Zusatzweiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen

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Die Zusatzweiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in Plastischen und Ästhetischen Operationen für Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konstruktiven und rekonstruktiven plastischen und ästhetischen operativen Eingriffe und nicht-operativen Verfahren zur Wiederherstellung und Verbesserung der Form, Funktion und Ästhetik in der Kopf-Hals-Region.[1]

Mindestanforderung

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Um die Zusatzbezeichnung Plastische und Ästhetische Operationen führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

und zusätzlich

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Bei der Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Gesichtsanalyse einschließlich ästhetischer Defizite im Gesichtsbereich
  • Wiederherstellende und ästhetische Operationen
  • Spezifische Inhalte für die Facharzt-Weiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Spezifische Inhalte für die Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 411ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.