel mittels eines Schachtes bearbeitet worden. Um das Jahr 1790 war das Bergwerk zunächst in Betrieb, dabei wurde teils mit offener, teils mit verdeckter Rösche abgebaut. Später wurde das Bergwerk wieder stillgelegt, der genaue Zeitpunkt der Stilllegung ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Grund für die Stilllegung waren Unregelmäßigkeiten der Arbeiter. Im Jahr 1818 war die östliche Fortsetzung des Flözes von der Zeche Neue Hoffnung über einen Stollen abgebaut. Am 6. Januar des Jahres 1819 wurde eine erneute Mutung eingelegt. Ab dem 5. Juli desselben Jahres sollte neben dem bereits verbrochenen Stollen ein neuer Stollen aufgefahren werden, dieses Projekt wurde jedoch nicht mehr in Angriff genommen. Am 14. Januar und am 7. Februar des Jahres 1848 wurde das Grubenfeld der Zeche Mißgunst als Beilehn[ANM 1] an die Zeche Neue Hoffnung II verliehen.

Literatur

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  • Joachim Huske: Die Steinkohlenzechen im Ruhrrevier. Daten und Fakten von den Anfängen bis 2005 (= Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum 144). 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Selbstverlag des Deutschen Bergbau-Museums, Bochum 2006, ISBN 3-937203-24-9.

Anmerkungen

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  1. Als Beilehn oder Beilehen bezeichnet man ein zusätzlich verliehenes Grubenfeld, das mit einem anderen Grubenfeld besitzmäßig verbunden ist. (Quelle: Tilo Cramm, Joachim Huske: Bergmannssprache im Ruhrrevier.)