Zeche Wunderbar

ehemaliges Steinkohlenbergwerk in Witten, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Zeche Wunderbar war ein südlich von Annen im Tal des Borbachs gelegenes Bergwerk.

Zeche Wunderbar
Allgemeine Informationen zum Bergwerk
Förderung/Jahr 14.000 t
Informationen zum Bergwerksunternehmen
Beschäftigte 58
Betriebsbeginn 1783
Betriebsende 1935
Geförderte Rohstoffe
Abbau von Steinkohle
Geographische Lage
Koordinaten 51° 25′ 44,8″ N, 7° 22′ 19,1″ OKoordinaten: 51° 25′ 44,8″ N, 7° 22′ 19,1″ O
Zeche Wunderbar (Regionalverband Ruhr)
Zeche Wunderbar (Regionalverband Ruhr)
Lage Zeche Wunderbar
Standort Annen
Gemeinde Witten
Kreis (NUTS3) Ennepe-Ruhr-Kreis
Land Land Nordrhein-Westfalen
Staat Deutschland
Revier Ruhrrevier

Geschichte

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Das Borbachtal war eines der ersten größeren Standorte des Bergbaureviers an der Ruhr, da hier die Steinkohle zutage trat und entsprechend einfach zu fördern war. Allerdings waren Qualität und Vorräte der hiesigen Kohle offenbar begrenzt. Entsprechend kurzlebig war oftmals die Betriebsdauer der hiesigen Zechen, gleich ob sie im 18. oder erst im 20. Jahrhundert förderten, wie zum Beispiel letzteres die Zeche Borbachtal. Die Zeche Wunderbar ist hierfür ein Beispiel.

Erste Betriebs-Phase

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Der Abbau wurde 1783 als Stollen aufgefahren. Zwar erreichte er binnen eines Jahres 1784 eine Länge von 70 Metern, jedoch legte die Grube ihrem Namen keine Ehre ein: Der Aufschluss erwies sich als unbefriedigend, die vorhandene Kohle war mit Abraum versetzt („unreines" Flöz“). Bereits 1790 erfolgte deshalb die Stilllegung des Bergwerks.

Reaktivierung im 20. Jahrhundert

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Im Jahre 1933 wurde die alte Zeche noch einmal in Betrieb genommen. Es wurde ein neuer Stollen angesetzt, und 1934 förderten 58 Beschäftigte 14.000 Jahrestonnen Kohle. 1935 erfolgte dann die endgültige Stilllegung.[1]

Einzelnachweise

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  1. Wilhelm Hermann, Gertrude Hermann: Die alten Zechen an der Ruhr (= Die blauen Bücher). 4. Auflage, unveränderter Nachdruck der 3. Auflage 1990. Langewiesche, Königstein im Taunus 1994, ISBN 3-7845-6992-7, S. 292.