Zusatzweiterbildung Akupunktur
Die Zusatzweiterbildung Akupunktur ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in Akupunktur für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Definition
BearbeitenDie Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.[1]
Mindestanforderung
BearbeitenUm die Bezeichnung Akupunktur führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen und
- einen Weiterbildungkurs in Akupunktur mit einem Umfang von 200 Stunden absolviert haben[2] sowie
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Akupunktur gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
BearbeitenZur Weiterbildungsprüfung muss man dargelegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Diagnostische Verfahren
- Akupunkturzentrierte Anamnese und akupunkturspezifische Untersuchung bei Patienten
- Lokalisation von Akupunkturpunkten
- Körperliche Untersuchung des Vegetativums unter Anwendung spezieller Methoden der Körper- und Ohrakupunktur
- Diagnostische Verfahren der Ohrakupunktur
- Syndromdiagnostik am Patienten
- Therapeutische Verfahren
- Beratung des Patienten einschließlich der Indikationsstellung zu Therapieverfahren der Akupunktur
- Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
- Elektro-Stimulations-Akupunktur
- Moxibustion
- Schröpfen
- Stimulation mittels Pflaumenblütenhämmerchen
- Laser-Akupunktur
- Anwendung der verschiedenen Nadeltechniken, insbesondere Triggerpunkt-Akupunktur und Reizverfahren
- Lokalisation wichtiger Ohrpunkte
- Integrative Akupunkturbehandlung einschließlich der Erstellung individueller Therapiekonzepte bei häufigen Erkrankungen im Fachgebiet.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Akupunktur. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 317f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Akupunktur. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).