Zusatzweiterbildung Akupunktur

Zusatzweiterbildung für Fachärzte in Deutschland

Die Zusatzweiterbildung Akupunktur ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in Akupunktur für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Akupunktur führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

  • über die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen und
  • einen Weiterbildungkurs in Akupunktur mit einem Umfang von 200 Stunden absolviert haben[2] sowie
  • über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Akupunktur gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man dargelegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Diagnostische Verfahren
    • Akupunkturzentrierte Anamnese und akupunkturspezifische Untersuchung bei Patienten
    • Lokalisation von Akupunkturpunkten
    • Körperliche Untersuchung des Vegetativums unter Anwendung spezieller Methoden der Körper- und Ohrakupunktur
    • Diagnostische Verfahren der Ohrakupunktur
    • Syndromdiagnostik am Patienten
  • Therapeutische Verfahren
    • Beratung des Patienten einschließlich der Indikationsstellung zu Therapieverfahren der Akupunktur
    • Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
  • Elektro-Stimulations-Akupunktur
  • Moxibustion
  • Schröpfen
  • Stimulation mittels Pflaumenblütenhämmerchen
  • Laser-Akupunktur
  • Anwendung der verschiedenen Nadeltechniken, insbesondere Triggerpunkt-Akupunktur und Reizverfahren
  • Lokalisation wichtiger Ohrpunkte
  • Integrative Akupunkturbehandlung einschließlich der Erstellung individueller Therapiekonzepte bei häufigen Erkrankungen im Fachgebiet.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Akupunktur. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 317f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Akupunktur. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).