Zusatzweiterbildung Phlebologie

ärtztliche Weiterbildungsqualifikation für Phlebologie

Die Zusatzweiterbildung Phlebologie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Phlebologie für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Phlebologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation der Erkrankungen und Fehlbildungen des Venen- und Lymphgefäßsystems der Extremitäten einschließlich thrombotischer Erkrankungen des Venensystems.

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Phlebologie führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

  • über eine Facharztanerkennung verfügen und
  • über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Erkennung, Behandlung und Nachbehandlung venöser Thromboembolien einschließlich der Antikoagulation
  • Behandlung der chronischen Veneninsuffizienz und ihrer Komplikationen einschließlich des Ulcus cruris
  • Behandlung des Lymphödems der Extremitäten
  • Durchführung und Bewertung diagnostischer Verfahren in der Phlebologie, z. B. Dopplersonographie, Duplexsonographie, Plethysmographie
  • Therapeutische Verfahren:
    • Sklerosierungetherapie
    • Kompressionsverbände
    • Verordnung und Überwachung von Kompressionsstrümpfen.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Zusatz-Weiterbildung Phlebologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 408. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.