Zusatzweiterbildung Flugmedizin

Ärztliche Weiterbildung in Flugmedizin

Die Zusatzweiterbildung Flugmedizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Flugmedizin für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Luft- und Raumfahrtmedizin einschließlich der physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes im Luft- und Weltraum sowie die psycho-physiologischen Anforderungen an das fliegende Personal einschließlich der Patienten im Lufttransport, der Passagiere sowie der Fluglotsen.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Flugmedizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

sowie

  • über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Flugmedizin gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:[1]

  • Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin
    • Luftrecht und andere für die Luft- und Raumfahrtmedizin relevante nationale und internationale Rechtsvorschriften
    • Medizinische Anforderungen an fliegendes Personal und Fluglotsen
    • Grenzen und Möglichkeiten der Verbesserung des menschlichen Leistungsvermögens
  • Luft- und Raumfahrtphysiologie
    • Untersuchungstechniken einschließlich deren Anpassung an die Umgebungsbedingungen
    • Besondere Aspekte der Höhenphysiologie, z. B. Hypoxie
    • Mitwirkung an einer Sauerstoffmangeldemonstration
    • Weltraumphysiologie
    • Beschleunigungsphysiologie
    • Besondere Aspekte der Sinnesphysiologie, z. B. Sinnestäuschungen
    • Mitwirkung an einer Desorientierungsdemonstration oder Desorientierungssimulation
  • Flugpsychologie
  • Flugmedizinische Untersuchung
    • Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der fliegerischen Eignung sowie Fliegertauglichkeit
    • Flugmedizinisch relevante Wirkungen und Nebenwirkungen häufig verordneter Medikamente
    • Einfluss von Alkohol, Drogen und sonstigen psychoaktiven Stoffen
    • Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung bei Sucht und Abhängigke
  • Tropen- und reisemedizinische Aspekte der Flugmedizin
    • Flugmedizinische Beratung von Fernreisenden einschließlich des Flugpersonals über Malariaprophylaxe, Einreisebestimmungen, Hygiene- und Prophylaxemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitverschiebung
  • Maßnahmen bei Pandemien, z. B. Desinfektion im Luftfahrzeug
    • Beurteilung der Flug- und Reisetauglichkeit, insbesondere bei Vorerkrankungen und nach Operationen
  • Medizinische Zwischenfälle an Bord
    • Medizinische Versorgungsmöglichkeiten an Bord von Luftfahrzeugen
    • Medizinische Bordausrüstung
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Bordmitteln unter Berücksichtigung der Besonderheiten an Bord
  • Lufttransport Verletzter und Kranker
  • Arbeitsmedizinische Aspekte der Flugmedizin, unter anderem Arbeitsplatz-Begehung von Fluglotsen

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 336ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 1. November 2024.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Flugmedizin. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).