Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie

Die Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in kardialer Magnetresonanztomographie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Magnetresonanztomographie.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Kardiale Magnetresonanztomographie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

  • über die Anerkennung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie verfügen und zusätzlich
  • über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Strahlenschutz
    • Umgang mit Besonderheiten des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung im Kindes- und Jugendalter, bei Schwangeren und Risikopatienten
  • Technik der Magnetresonanztomographie
  • Kontrastmittel
    • Indikationsgemäße Auswahl, Dosierung und Pharmakokinetik von MRT-Kontrastmitteln
    • Erstmaßnahmen bei kontrastmittelassoziierten

Komplikationen, z. B. anaphylaktischer/anaphylaktoider Reaktionen

    • Erstellung und Anwendung von MRT-Untersuchungsprotokollen für die gebietsbezogene Magnetresonanztomographie einschließlich geeigneter Kontrastmittel
    • Erkennung typischer Neben- und Zufallsbefunde im Untersuchungsvolumen außerhalb des Organbezugs
  • Organbezogene MRT
    • Indikationsstellung, Durchführung und Befunderstellung von MRT-Untersuchungen am Herzen und herznahen Gefäßen.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 359f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.