Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie
Die Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in kardialer Magnetresonanztomographie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
BearbeitenDie Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Magnetresonanztomographie.[1]
Mindestanforderung
BearbeitenUm die Bezeichnung Kardiale Magnetresonanztomographie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Anerkennung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie verfügen und zusätzlich
- 12 Monate Kardiale Magnetresonanztomographie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten absolviert haben
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
BearbeitenZur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Strahlenschutz
- Umgang mit Besonderheiten des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung im Kindes- und Jugendalter, bei Schwangeren und Risikopatienten
- Technik der Magnetresonanztomographie
- Kontrastmittel
- Indikationsgemäße Auswahl, Dosierung und Pharmakokinetik von MRT-Kontrastmitteln
- Erstmaßnahmen bei kontrastmittelassoziierten
Komplikationen, z. B. anaphylaktischer/anaphylaktoider Reaktionen
- Erstellung und Anwendung von MRT-Untersuchungsprotokollen für die gebietsbezogene Magnetresonanztomographie einschließlich geeigneter Kontrastmittel
- Erkennung typischer Neben- und Zufallsbefunde im Untersuchungsvolumen außerhalb des Organbezugs
- Organbezogene MRT
- Indikationsstellung, Durchführung und Befunderstellung von MRT-Untersuchungen am Herzen und herznahen Gefäßen.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 359f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.